Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0427Ausgegeben am 01.06.2018

Eing. Dat. 30.05.2018

 

 

 

 

 

Entschuldungsprogramm HESSENKASSE

hier: Verpflichtungserklärung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-199 (Dez. I und III, Amt 20) vom 30.05.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder wie folgt beschließt:

 

1.    Die Stadt Offenbach verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2022 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2022 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

2.    Die Stadt Offenbach verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSE-Gesetzes ab 2022 einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.

 

 

Begründung:

 

Der Magistrat hat mittlerweile einen schriftlichen Antrag zur Aufnahme ins Entschuldungsprogramm Hessenkasse gestellt und damit zur Ablösung eines Kassenkreditbestands von rund 560 Mio. €.

 

Bezugnehmend auf den Beschluss zur Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm Hessenkasse DS-I(A)0372 bedarf es aber eines weiteren Beschlusses, mit welchem sich die Stadt Offenbach verpflichtet, sowohl ab dem Jahr 2022 die ordentliche Tilgung (inkl. des Beitrags an die Hessenkasse) aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit zu leisten, als auch ab dem Jahr 2022 einen jährlichen Beitrag von 25 Euro pro Einwohner in Summe 3.093.350 Euro in die Hessenkasse einzuzahlen. Der Beschluss kann nunmehr gefasst werden, da der Landtag in seiner Sitzung am 26.04.18 die gesetzlichen Rahmenbedingungen beschlossen hat.

 

Aufgrund der besonders schwierigen Ausgangssituation der Stadt Offenbach ist ein vorzeitiger Haushaltsausgleich nicht absehbar. Gem. Konsolidierungsvertrag mit dem Land Hessen im Rahmen des Kommunalen Schutzschirms ist ein erstmaliger Haushaltsausgleich für das Jahr 2022 vorgesehen. In diesem Jahr ist ebenfalls ein Überschuss im Finanzhaushalt vorgesehen, so dass ab diesem Zeitpunkt auch erstmals der Eigenbetrag zur HESSENKASSE zu leisten ist. Die bis zum vertraglich vereinbarten Haushaltsausgleich neu auflaufenden Defizite sind in eigener Verantwortung zurückzuführen.

 

Die Vorlage wird im Zuge des Nachtrags der Magistratssitzung *(in den Magistrat) eingereicht, da im Vorfeld noch Abstimmungsbedarf mit dem Hessischen Finanzministerium bestand. Eine Beschlussfassung in der Sitzung am 30.05.18 ist allerdings notwendig, damit die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im Juni die Verpflichtungserklärung beschließen kann. Die Erklärung muss bis zum 30.06.18 der Bewilligungsstelle vorliegen.

 

* redaktionell geändert