Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2018

 

 

 

 

 

TOP 18

Gesamtsanierung der Kindertagesstätte Goethestraße (vormals 15),
Goethestraße 20, Offenbach a.M., hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-073 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.02.2018,
2016-21/DS-I(A)0375

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.       Der Projekt- und Vergabebeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016, 2016-21/DS-I(A)0026, Gesamtsanierung der Kindertagesstätte Goethestraße (vormals 15), Goethestraße 20 in Offenbach wird wie folgt angepasst:

 

Aufgrund von Kostensteigerungen bei der Vergabe der Hauptgewerke und baulichen Schwierigkeiten werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.110.000,00 € bereitgestellt. Die Projektsumme erhöht sich damit von 2.090.000,00 € um 1.110.000,00 € auf 3.200.000,00 €. Die von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft GmbH (OPG) aktualisierte Kostenberechnung wurde vom Revisionsamt geprüft.

 

2.       Die erforderlichen Mittel in Höhe von 3.200.000,00 € werden bewilligt und bei dem Produktkonto 06010500.0951000060 „Kita 15 – Goethestr., Gesamtsanierung – KIPB“, Investitionsnummer 0601050900601605 wie folgt  bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2017 und früher:                                              2.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                                                     750.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                                                     450.000,00 €

Gesamt:                                                                                         3.200.000,00 €

 

Die notwendige Mittelanpassung ist im Nachtrag 2018 bzw. Haushalt 2019 vorzunehmen.

 

Die Verpflichtungsermächtigung 2018 ist im Nachtrag von 210.000,00 € auf 450.000,00 € zu erhöhen. Im Investitionsprogramm ist im Haushaltsjahr 2019 der Mittelansatz von 210.000,00 € auf 450.000,00 € zu erhöhen.

 

3.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in

        Höhe von 232.619,31 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, bleiben unverändert.

                                                                        

4.     Die Zuwendung aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (Bund KIP-B) bleibt

        zunächst unverändert.

 

5.     Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung