Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0423Ausgegeben am 01.06.2018

Eing. Dat. 30.05.2018

 

 

 

 

 

Schlosspark Rumpenheim – Wegebaumaßnahme Zarenlinde und Aussichtshügel, Gehölzentwicklungskonzept

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-190 (Dez. IV, Amt 60) vom 30.05.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Den Wegebaumaßnahmen zur Wiederherstellung der historischen Wegeverbindungen am Aussichtshügel und an der Zarenlinde im Schlosspark Rumpenheim wird auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Grün³, Westendstraße 94, 60325 Frankfurt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 187.000,00 € zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

Produktkonto 13010100.6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen“, PN V8019,

Haushaltsmittel 2017 und früher

(Rückstellung in Höhe von 171.000,00 €)                              171.100,00 €

Verwahrgeldkonto 13010100.4860000360

„Umlage Rumpenheimer Schlosspark“                                    15.900,00 €

Gesamt                                                                                        187.000,00 €

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 01.07.2010 (Vorlage Nr.213/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010, DS I (A) 599) dem Umsetzungskonzept zum Parkpflegewerk Schlosspark Rumpenheim als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen zugestimmt.

 

Darin ist unter Punkt 3 die Aufforderung zur Realisierung festgesetzter Einzelmaß-nahmen ebenso wie unter Punkt 4 die Erstellung eines Gehölzentwicklungskon-zeptes zur Verbesserung der laufenden Pflege und Unterhaltung des Schlossparks Rumpenheim enthalten. Dieses Gehölzentwicklungskonzept dient als Grundlage zur weiteren Umsetzung der im Umsetzungskonzept ursprünglich festgesetzten Maß-nahmen, d.h. abschnittsweise Entwicklung der Gehölzflächen. Die Erstellung des Konzepts ist Teil des aktuellen Planungsauftrags. Daraus resultierende Maßnahmen zur Umsetzung werden in einem gesonderten Projektbeschluss vorgelegt.

 

In einem weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015 erfolgte eine Priorisierung der Realisierungsmaßnahmen C1a – Erschließung der Zarenlinde mittels Rundweg sowie Wegeerschließungsmaßnahme C2a – Erschließung Aussichtshügel .

 

Es werden derzeit Möglichkeiten der Förderung durch das Landesamt für Denkmal-pflege Hessen sowie durch den Regionalpark RheinMain geprüft.

 

Der siebeneinhalb Hektar umfassende Schlosspark Rumpenheim ist eine bedeu-tende denkmalgeschützte Parkanlage im Offenbacher Stadtteil Rumpenheim und zugleich Teil des Landschaftsschutzgebietes Hessische Mainauen.

Das Ziel der beiden vordringlichsten denkmalpflegerischen Sanierungsmaßnahmen „Erschließung Zarenlinde“ und „Erschließung Aussichtshügel“ ist es, dem Parkbe-sucher die topographischen Besonderheiten der Anlage zu erschließen, wichtige Blickbeziehungen wiederherzustellen, untypische Pflanzungen und unkontrollierten Wildwuchs, der sich über Jahre entwickelt hat, zu reduzieren und die bedeutsame historische Wegestruktur in zwei Parkbereichen in Teilen wiederherzustellen.

 

1. Teilbereich: Zuwegung zum Aussichtshügel

Als Grundlage für die Rekonstruktion der Wegestruktur dient der historische Plan aus dem Jahr 1828. Am Aussichtshügel sollen zwei der ursprünglichen vier Wege in einer durchgängigen Wegebreite von 1,2 Metern wiederhergestellt werden. Außerdem wird die Sichtachse zum Seitenflügel des Schlosses wieder freigestellt. Die hierfür not-wendige Fällung von vier Bäumen wird durch entsprechende Neupflanzungen im Umfeld kompensiert. Zum Verweilen wird auf der Hügelkuppe eine Sitzbank zum Schloss orientiert aufgestellt. Bei der Umsetzung werden die großflächigen, ökologisch wertvollen Bärlauch-Bestände berücksichtigt und bei Bedarf an beste-hende Kahlstellen und Trampelpfade umgesiedelt.

 

2. Teilbereich: Zuwegung zur Zarenlinde

Die Rekonstruktion der Zuwegung und Platzsituation zur Zarenlinde basiert auf dem Katasterplan von 1908. Die Wegebreite beträgt durchgängig zwei Meter. Der noch erhaltene historische Baum, eine Krim-Linde, stand früher an einer Wegkreuzung, heute mitten im fast undurchdringlichen Gebüsch. An der Zarenlinde soll durch eine Aufweitung des Weges eine kleine Platzfläche mit einer Bank zum Verweilen entstehen. Die Bank sollte so platziert werden, dass man am Baum vorbei in das Wiesental schauen kann. Vorhandene dichte, die Blickbeziehung störende Gebüsche sollen ausgelichtet werden. Im weiteren Wegeverlauf ist vorgesehen, die noch vorhandenen Fundamente der früheren Eremitage dem Besucher wieder zugänglich zu machen und an den Rundweg anzuschließen. Die ehemalige Platzfläche soll durch eine Efeufläche angedeutet werden.

