Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2018

 

 

 

 

 

TOP 21

Machbarkeitsstudie Südmainischer Schnellradweg
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.03.2018, 2016-21/DS-I(A)0378

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Magistraten der Städte Frankfurt, Mühlheim und Hanau mit dem Regionalverband RheinMain in Kontakt zu treten, um eine Machbarkeitsstudie für einen geeigneten Schnellradweg Frankfurt – Offenbach – Mühlheim – Hanau Steinheim zu beauftragen.

 

Voraussetzung ist, dass die zu erwartenden Kosten zu mindestens 50% durch die AG Nahmobilität des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung abgedeckt werden.

 

Inhaltlich soll auf die im ADFC-Konzept bereits markierten Trassen „F“ und „B“ zurückgegriffen werden (siehe Karte). Die Streckenführung heißt damit: Frankfurt – Offenbach – Mühlheim – Hanau Steinheim. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind als wesentliches Verbindungsstück zwischen den beiden Trassen „F“ und „B“  die Querbarkeit des Stadtgebietes Offenbach zu betrachten und Alternativen zu prüfen. Als eine Möglichkeit hierfür ist im Masterplan auf Seite 100 eine Streckenführung entlang der Gleise umrissen, die eine kreuzungsfreie Fahrt zwischen den östlichen und westlichen Stadtgebieten Offenbachs ermöglicht.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Protokollnotiz UPB vom 08.03.2018

 

Der Antrag wird im 3. Absatz an zwei Stellen redaktionell wie folgt geändert:

„Trasse D“ wird ersetzt durch „Trasse B“.

 

2016-21/DS-I(A)0378 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Magistraten der Städte Frankfurt, Mühlheim und Hanau mit dem Regionalverband RheinMain in Kontakt zu treten, um eine Machbarkeitsstudie für einen geeigneten Schnellradweg Frankfurt – Offenbach – Mühlheim – Hanau Steinheim zu beauftragen.

 

Voraussetzung ist, dass die zu erwartenden Kosten zu mindestens 50% durch die AG Nahmobilität des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung abgedeckt werden.

 

Inhaltlich soll auf die im ADFC-Konzept bereits markierten Trassen „F“ und „B“ zurückgegriffen werden (siehe Karte). Die Streckenführung heißt damit: Frankfurt – Offenbach – Mühlheim – Hanau Steinheim. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind als wesentliches Verbindungsstück zwischen den beiden Trassen „F“ und „B“  die Querbarkeit des Stadtgebietes Offenbach zu betrachten und Alternativen zu prüfen. Als eine Möglichkeit hierfür ist im Masterplan auf Seite 100 eine Streckenführung entlang der Gleise umrissen, die eine kreuzungsfreie Fahrt zwischen den östlichen und westlichen Stadtgebieten Offenbachs ermöglicht.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

2016-21/DS-I(A)0378 (alt)

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Magistraten der Städte Frankfurt, Mühlheim und Hanau mit dem Regionalverband RheinMain in Kontakt zu treten, um eine Machbarkeitsstudie für einen geeigneten Schnellradweg Frankfurt – Offenbach – Mühlheim – Hanau Steinheim zu beauftragen.

 

Voraussetzung ist, dass die zu erwartenden Kosten zu mindestens 50% durch die AG Nahmobilität des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung abgedeckt werden. 

 

Inhaltlich soll auf die im ADFC-Konzept bereits markierten Trassen „F“ und „D“ zurückgegriffen werden (siehe Karte). Die Streckenführung heißt damit: Frankfurt – Offenbach – Mühlheim – Hanau Steinheim. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind als wesentliches Verbindungsstück zwischen den beiden Trassen „F“ und „D“  die Querbarkeit des Stadtgebietes Offenbach zu betrachten und Alternativen zu prüfen. Als eine Möglichkeit hierfür ist im Masterplan auf Seite 100 eine Streckenführung entlang der Gleise umrissen, die eine kreuzungsfreie Fahrt zwischen den östlichen und westlichen Stadtgebieten Offenbachs ermöglicht.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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