Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2018
TOP 18
Gesamtsanierung der Kindertagesstätte Goethestraße (vormals 15),
Goethestraße 20, Offenbach a.M., hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-073 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.02.2018,
2016-21/DS-I(A)0375
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Projekt- und Vergabebeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016, 2016-21/DS-I(A)0026, Gesamtsanierung der Kindertagesstätte Goethestraße (vormals 15), Goethestraße 20 in Offenbach wird wie folgt angepasst:
Aufgrund von Kostensteigerungen bei der Vergabe der Hauptgewerke und baulichen Schwierigkeiten werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.110.000,00 € bereitgestellt. Die Projektsumme erhöht sich damit von 2.090.000,00 € um 1.110.000,00 € auf 3.200.000,00 €. Die von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft GmbH (OPG) aktualisierte Kostenberechnung wurde vom Revisionsamt geprüft.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 3.200.000,00 € werden bewilligt und bei dem Produktkonto 06010500.0951000060 „Kita 15 – Goethestr., Gesamtsanierung – KIPB“, Investitionsnummer 0601050900601605 wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2017 und früher: 2.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2018: 750.000,00 €
Haushaltsmittel 2019: 450.000,00 €
Gesamt: 3.200.000,00 €
Die notwendige Mittelanpassung ist im Nachtrag 2018 bzw. Haushalt 2019 vorzunehmen.
Die Verpflichtungsermächtigung 2018 ist im Nachtrag von 210.000,00 € auf 450.000,00 € zu erhöhen. Im Investitionsprogramm ist im Haushaltsjahr 2019 der Mittelansatz von 210.000,00 € auf 450.000,00 € zu erhöhen.
3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
Höhe von 232.619,31 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, bleiben unverändert.
4. Die Zuwendung aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (Bund KIP-B) bleibt
zunächst unverändert.
5. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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