Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-II(A)0030Ausgegeben am 02.05.2018
Eing. Dat. 12.04.2018
Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien – Förderung alternativer Wohnformen
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.02.2018,
2016-21/DS-I(A)0330/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2018-119 (Dez. I) vom 11.04.2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.02.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt gemeinschaftliche Wohnprojekte ausdrücklich. Um zeitnah mehr Wohnprojekte in der Stadt zu etablieren, wird der Magistrat beauftragt
1.) Mit Hilfe der GBO und anderer möglicher Bauträger schnellstmöglich ein oder mehrere geeignete Grundstücke zu identifizieren und für gemeinschaftliche Wohnprojekte anzubieten. Alternativ ist auch die Umnutzung geeigneter Gebäude denkbar.
2.) Sobald eine geeignete Liegenschaft gefunden ist, ist dies unter den alternativen Wohninitiativen oder Gruppen mit alternativen Raumnutzungskonzepten bekannt zu geben, damit sich bestehende oder neue Initiativen mit einem Konzept bewerben können. Wichtigste Voraussetzung für die Vergabe ist die nachhaltige Wirkung des Konzepts auch in die umgebende Nachbarschaft hinein.
3.) Sobald eine geeignete Liegenschaft gefunden ist, sind ferner mögliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt darzustellen. Dabei ist auch zu prüfen, wie aus den Mitteln des Kommunalen Investitionsprogramms III das Vorhaben sowie Initiativen unterstützt werden können.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Aufgrund des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat die GBO um Stellungnahme gebeten.
In dem Antwortschreiben der GBO, das in der Anlage beigefügt ist, stellt die GBO dar, dass sie bei Vorliegen einer geeigneten Liegenschaft ein Interessenbekundungsverfahren für die geeignete Mieterschaft ausschreiben werden, bei dem Vereine ihr Konzept einreichen können.
Sobald eine geeignete Liegenschaft gefunden ist, werden auch mögliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt dargestellt sowie geprüft, wie aus den Mitteln des Kommunalen Investitionsprogramms III das Vorhaben sowie Initiativen unterstützt werden können.
Anlage:
Schreiben der GBO – Immobilien Stadtwerke Offenbach an Herrn OB Dr. Schwenke vom 23.03.2018
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