Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0428Ausgegeben am 01.06.2018

Eing. Dat. 30.05.2018

 

 

 

Satzung über Betriebskostenzuschüsse zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main /

Erweiterte Öffnungszeiten im Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Offenbach“ (EKO)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-201 (Dez. II, Amt 51) vom 30.05.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die eine Tageseinrichtung oder eine Tagespflegestelle  im Sinne des HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetz) besuchen, werden vom Beitrag für bis zu sechs Stunden Betreuung pro Tag freigestellt.

 

2.     Die als Anlage beigefügte Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Jugendhilfe und Elternbeiträge der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 01.08.2018 in Kraft und ersetzt die mit Beschluss 2011-16/DS-I(A)0833 vom 28.01.2016 (ergänzt durch Beschluss 2016-21/DS-I(A)0268/1 und 2016-21/DS-I(A)0268 vom 21.09.2017) erlassene Richtlinie über Betriebskostenzuschüsse für Kinder zur Förderung in Tageseinrichtungen sowie die Beitragsordnung vom 15.05.2014

[2011-16/DS-I(A)0545].

 

3.     Der Beschluss 2016-21/DS-I(A)0202 (Ausbau der Kitaöffnungszeiten) vom 11.05.2017 wird wie folgt konkretisiert:

 

a)     Der EKO verändert die Öffnungszeiten der Kitas auf 07:00 -17:00 Uhr. Darüber hinaus bietet der EKO künftig in mindestens vier Einrichtungen (Süden, Westen, Norden, Osten) verlängerte Öffnungszeiten an. Die Eltern können  zwischen mindestens  zwei Kitas mit einer Öffnungszeit von 06:00 – 20.00 Uhr (Kita NN1 und NN2) und mindestens zwei Kitas mit einer Öffnungszeit von 08:00 - 22.00 Uhr (Kita NN3 und NN4) wählen.

 

b)     Im Einzelfall wird bei vorhandenem Bedarf (z. B. Schichtarbeit) auch eine Betreuung ermöglicht, die den Wechsel zwischen Früh- (ab 06:00 Uhr) und Spätbetreuung (bis 22:00 Uhr) beinhaltet.

 

c)     Die Gesamtbetreuungszeit ist beim EKO auf 10 Stunden begrenzt. Um den Kindern einen festen Gruppenzusammenhang anbieten zu können, besteht die Wahlmöglichkeit für Eltern in den Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten aus folgenden Gruppenangeboten:

Betreuung zwischen 06:00 und 16:00  (Kita NN1,NN2)

Betreuung zwischen 08:00 und 18:00  ( Kita NN1, NN2, NN3,NN4)

Betreuung zwischen 10:00 und 20:00 (Kita NN1, NN2, NN3,NN4)

Betreuung zwischen 12:00 und 22:00  (Kita NN3, NN4)

Der Bedarf entscheidet über Gruppengröße und Gruppenanzahl.

 

4.     Die Finanzierung erfolgt über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel bei Produktsachkonto 06010500.7124000651 Erstattung Landesförderung Beiträge. Die Vereinnahmung der Landesmittel erfolgt über das Produktsachkonto 06010500.5421000051 Landesmittel Freistellung Beiträge. Die Anpassung der Ansätze erfolgt durch Amt 51 im Nachtragshaushalt 2018 bzw. der Haushaltsplanung 2019 ff.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.:

Durch Beschluss des Landtages vom 26.04.2018 unterstützt das Land Hessen die Kommunen ab dem 01.08.2018 durch eine pauschalierte Zuwendung von 135,60 € pro Monat für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.  

Hiermit werden Eltern finanziell entlastet und der Zugang zum Angebot der Kindertagesbetreuung für alle Kinder erleichtert. Die Zuwendung setzt voraus, dass

 

1.     jedes Kind, das eine Tageseinrichtung im Gemeindegebiet besucht, ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt vom vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarten Teilnahme- oder Kostenbeitrag für die Förderung in einer Kindertagesstättengruppe oder einer altersübergreifenden Gruppe nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 oder 4 HKJGB für einen Betreuungszeitraum von sechs Stunden täglich freigestellt ist und

 

2.     für eine darüber hinausgehende vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarte Betreuungszeit nur der diesem Zeitanteil entsprechende Teilnahme- oder Kostenbeitrag erhoben wird.

