Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0031Ausgegeben am 02.05.2018

Eing. Dat. 12.04.2018

 

 

 

 

 

Haushaltsplan 2017, Haushaltsbegleitantrag, Kauf zweier Traglufthallen

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2016,

2016-21/DS-I(A)0141

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2018-120 (Dez. I) vom 11.04.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.12.2016 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten

 

1.    wie sich die Wirtschaftlichkeit einer/zwei neuen/r Traglufthallen im Unterhalt (Auf/Abbau, Energiekosten, Bewirtschaftung und Personalkosten) im Vergleich darstellt. Dabei sollen die Varianten

 

-       Austausch bisheriger Halle

 

-       Neuanschaffung einer zweiten Halle

 

-       eine gemeinsame große Halle

 

geprüft werden.

 

2.    wie sich die Anschaffung –je nach Alternative- im Investitionshaushalt abbilden lässt, sowie, Deckungsvorschläge hierfür zu unterbreiten.

 

3.    Zeitgleich mit dem Bericht ist eine verbindliche Stellungnahme des EOSC zu den Punkten unter 1 aus Sicht des Vereins vorzulegen.

 

 

Hierzu gibt der Magistrat folgenden Zwischenbericht:

 

Der von der OPG im Auftrag des Magistrats bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen GmbH (DGfdB) beauftragte Bericht wurde am 23.03.2018 von derselben vorgelegt, und wird der Stadtverordnetenversammlung in der Anlage zur Kenntnis gegeben.

 

Der Bericht widmet sich einer geänderten Fragestellung, in der keines der benannten Modelle näher untersucht wird. Die DGfdB hat nach dem ersten Besichtigungstermin im August 2017 klar gemacht, dass Voraussetzung für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu den geplanten Überdachungsvarianten die grundsätzliche Eignung des Waldschwimmbads für das Schulschwimmen (insbesondere das Erlernen von Schwimmen durch Grundschüler) ist. Gemäß Auffassung der DGfdB entsteht durch das einfache Überstülpen einer Hülle (Traglufthalle) über ein Freibad kein dauerhaft wintertauglicher Schwimmbadbetrieb (Hallenbad). Dies hat vor allem (bauordnungs-)rechtliche sowie bädertechnische Hintergründe; zudem stellen sich haftungsrelevante Fragen, bei denen insbesondere  auch der EOSC Klärungsbedarf gesehen hat. Aus den dargestellten Gründen sollte daher zunächst eine detaillierte Bestandssichtung und Analyse des Bades erfolgen.

 

Für den Sommerbetrieb bestehen aus der Sicht der DGfdBs nur geringfügige Beanstandungen. Von einem Winterbetrieb auf Basis der aktuellen Einrichtung rät die Gesellschaft „aus Sicherheitsgründen, aus Gründen der Gefährdung der Gesundheit und Defiziten hygienischer Standards“ ab.

 

Nach Einschätzung des Magistrats besteht beim Waldschwimmbad Handlungsbedarf. Allerdings sollten die Aussagen des vorliegenden Berichts noch einmal überprüft werden, z.B. daraufhin, ob die vom Verfasser herangezogenen Richtlinien und DIN-Normen auch für Bestandsbauten gelten, bzw. ob das Waldschwimmbad einen Bestandsschutz genießt. Auch ist zu klären, ob die in dem Bericht angesprochenen Defizite bei den hygienischen Standards rechtfertigen, den Winterbetrieb einzustellen. Aus Sicht des Stadtgesundheitsamtes bestehen z.B. keine Bedenken hinsichtlich der Wasserqualität, die monatlich überprüft wird. In Absprache mit der Stadt Offenbach hat der umgehend informierte EOSC als Betreiber des Waldschwimmbads das Bad für die Öffentlichkeit geschlossen, eine Vereinsnutzung ist weiterhin möglich. Der Verein zieht die Sommernutzung des Bades mit Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren und der Berufsfeuerwehr auf Mitte April vor.

 

Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Sportmanagements wird sich unter Einbindung der OPG und ESO sowie der Ämter 20, 49, 53, 60 und 63 zeitnah mit dem Themenbereich befassen. Insbesondere soll dabei Expertise für die durch den Bericht nicht beantwortete Thematik des ursprünglichen Auftrags eingeholt und eine Entscheidung vorbereitet werden, die das Sicherstellen des Winterbetriebs 2018/19 zum Ziel hat.

Anlage:*

Evaluierung Waldschwimmbad Rosenhöhe als Schulschwimmhalle

 

* Nachrichtlich: Mit Datum vom 27.03.2018 erhielten die Stadtverordneten und Fraktionen bereits per E-Mail die Anlage Evaluierung Waldschwimmbad Rosenhöhe als Schulschwimmhalle

Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssytem Offenbach hinterlegt und kann dort eingesehen werden.

 

 

 

 

 

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