Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0428/1Ausgegeben am 13.06.2018

Eing. Dat. 13.06.2018

 

 

 

 

Satzung über Betriebskostenzuschüsse zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main /

Erweiterte Öffnungszeiten im Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Offenbach“ (EKO)

Ergänzungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2018-217 (Dez. II, Amt 51) vom 13.06.2018, 2016-21/DS-I(A)0428/1

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0428 wird nach Ziff. 2 wie folgt ergänzt, die bisherigen Ziffern 3 und 4 werden zu Ziffern 6 und 7:

 

3.    In der als Anlage beigefügten Satzung wird folgender Text als § 4 eingefügt, die bisherigen § 4 und § 5 werden zu § 5 und § 6:

„Träger, welche entweder verursacht durch die geltenden Bestimmungen zur Personalbemessung nach HKJGB oder außerordentliche Belastungen aufgrund gestiegener, nicht abzuwehrender Gebäudekosten in den Geschäftsjahren 2017 folgende Verluste in den jeweiligen Jahresabschlüssen nachweisen, erhalten aus dem Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtungen (BKZ) – einen Sonderzuschuss in Höhe des im jeweiligen Jahresabschluss nachzuweisenden Verlustes, insoweit dieser sich aufgrund der oben bezeichneten Umstände errechnet.

Die Höhe dieses Sonderzuschusses ist vom Magistrat nach Prüfung durch das Revisionsamt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt festzusetzen. Die Auszahlung dieses Sonderzuschusses erfolgt unverzüglich nach der Feststellung seiner Höhe durch den Magistrat.“

 

4.    Die Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für Träger von Kindertagesstätten werden für 2017, ausgehend von den gemäß Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0268 vom 21.09.2017 festgelegten BKZ für das Jahr 2016 um 2% angehoben. Für 2018 wird analog verfahren, sofern dies für die Träger günstiger ist, als die Festbeträge der Landespersonalkostentabelle (LPKT).

 

5.    Das Jugendamt wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern der Offenbacher Kindertageseinrichtungen ein alternatives BKZ-Berechnungsmodell zu entwickeln, das sich nicht an der LPKT orientiert und zu prüfen, ob dieses sich für die zukünftige Berechnung der BKZ gegenüber der aktuell angewandten Berechnungsgrundlage als geeigneter erweist.

Begründung:

 

Zu 3.

Mit der Ergänzung der Satzung wird sichergestellt, dass nachgewiesene Verluste der Träger ausgeglichen werden können. Hiermit wurde die Ergänzung aus dem Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0268/1 vom 21.09.2017 in die Satzung aufgenommen.

 

Zu 4.

Nach Erstellung der Vorlage wurde die LPKT für das Jahr 2017 bekannt.

Mit Beschluss 2016-21/DS-I(A)0268 hatte die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, wie die Berechnung der Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für Träger von Kindertagesstätten für das Jahr 2017 zu erfolgen hat, für den Fall, dass die Werte der (LPKT), die zur Berechnung der jährlichen Anhebung der BKZ zu Grunde gelegt werden, nicht um 2% im Vergleich zum Vorjahr steigen.

 

Die Werte der LPKT zwischen 2016 und 2017 sind zwar durchschnittlich um 2,66% gestiegen. Durch die Absenkung der LPKT in 2016 gegenüber 2015 steigen die Werte der LPKT zwischen 2015 und 2017 aber lediglich um jährlich durchschnittlich 1,78 %. Würden nunmehr die Werte aus der PKT des Jahres 2017 übernommen, so lägen die Auszahlungsbeträge unterhalb der Auszahlungen für 2016.

Aus diesem Grund bedarf es einer Regelung für die Berechnung der BKZ, die sich nicht ausschließlich an der Entwicklung der Werte der LPKT in zwei aufeinanderfolgenden Jahren orientiert, sondern die durchschnittlich jährlichen Steigerungen der Werte der LPKT seit 2015 als Maßstab für die Berechnung der BKZ nimmt.

 

Zu 5.

Aufgrund der aufgetretenen Schwierigkeiten mit der Orientierung an der LPKT für die Berechnung der BKZ, soll für die zukünftige BKZ-Berechnung ein Modell entwickelt werden, das sich nicht an der LPKT orientiert. Ggf. ist eine Abkehr der seit 1998 geübten Praxis sinnvoll.

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2018 etatisiert. Bei Erstellung der Ursprungsvorlage und der Berechnung der finanziellen Auswirkungen wurde bereits von einer 2%igen Steigerung der Werte ausgegangen.

 

Die Vorlage ist mit der Kämmerei abgestimmt.

Anlage:

Aktualisierte Satzung