 

Der Kostenbeitrag für über sechs Stunden täglich hinausgehende Betreuungszeiten entspricht der für den jeweiligen Zeitabschnitt gewährten Landesförderung (135,60 € pro Monat für sechs Stunden = 22,60 € pro Stunde).

 

Der Magistrat empfiehlt daher, diese Möglichkeit der Beitragsbefreiung auch in Offenbach zu ermöglichen und die vom Land überreichten Mittel an die Eltern weiterzuleiten sowie sechs Stunden Beitragsfreiheit auch auf Kinder anzuwenden, die in einer Tagespflegestelle betreut werden.

 

 

Zu 2.:

Mit der neuen Satzung  wird sichergestellt, dass die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder auch künftig ausreichend finanziert werden. Insbesondere wurde das von den Trägern vorgetragene Problem der Unterfinanzierung der Gebäudekosten gelöst. Künftig werden Gebäudekosten, die oberhalb des derzeitigen Grenzwertes von 9,60 € Kaltmiete pro Quadratmeter liegen, gesondert gefördert (neue Satzung Punkt e, Satz 1). Dabei wurde berücksichtigt, dass der Träger bei der Neuschaffung von Kita-Plätzen vor Anmietung oder Kauf die Zustimmung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe dazu erhalten haben muss.

Gleichzeitig löst die neue Satzung die bisherigen Regelungen – die mit Beschluss 2011-16/DS-I(A)0833 vom 28.01.2016 [ergänzt durch Beschluss 2016-21/DS-I(A)0268/1 und 2016-21/DS-I(A)0268 vom 21.09.2017] erlassene Richtlinie über Betriebskostenzuschüsse für Kinder zur Förderung in Tageseinrichtungen und die Beitragsordnung 15.05.2014 [2011-16/DS-I(A)0545] – ab.

 

Weiterhin wurde berücksichtigt, dass das Angebot von Integrationsplätzen gesondert gefördert wird.  Durch die Bereitstellung von Integrationsplätzen entstehen den Trägern derzeit erhebliche finanzielle Risiken, da es hierfür bisher keinen Ausgleich gab.

Weiterhin wurde eine Fachberatung mit insgesamt 2,5 Stellen geplant, die durch eine Umlage aller Träger finanziert wird. Sie soll für die Erstellung von Hilfeplänen für die Kinder mit Integrationsbedarf und die fachliche Beratung des pädagogischen Personals in den Kindertagesstätten zuständig sein.

 

Damit der öffentliche Träger der Jugendhilfe die zweckentsprechende Mittelverwendung leichter prüfen kann und Klarheit zum Umfang des Prüfrechtes besteht, wurde dies neu geregelt und festgeschrieben.

 

 

Zu 3.:

Mit diesem Punkt wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 2016-21/DS-I(A)0202  zum Ausbau der Öffnungszeiten erweitert. Künftig sollen in mindestens zwei Einrichtungen Früh- und in mindestens zwei Einrichtungen Spätbetreuungen stattfinden. Hierbei wurde durch den EKO konzeptioniert, dass Gruppenstrukturen vorliegen, die es ermöglichen, nicht nur die Betreuung, sondern auch den Bildungsauftrag besser zu realisieren. 

 

 

Die angefügte Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten

der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.

 

Die Vorlage ist mit der Kämmerei abgestimmt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.05.2018 mit der Satzung befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Magistratsvorlage und die Satzung zur Beschlussfassung.

 

 

Die Satzung wird als Nachtragsvorlage *(in den Magistrat) eingebracht, da die Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss am 24. Mai 2018 – und damit nach Ablauf der regulären Abgabefrist für Magistratsvorlagen – erfolgte. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

 

Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge der Stadt Offenbach am Main

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.