Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0398Ausgegeben am 26.04.2018

Eing. Dat. 26.04.2018

 

 

 

 

 

Erneuerung der Netzwerktechnik, Feuer- und Rettungswache,

Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-141 (Dez. I, Amt 37) vom 25.04.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Erneuerung der Netzwerktechnik in der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Hofmann & Wehner GmbH, Frankfurt am Main erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 264.890,00 € wird zugestimmt.

 

2.  Die Ausschreibung der projektspezifischen Bauleistungen erfolgt als Beschränkte Ausschreibung gemäß den Vorgaben der VOB sowie den Richtlinien der Stadt Offenbach am Main über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen.

 

3.    Die erforderlichen Mittel in Höhe von 264.890,00 € für die Erneuerung der Netzwerktechnik in der Feuer- und Rettungswache werden bewilligt und auf dem Produktkonto 02030100.0240000037, Investitionsnummer 0203010800371603 „Abwehrender Brand- und Gefahrenschutz“ im Finanzhaushalt  2018 zur Verfügung gestellt.

 

 

Begründung:

 

Die Feuer- und Rettungswache der Feuerwehr Offenbach a. M. wurde Anfang der 60er Jahre in Stahlbetonskelettbauart errichtet und wird seit diesem Zeitpunkt durch die Berufsfeuerwehr genutzt. Ende der 90er Jahre wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, den derzeitigen Standort beizubehalten,  den bestehenden Gebäudekomplex auch weiterhin zu nutzen, die vorhandene Gebäudesubstanz sukzessive zu sanieren und die veralteten haustechnischen Anlagen zu erneuern. Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten Jahren verschiedene Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in der Feuer- und Rettungswache umgesetzt.

Infolge einer immer fortschreitenden Digitalisierung wurde ab Ende der 1990er Jahren begonnen auch eine Netzwerkinfrastruktur in der Feuer- und Rettungswache aufzubauen und sukzessive zu erweitern. Diese Entwicklung, welche anfänglich ausschließlich die Leitfunkstelle sowie einzelne Büros betraf, wurde in den Folgejahren immer weiter ausgebaut und erweitert, so dass heute fast jeder Arbeitsplatz in der Feuer- und Rettungswache mit der städtischen PC-Infrastruktur ausgestattet ist. Durch den sukzessiven Aufbau eines Datennetzes in der Feuer- und Rettungswache im Zeitraum von ca. 15 Jahren sind Datenleitungen verschiedensten Alters und Übertragungsqualitäten installiert. Außerdem ist die vorhandene Netzwerkinfrastruktur ausschließlich im Kupferstandard verbaut.

 

Infolge einer immer umfangreicheren Anforderungen an die Datenübertragungsraten und –geschwindigkeiten von Netzwerken soll die vorhandene Bestandsinfrastruktur in enger Abstimmung mit der städtischen Informationstechnik erneuert und gegen ein glasfaserbasiertes Netzwerk ersetzt werden. Mit dieser Erneuerungsmaßnahme wäre die Feuer- und Rettungswache netzwerkspezifisch auf dem neusten Stand der Technik und für die Zukunft gerüstet. Insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Aufgabenstellung der Feuerwehr Offenbach als Gefahrenabwehrbehörde und der Einstufung als kritische Infrastruktur ist diese Maßnahme von großer Bedeutung für die zukünftige Aufgabenerfüllung.

 

Im Rahmen des geplanten Projektes soll die Netzwerktechnik der Feuer- und Rettungswache grundlegend erneuert werden. Hierzu wurde eine Entwurfs- und Ausführungsplanung auf Basis der Vorplanung aufgestellt und eine Kostenberechnung nach DIN 276 erarbeitet. Im Vordergrund der Planung standen dabei die funktionale und kostenoptimierte Umsetzung einer sternförmigen Glasfaseranbindung der verschiedenen Funktionsbereiche unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ausführungsrichtlinie der Stadt Offenbach zu „strukturierte Gebäudeverkabelung nach DIN EN 50173-1“ (Stand 12/2017, Version 1.8).

 

Auf Basis einer Bestandsaufnahme der vorhandenen Netzwerkinstallation sowie der bereits erfolgten Vorplanung wurde nun eine detaillierte Planung zur Erneuerung der Netzwerktechnik durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erarbeitet, welches die Planung der neuen Netzwerkinfrastruktur gemäß den objektspezifischen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung aller erforderlichen Leitungswege, Installationen, Nebenarbeiten (z. B.: Brandabschottungen, etc.)  sowie Messungen und Dokumentationen berücksichtigt.

