Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0395Ausgegeben am 25.04.2018

Eing. Dat. 24.04.2018

 

 

 

 

 

Frankenstraße: Sportstättenentwicklungsplan

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 24.04.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bis Ende 2018 einen Sportstättenentwicklungsplan für die Stadt Offenbach am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Auf die langfristige Nutzung des durch den EOSC betriebenen Waldschwimmbads Rosenhöhe ist dabei unter Berücksichtigung des am 23.3.2018 von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen vorgelegten Prüfberichts in besonderer Weise einzugehen.

 

Die Federführung soll beim Amt für Kultur- und Sportmanagement liegen, in Kooperation mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement.

 

Die Finanzierung erfolgt  über das Produktkonto „Projekt-  und Konzeptarbeit“, um grundsätzlich auch eine Außenvergabe (ggf. an die Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH) zu ermöglichen.

 

 

Begründung:

 

Das im Herbst 2014 durch Brand beschädigte Vereinsheim des SC 07 Bürgel an der Frankenstraße ist seitdem nicht mehr nutzbar. Im Rahmen eines Ersatzes bzw. einer Wiederherstellung stellt sich zunächst auch die Frage nach einem weiteren Bedarf an dieser Stelle. Mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigen die Fraktionen, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung dieser und aller anderen Sportstätten in Offenbach zu erstellen. So kann künftig langfristig und zielgerichtet geplant werden. Die Nutzung des Waldschwimmbades Rosenhöhe bedarf besonderer Beachtung, da der Betrieb neben dem Vereinsschwimmen die Funktion eines städtischen Schwimmbades erfüllt sowie hierüber das Schulschwimmen gewährleistet wird.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.