Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. Mai 2018

 

 

 

 

 

TOP 29

Sanierung und Umgestaltung Spielplatz Johannes-Morhart-Straße
hier: Erweiterter Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-152 (Dez. I, Amt 60) vom 25.04.2018,
2016-21/DS-I(A)0405

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss „Sanierung und Umgestaltung Spielplatz Johannes-Morhart-Straße“ vom 24.07.2014, 2011-16/DS-I(A)0573 wird aufgehoben.

 

2.     Der Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Johannes-Morhart-Straße zu einer Spielfläche, auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Bertuleit, Göttenbergstraße 16a, 63654 Büdingen, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 2.200.000,00 € wird zugestimmt.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

 

a) Produktkonto 13010100.0952007860 „Spielplatz Johannes-Morhart-Straße –

    Sanierung (13.01.01)“ Investitionsnummer 1301010900601211

 

Haushaltsmittel bis 2017:                                                       315.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                                             200.000,00 €

Haushaltsmittel Nachtrag 2018:                                         1.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                                            585.000,00 €

                                                                                                 2.100.000,00 €

 

b) Verwahrgeldkonto 13010100.4860000960 „Förderung Fraport, kontaminierter

     Boden“:                                                                               

                                                                                                    100.000,00 €

 

Die notwendigen Änderungen sind im Nachtrag 2018 bzw. im Haushaltsplan 2019 ff. vorzunehmen.

 

Der Ansatz ist im Nachtrag 2018 um 1.000.000,00 € zu erhöhen. Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.385.000,00 € ist um 800.000,00 €

auf 585.000,00 € zu reduzieren. Der Haushaltsansatz 2019 ist von 805.000,00 €

auf 585.000,00 € zu reduzieren. Der Haushaltsansatz 2020 entfällt.

4.     Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig für den Neubau des Spielplatzes aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP Landesprogramm) des Hessischen Ministeriums der Finanzen. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuwendung KIP I Landesprogramm (80% von 590.000,00 €)

 

Einnahmen bei Amt 20:                                                            472.000,00 €
Kreditmarktmittel:                                                                   1.628.000,00 €
Gesamt:                                                                                   2.100.000,00 €

 

5.   Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in

      Höhe von 260.927,95 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

      Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o.g.

      geprüften Folgekosten sind, verringern sich durch die Maßnahme von

      57.126,70 €/a. auf 49.939,95 €/a. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über das

      Produktkonto 13010100.6165001420 „Grünpflege und öffent. Spielflächen“.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung