Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0421Ausgegeben am 01.06.2018

Eing. Dat. 30.05.2018

 

 

 

 

 

Kommunaler Aktionsplan Inklusion der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-181 (Dez. II, Amt 81) vom 30.05.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Magistrat vorgelegten Kommunalen Aktionsplan Inklusion der Stadt Offenbach am Main (s. Anlage).

 

2.

Die in den Kapiteln empfohlenen Maßnahmen gelten als Handlungs- und Orientierungsrahmen für die zukünftige Offenbacher Inklusionsarbeit.

 

3.

Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse des Aktionsplanes erforderliche Maßnahmen zu priorisieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Umsetzung vorzuschlagen. Die Maßnahmen sollen mit allen am Thema Inklusion beteiligten, relevanten Akteuren sowie den Stadtverordnetenfraktionen erarbeitet werden.

Die Umsetzung der ersten Maßnahmen soll sukzessive ab 2019 beginnen.

 

 

Begründung:

 

Der Magistrat wurde am 14.11.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, einen Kommunalen Aktionsplan Inklusion für die Stadt Offenbach zu erarbeiten. Dieser sollte die Bereiche Erziehung und Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Kultur, Freizeit und Sport, Gesundheit und Pflege sowie Mobilität und Barrierefreiheit umfassen. Hierbei waren relevante Fachverbände, Netzwerke, die kommunale Behindertenbeauftragte und die städtischen Gesellschaften zu beteiligen.

 

Am 25.02.2015 beschloss der Magistrat die Einsetzung einer ämter- und dezernatsübergreifenden Planungsgruppe (mit den Ämtern 40 (Stadtschulamt), 50 (Sozialamt), 51/57 (Jugendamt, EKO), 53 (Stadtgesundheitsamt), 60 (Stadtplanung und Baumanagement), 81 (Arbeitsförderung) und der Behindertenbeauftragten als ständige Mitglieder) unter Federführung des Amtes 81. Diese Planungsgruppe sollte mit allen relevanten Akteuren, Fachverbänden, Netzwerken sowie dem Behindertenbeirat kooperieren und auf der Grundlage der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), des Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK und des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK einen Kommunalen Aktionsplan Inklusion erarbeiten.

 

Mit der konstituierenden Sitzung der Planungsgruppe am 30.06.2015 wurde die Arbeit aufgenommen. Im Dezember 2015 wurde der Magistrat über den Fortschritt der Arbeit informiert (Bericht zum Stand der Entwicklung eines Kommunalen Aktionsplans Inklusion der Stadt Offenbach mit Stand November 2015). Nach einer umfangreichen Bestandsaufnahme schloss sich im Februar 2017 die Bildung von thematischen Arbeitsgruppen zu einzelnen Handlungsfeldern an. Sukzessive wurden die einschlägigen Fachverbände eingebunden und Öffentlichkeit hergestellt.

 

Der nun vorliegende Aktionsplan, der die Rahmenbedingungen der Stadt Offenbach berücksichtigt, stellt einen umfangreichen Orientierungs- und Handlungsrahmen dar, der alle von den thematischen Arbeitsgruppen erarbeiteten Ergebnisse so weit wie möglich berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die empfohlenen 115 Maßnahmen, die konkrete Hinweise auf den Handlungsbedarf in den jeweiligen Handlungsfeldern geben.

 

Auf dieser Grundlage sollen in einem nächsten Schritt künftige Arbeitsschwerpunkte herausgearbeitet, diskutiert, abgewogen, bestimmt und priorisiert werden sowie Maßnahmenpakete geschnürt werden, die ab 2019 unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen umgesetzt werden.

Anlage:

Kommunaler Aktionsplan Inklusion

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x KSS

  1 x Minderheitenvertreter (KSS)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.