 

Wegebau:

Die Herstellung der Wege erfolgt als wassergebundene Wegedecke, Farbton beige.

Aufgrund der engen Radien und zum Schutz vor der stark wachsenden Vegetation wird, bereits vorabgestimmt mit den Denkmalbehörden, eine nicht sichtbare Seitenbegrenzung eingebaut. Dies erleichtert die spätere Pflege der Spazierwege erheblich, speziell nach dem Laubfall im Herbst, da die Beläge ohne eine Seitenabgrenzung seitlich überwachsen bzw. ausufern würden. Die beidseitig an die Wege angrenzenden 50cm breiten Randbereiche werden als Waldstaudenfläche ausgebildet.

 

Bodenmanagement:

Der Oberboden, angereichert z. B. mit Bärlauch-Wurzeln, soll im Park verbracht und nicht abtransportiert werden. Damit sollen z. B. Mulden nicht parkhistorischer Natur aufgefüllt werden, um die Baukosten für Bodenabfuhr zu minimieren. Aufgrund des natürlich gewachsenen Bodens innerhalb der Parkanlage sind hohe Belastungswerte eher unwahrscheinlich. Um alle Eventualitäten auszuschließen werden vor Baube-ginn Bodenbeprobungen in den vom Umbau betroffenen Bereichen vorgenommen.

Das Plangebiet befindet sich am Rand eines Bombenabwurfgebietes. Die erforder-liche Kampfmittelsondierung steht noch aus.

 

Planungsentwicklung/Beteiligungsprozess:

Im Rahmen der Planung der Maßnahmen, welche die Sanierung der historischen denkmalgeschützten Parkanlage zum Ziel hat, wurde die „Bürgerinitiative Rumpenheim“ fortwährend über die verschiedenen Planungsschritte informiert und eingebunden. Zusätzlich wurden im Rahmen von Ortsterminen drei Beteiligungs- und Abstimmungsrunden durchgeführt und die grundsätzliche Zustimmung der Behörden und Beiräte eingeholt:

• 09.03.2018 Untere Denkmalschutzbehörde (Amt 63) und Landesamt für Denkmalpflege Hessen

• 20.03.2018 Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz / Untere Naturschutzbehörde (Amt 33)

• 28.03.2018 Naturschutzbeirat, Beirat für Denkmalschutz

 

Die formalen Genehmigungen sind noch einzuholen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung:

Folgende Hinweise sind zu beachten.

Die Maßnahmen sind vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und es bestehen unter der Voraussetzung, dass die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft soweit möglich vermieden, minimiert und ausgeglichen werden, keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber den geplanten Maßnahmen „Realisierung Zarenlinde und Aussichtshügel“.

 

Die geplanten Maßnahmen sind aufgrund des zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft und aufgrund der Betroffenheit des Landschaftsschutzgebietes Hessische Mainauen ohne naturschutzrechtliche Genehmigung nicht zulässig. Daher sind rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn die erforderlichen Genehmigungsunterlagen zu erstellen und die Genehmigung ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.

 

Natur- und Artenschutz

Unter der Voraussetzung, dass die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft soweit möglich vermieden und ausgeglichen werden, bestehen keine grundsätz-lichen Bedenken gegenüber den geplanten Maßnahmen „Realisierung Zarenlinde und Aussichtshügel“. Zu beachten ist jedoch, dass sowohl der Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt und beschrieben werden muss und die Einzelmaßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft, gemäß Bundesnaturschutzgesetz, im Zuge des Antrags der naturschutzrechtlichen Genehmigung ausgearbeitet werden müssen.

 

Es wird empfohlen diese Inhalte rechtzeitig vorab mit der Unteren Naturschutz-behörde abzustimmen. Bereits im Vorfeld wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, dass als Ausgleich u.a. Bereiche festgelegt werden, in denen im Schlosspark dauerhaft Totholz verbleibt und Strauchunterpflanzungen aus „gebietseigenen Gehölzen“ (regionale genetische Herkunft) erfolgen werden.

Die Planungsempfehlungen zum Ausgleich der Eingriffe des im Auftrag der Untere Naturschutzbehörde im Jahr 2009 erstellten Gutachtens „faunistische Erfassung im Schlosspark Rumpenheim und artenschutzrechtliche Bewertung des Parkpflege-werks“ (Büro Dietz) sind zu beachten.

 

Der Naturschutzbeirat hatte im Rahmen einer Begehung vor Ort am 28.03.2018 die Möglichkeit sich über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Seitens der anwe-senden Mitglieder des Naturschutzbeirates wurde den vorgestellten Maßnahmen zugestimmt.

 

Altlasten / Bodenschutz

Es bestehen keine Bedenken. Die Belange des Bodenschutzes werden im Rahmen der zu erteilenden naturschutzrechtlichen Genehmigung berücksichtigt.

 

Gewässerschutz

Es bestehen keine Bedenken.

 

Klimaschutz und Energie

Es bestehen keine Bedenken.

 

Immissionsschutz

Belange des Immissionsschutzes sind nicht betroffen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte