Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2018

 

 

 

 

 

TOP 20

Kommunaler Aktionsplan Inklusion der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-181 (Dez. II, Amt 81) vom 30.05.2018,

2016-21/DS-I(A)0421
Ergänzungsantrag JO vom 06.06.2018, 2016-21/DS-I(A)0421/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0421 und 2016-21/DS-I(A)0421/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion AfD mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Magistrat vorgelegten Kommunalen Aktionsplan Inklusion der Stadt Offenbach am Main (s. Anlage).

 

2.

Die in den Kapiteln empfohlenen Maßnahmen gelten als Handlungs- und Orientierungsrahmen für die zukünftige Offenbacher Inklusionsarbeit.

 

3.

Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse des Aktionsplanes erforderliche Maßnahmen zu priorisieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Umsetzung vorzuschlagen. Die Maßnahmen sollen mit allen am Thema Inklusion beteiligten, relevanten Akteuren sowie den Stadtverordnetenfraktionen und den fraktionslosen Stadtverordneten erarbeitet werden.

Die Umsetzung der ersten Maßnahmen soll sukzessive ab 2019 beginnen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0421/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion AfD mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

 

Der Punkt 3. wird im vorletzten Satz hinter „sowie den Stadtverordnetenfraktionen“ mit „und den fraktionslosen Stadtverordneten“ ergänzt.

 

 

 

 

2016-21/DS-I(A)0421

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion AfD mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Magistrat vorgelegten Kommunalen Aktionsplan Inklusion der Stadt Offenbach am Main (s. Anlage).

 

2.

Die in den Kapiteln empfohlenen Maßnahmen gelten als Handlungs- und Orientierungsrahmen für die zukünftige Offenbacher Inklusionsarbeit.

 

3.

Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse des Aktionsplanes erforderliche Maßnahmen zu priorisieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Umsetzung vorzuschlagen. Die Maßnahmen sollen mit allen am Thema Inklusion beteiligten, relevanten Akteuren sowie den Stadtverordnetenfraktionen erarbeitet werden.

Die Umsetzung der ersten Maßnahmen soll sukzessive ab 2019 beginnen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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