Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. Mai 2018

 

 

TOP 28

Zukunftskonzept Innenstadt
hier: Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und
„Offenbach offensiv e.V.“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-151 (Dez. I und IV, Ämter 80 und 60)
vom 25.04.2018, 2016-21/DS-I(A)0404

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Dem in der Anlage beigefügten Kooperationsvertrag der Stadt Offenbach mit Offenbach offensiv e.V. wird zugestimmt. Der Magistrat wird zur Unterschrift des Vertrages bevollmächtigt, sobald der Verein den Nachweis über die Vollständigkeit der anteilig in den Prozess einzubringenden finanziellen Mittel in Höhe von mind. 100.000,00 € erbracht hat.

 

  1. Die gemäß Kooperationsvertrag zweckgebundenen Mittel des Vereins werden  im Produktkonto 15010100.5427000080 „ Zuschuss Zukunftskonzept Innenstadt „Offenbach offensiv e.V.“ vereinnahmt und stehen zweckgebunden im Deckungskreis des Produktes 15010100 „Wirtschaftsförderung“ im Ergebnishaushalt zur Verfügung und werden im Rahmen des Nachtrags 2018 entsprechend angemeldet durch Amt 80.

 

  1. Die erforderliche Mittelbereitstellung des städtischen Anteiles von 100.000,00 € erfolgt in Höhe von je 50.000 € vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2018 durch das Regierungspräsidium über die Produktkonten 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ aus in 2018 veranschlagten Haushaltsmitteln und 15010100.6869000080 Bezeichnung: Wirtschaftswerbung und –förderung, ebenfalls aus in 2018 veranschlagten Haushaltsmitteln.

 

  1. Die Ausschreibung des Zukunftskonzepts erfolgt in einem strukturierten Vergabeverfahren. Die Auftragsvergabe für das Zukunftskonzept ist für September 2018 vorgesehen.

 

Die Anlagen sind Bestandteile des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung