Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2018

 

 

 

 

 

TOP 8

Zweckentfremdung von Wohnraum durch AirBnB und Co in Offenbach einschränken
Antrag SPD vom 14.05.2018, 2016-21/DS-I(A)0409
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 13.06.2018,

2016-21/DS-I(A)0409/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0409/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, sich des Themas Erhalt von Wohnraum anzunehmen. Er soll hierzu prüfen und berichten, ob und in welchem Umfang Wohnraum in Offenbach durch gewerbliche Vermietung dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Dabei ist gegebenenfalls auch zu prüfen, in welcher Form Abhilfe möglich wäre und welche Instrumente bisher zur Verfügung stehen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0409/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Ursprungsvorlage wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt, sich des Themas Erhalt von Wohnraum anzunehmen. Er soll hierzu prüfen und berichten, ob und in welchem Umfang Wohnraum in Offenbach durch gewerbliche Vermietung dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Dabei ist gegebenenfalls auch zu prüfen, in welcher Form Abhilfe möglich wäre und welche Instrumente bisher zur Verfügung stehen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0409

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0409/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0409

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

auf der Grundlage des §12a des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes

(HWoAufG) eine ‚Ferienwohnungssatzung‘ mit dem Ziel zu entwerfen, die

Zweckentfremdung von Wohnraum in Offenbach einzuschränken und der

Stadtverordnetenversammlung bis zum Jahresende 2018 zur Beschlussfassung

vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung