Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 09. Mai 2018
TOP 25
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
hier: 3. Änderung des Grundsatzbeschlusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-148 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.04.2018,
2016-21/DS-I(A)0401
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenbeschlüsse vom 25.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0843, 16.06.2016, 2016-21/DS-I(A)0024 und vom 29.09.2016, 2016-21/DS-I(A)0062 werden wie folgt geändert:
a) Die Kita Johannes-Morhart-Straße (16) soll zusätzliche Fördermittel aus dem Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG bzw. KIP-B) von der Kita Neusalzer Straße (2) und Kita Schönbornstraße (12) erhalten:
Projektbezeichnung / -beschreibung Geschätzte Geschätzte
Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € rd. in Tsd. € rd.
Sanierung Kita Johannes-Morhart-Straße (16)
(hier nur förderfähige Kosten) 2.280 2.050
Sanierung Kita Neusalzer Straße (2)
(hier nur förderfähige Kosten) 342 308
Sanierung Kita Schönbornstraße (12)
(hier nur förderfähige Kosten) 780 700
b) Die Kita Brandenburger Straße (11a) soll anstelle der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule Fördermittel aus dem Landesprogramm (Kommunalinvestitionsprogramm / KIP-L) erhalten:
Projektbezeichnung / -beschreibung Geschätzte Geschätzte Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € rd. in Tsd. € rd.
Kita Brandenburger Straße (11a)
(hier nur förderfähige Kosten) NEU 6.430 5.144
Sanierung und Erweiterung Mathildenschule
(hier nur förderfähige Kosten) ENTFÄLLT 6.430 5.144
Die Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule soll zur Förderung im Kommunalinvestitionsprogramm II „KIP macht Schule!“ eingereicht werden.
c) Die Kita Goethestraße (15), die Kita Rödernstraße (3) und die Radwegeverbindung Parkplatz Mainufer sollen anstelle der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED und der Kita Brandenburger Straße (11a) zusätzliche Fördermittel aus dem Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG bzw. KIP-B) erhalten:
Projektbezeichnung / -beschreibung Geschätzte Geschätzte Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € rd. in Tsd. € rd.
Sanierung Kita Goethestraße (15)
(hier nur förderfähige Kosten) 2.460 2.210
Sanierung Kita Rödernstraße (3)
(hier nur förderfähige Kosten) 4.910 4.420
Radwegeverbindung Parkplatz Mainufer
(hier nur förderfähige Kosten) 440 396
Umrüstung der Straßenbeleuchtung)
(hier nur förderfähige Kosten) ENTFÄLLT 2.250 2.025
Kita Brandenburger Straße (11a)
(hier nur förderfähige Kosten) ENTFÄLLT 2.100 1.980
2. Der Magistrat wird beauftragt, für die oben genannten Projekte die Umschichtungen der Fördermittel und die An- und Abmeldungen beim Fördermittelgeber zu beantragen.
3. Die entsprechenden finanziellen Anpassungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2018 bzw. Haushaltsplan 2019ff vorzunehmen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung