Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. Mai 2018

 

 

TOP 18

Bauliche Entwicklung am Gelände des SC 07 Bürgel / Frankenstraße: Provisorium und Kanalerschließung
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 24.04.2018, 2016-21/DS-I(A)0394

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, das durch einen Brand beschädigte Vereinsheim des Sportvereins SC 07 Bürgel wieder für den Verein nutzbar zu machen oder provisorische Umkleideräume bereitzustellen, bis die Entscheidung über die endgültige Nutzung des Sportgeländes gefallen ist. Die Kosten zur Nutzbarmachung des Gebäudes bzw. der Umkleiden sind der Stadt zur Prüfung vorzulegen und müssen aus den an den Verein ausgezahlten Versicherungsleistungen abgegolten werden.

 

Der Magistrat wird ferner beauftragt, im Zuge der Kanalerschließung von Bürgel Ost dafür Sorge zu tragen, dass die Dimensionierung einen Anschluss der derzeitigen Sportfläche Frankenstraße bei einer möglichen Nutzung für Wohn- und / oder Schulzwecke erlaubt. Ein entsprechender Anschlusspunkt ist vorsorglich einzuplanen.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Herr Stv. Münd (AfD) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Absätze 1 und 2

 

DS-I(A)0394 Absatz 1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, das durch einen Brand beschädigte Vereinsheim des Sportvereins SC 07 Bürgel wieder für den Verein nutzbar zu machen oder provisorische Umkleideräume bereitzustellen, bis die Entscheidung über die endgültige Nutzung des Sportgeländes gefallen ist. Die Kosten zur Nutzbarmachung des Gebäudes bzw. der Umkleiden sind der Stadt zur Prüfung vorzulegen und müssen aus den an den Verein ausgezahlten Versicherungsleistungen abgegolten werden.

 

DS-I(A)0394 Absatz 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird ferner beauftragt, im Zuge der Kanalerschließung von Bürgel Ost dafür Sorge zu tragen, dass die Dimensionierung einen Anschluss der derzeitigen Sportfläche Frankenstraße bei einer möglichen Nutzung für Wohn- und / oder Schulzwecke erlaubt. Ein entsprechender Anschlusspunkt ist vorsorglich einzuplanen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung