Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2018

 

TOP 15

Teilnahme am Entschuldungsprogramm HESSENKASSE
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-067 (Dez. III, Amt 20) vom 28.02.2018,
2016-21/DS-I(A)0372

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.            Dem Beitritt zum Entschuldungsprogramm HESSENKASSE wird zugestimmt.

 

2.            Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt

 

a.    die Teilnahme vorzubereiten und bis zum 30. April 2018 (Ausschlussfrist) einen schriftlichen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der HESSENKASSE an das Finanzministerium zu richten,

 

b.    einen entsprechenden Entschuldungsvertrag mit dem Land zu schließen,

 

c.    die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides unmittelbar herbeizuführen.

 

3.            Der Magistrat wird des Weiteren beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche(n) Ablösungsvereinbarung(en) mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt sind.

 

4.            Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens ausstehender gesetzlicher Regelungen.

 

5.            Die Stadtverordnetenversammlung wird über das laufende Verfahren informiert.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung