Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0425Ausgegeben am 01.06.2018

Eing. Dat. 30.05.2018

 

 

 

 

 

Wiederherstellung der Gasversorgung der Naturwissenschaftlichen Räume an der Schillerschule, Goethestraße 109 in 63067 Offenbach

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-196 (Dez. IV, Amt 60) vom 30.05.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Wiederherstellung der Gasversorgung der Naturwissenschaftlichen Räume an der Schillerschule, Goethestraße 109 in 63067 Offenbach, nach der von der GBM Service GmbH Offenbach, Senefelderstr. 162 in 63069 Offenbach, in Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 296.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2018 durch das Regierungspräsidium Darmstadt bei dem Produktkonto 01010800.6161000260, „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“, PN V 8016, zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2018:                                     296.000,00 €

 

3.       Mit der Umsetzung der Maßnahme wird die GBM Service GmbH Offenbach beauftragt.

 

 

Begründung:

 

Auf dem Gelände der Schillerschule befinden sich zwei miteinander verbundene Gebäude. An den Altbau von 1910 wurde im Jahre 1974 ein zusätzliches Schul-gebäude angebaut. In diesem befinden sich die naturwissenschaftlichen Räume, welche mit Labortischen und entsprechenden Entnahmearmaturen ausgestattet sind. Die Labortische mit sämtlichen Einbaukomponenten wie auch die Gasversorgung wurden ebenfalls im Jahre 1974 errichtet.

 

Bei der nun erforderlichen Baumaßnahme handelt es sich um die Wiederherstellung der Gasversorgung der naturwissenschaftlichen Räume (B.0.08, B.0.09, B.0.10 und B.0.11) im Erdgeschoss des Anbaus der Schillerschule.

 

Aufgrund des Alters, der Abnutzung und vorhandener Schäden müssen im Zuge dieser Arbeiten die Einbaukomponenten (Labortische etc.) auf jeden Fall mit erneuert werden.

 

Grund für die Notwendigkeit der Maßnahme ist die Feststellung von Undichtigkeiten an der vorhandenen Gasleitung, in deren Folge die Gasversorgung aus Sicherheits-gründen bereits im vergangenen Jahr außer Betrieb genommen werden musste.

 

Die bestehende Gasversorgung erfolgte bislang über den Gas-Hausanschlussraum im Altbau-Gebäude im Kellergeschoss als zentrale Gasversorgung bis zu den Versuchstischen hin. Der Leitungsverlauf erfolgt im sichtbaren Bereich des Flures im Altbau und verläuft weiter in nicht sichtbaren Bereichen, wie abgehängte Decken und in teilweise kaum zugänglichen Kanälen/Schächten in den Anbau.

 

Da diese Versorgungsleitungen bei einer Demontage und Neumontage nicht komplett zugänglich sind, müssten bei einer Wiederherstellung der zentralen Gasversorgung, die neue Leitungen erfordert, Leitungswege neu ausgearbeitet werden. Aufgrund fehlender Dokumente und Bestandspläne, müsste dazu eine umfangreiche und arbeitsintensive Bestandssuche der Leitungen vor Ort erfolgen. Auch müssten in einigen Bereichen die Decken geöffnet und wieder verschlossen werden. Dieser bauliche Umfang spiegelt sich in den Herstellkosten wieder. Auch alternative Leitungswege wurden dabei betrachtet, sind durch die Gebäudegeome-trie, die Trennung beider Gebäude durch das Treppenhaus, jedoch nicht umsetzbar.

 

Aufgrund der aufgezeigten problematischen Bestandssituation wurden zwei Varianten untersucht und ausgearbeitet, um eine technisch einfache und wirtschaftliche Lösung zu erzielen.

 

Variante 1 – Wiederherstellung der zentralen Gasversorgung -

Diese Variante ist die Wiederherstellung der zentralen Gasversorgung mit einer

neuen Versorgungsleitung von dem Gas-Hausanschlussraum im Altbau,

bis hin zu den Labortischen in den Anbau. Wie dargestellt, ist diese Variante aufgrund der schwierigen Leitungsführung sehr aufwändig und

kostenintensiv:

Brutto 365.000,00 €

 

Variante 2 – Dezentrale Gasversorgung je naturwissenschaftlichen Raum -

Bei dieser Variante entfallen sämtliche Arbeiten wie Leitungsverfolgung,

Demontage und Neuverlegung der Gasleitungen in den Gebäuden.

Die Gasversorgung erfolgt hierbei über dezentrale Gasflaschen, die gesichert in den jeweiligen naturwissenschaftlichen Räumen deponiert sind. Die Untersuchung ergab, dass diese Variante mit einem weitaus geringeren Aufwand verbunden ist und die Kosten für diese Anlagentechnik entsprechend niedriger sind:

Brutto 296.000,00 €

 

Herstellkosten Gegenüberstellung Varianten 1 + 2:

In Variante 1 bestehen die Mehrkosten im Wesentlichen in den

Titeln 1 + 2 der Kostenberechnung (siehe Auslage und DVD)

Titel 1 Demontage Gas-Versorgungsanlagen 20.010,00 €

Titel 2 Neuinstallation Gas-Versorgungsanlage 33.020,00 €

 

In Variante 2 ist der Titel 1 mit 5.700,00 € beziffert. Der Titel 2 wird in dieser Variante

nicht benötigt und entfällt, wodurch bereits bei diesen wesentlichen Titeln eine Kosteneinsparung von 47.330,00 € erreicht wird.

 

Empfehlung:

Durch die dezentrale Lösung der Einzel-Raumversorgung wird keine aufwändige Verrohrung mit sicherheitstechnischen Anlagenkomponenten, welche auch

eine kostenintensive Wartung der kompletten Anlage beinhaltet, nötig. Sämtliche Anlagenkomponenten befinden sich in den jeweiligen Räumen, so dass bei evtl. Störungen einzelner Anlagen weiterhin die anderen Räume nutzbar wären. Bei einer zentralen Lösung mit einer Funktionsstörung in der Hauptanlage wären alle Räume betroffen und somit nicht mehr für den Unterricht nutzbar.

 

Wir empfehlen daher aus den Gründen der Sicherheit, der Kosten und des Arbeitsaufwands die Variante 2 mit einer künftigen dezentralen Gasversorgung der vier Naturwissenschaftlichen Räume zur Umsetzung.

 

Kostenermittlung

Die vom Revisionsamt geprüfte Kostenberechnung wurde auf Basis aktueller Kostendaten, Stand Januar 2018, nach DIN 276 erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 296.000 € brutto. Details sind der Auslage und der DVD mit den gespeicherten Daten zu entnehmen.

 

Fördermöglichkeiten

Es handelt sich um eine reine Instandsetzungsmaßnahme  nach den gesetzlich vorgeschriebenen Standards. Hierfür werden keine Förderungen angeboten.

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Es wurden zwei Alternativen, die zentrale Gasversorgung und die Dezentrale Gasversorgung untersucht. Die wirtschaftlichere Alternative, die auch langfristig kostengünstiger ist, ist die in den Planungs- und Kostendaten detailliert dargestellte  Dezentrale Gasversorgung (Alternative 2), die zur Umsetzung kommen soll.

 

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Naturschutz

Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sind von dem Vorhaben nicht betroffen.

 

Altlasten / Bodenschutz

Es bestehen keine Bedenken, da altlasten-und bodenschutzrechtliche Belange nicht betroffen sind.

 

Gewässerschutz

Belange des Gewässerschutzes sind von dem Vorhaben nicht betroffen.

 

Klimaschutz und Energie

Belange des Klimaschutzes sind von dem Vorhaben nicht betroffen.

Immissionsschutz

Soweit im Rahmen der Leitungserneuerung Entkernungs- und Abbrucharbeiten erforderlich sind, ist auf gefahrstoffhaltige Bauteile zu achten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen DIN-Vorschriften u. TRGS (z.B. TRGS 519 für Asbest, TRGS 521 für KMF/künstliche Mineralfasern) sind dabei zu beachten. Alle Abfälle sind fachgerecht einzustufen und gemäß den Regeln des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes zu entsorgen.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.