 

Dabei wurden verschiedene Vorgaben des Amtes 37 in Abstimmung mit der Abteilung IT des Hauptamtes berücksichtigt. Demnach werden an verschiedenen, strategisch günstigen Standorten in der Feuer- und Rettungswache Etagenverteiler platziert, die mittels Glasfaserkabel (Lichtwellenleiter, LWL) an den zentralen Serverschrank (Übergabepunkt des städtischen Netzwerks) im Technikraum 2 der Feuer- und Rettungswache angeschlossen sind. Von den Etagenverteilern aus erfolgt die Anbindung der Peripherie mittels Kupferkabel  (Cat 7-Kabel).

 

Grundlage der Planung ist, jeden Büroarbeitsplatz mit vier Cat 7-Kabeln und zwei Netzwerkdoppeldosen (RJ45-Dosen, Kategorie Cat 6A) sowie jeden Ruheraum mit zwei Cat 7-Kabel und einer Netzwerkdoppeldose (RJ45-Dose, Kategorie Cat 6A) zu versorgen. Hierdurch ist für die Zukunft die Möglichkeit gegeben, die IT-Ausstattung (PC, Drucker, etc.) flexibel anzuschließen sowie noch bestehende analoge Systeme (z.B. Telefonanlage und Lautsprecherdurchsagen) durch eine netzwerkbasierte Lösung zu ersetzen.

 

Außerdem ist die Installation von Netzwerkanschlüssen in den Fahrzeughallen der Feuer- und Rettungswache für zukünftige Programmierarbeiten und Updates an den Digitalfunkgeräten der Einsatzfahrzeuge sowie die Einrichtung von Accesspoints in verschiedenen Funktionsbereichen der Feuer- u. Rettungswache vorgesehen.

 

Zum Umfang der Planungen gehört auch die Demontage aller Bestandsleitungen „Netzwerk“ und „Telefon“ inklusiv der zugehörigen Verlegesysteme, die nicht mehr benötigt werden.

 

Die Planung der Netzwerkanbindung für den Erweiterungsbau der Feuer- und Rettungswache ist nicht Bestandteil dieses Projektes und ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der der Ausführungsrichtlinie der Stadt Offenbach zu „strukturierte Gebäudeverkabelung nach DIN EN 50173-1“ im Projekt „Erweiterungsbau, Feuer- und Rettungswache“ integriert. Dies gilt auch für die Planung der Erneuerung der Netzwerktechnik im Kellergeschoss (Atemschutzstrecke) die nicht Bestandteil dieses Projektes ist und im Projekt „Erneuerung Atemschutzübungsanlage“ integriert ist, sowie die Planung der Erneuerung der Netzwerktechnik im 2. OG des Verwaltungsbaus, die nicht Bestandteil des Projektes ist und im Projekt „Modernisierung Leitstelle“ integriert ist.

 

Die Erneuerung der Netzwerktechnik in der Feuer- und Rettungswache gliedert sich in Elektro- sowie fernmeldetechnische Installationsarbeiten.

 

Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

Natur- und Artenschutz:

Natur- und artenschutzfachliche Belange sind nicht betroffen.

 

Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz sowie Gewässerschutz:

Altlasten und Bodenschutzbelange sind nicht betroffen. Soweit im Rahmen der Erneuerung der Netzwerktechnik Entkernungsarbeiten erforderlich sind und mit Schadstoffen wie z.B. Asbest, KMF oder ähnliches in Bauteilen zu rechnen ist, sind die spezifischen Regeln für Gefahrstoffe (z.B. TRGS 521, 519) anzuwenden. Arbeiten mit Asbest dürfen nur von Firmen mit dem entsprechenden Sachkundenachweis durchgeführt werden und sind spätestens 8 Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde, dem RP DA anzuzeigen (Kontakt RP Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt, Tel. 069/27145901, Fax 069/27145951, E-Mail: arbeitsschutz-frankfurt@rpda.hessen.de). Alle Abfälle sind fachgerecht zu separieren, einzustufen und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, dem RP DA zu verwerten bzw. entsorgen.

Belange des Gewässerschutzes sind nicht betroffen.

 

Klimaschutz und Energie:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.