Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2018

 

 

 

 

 

TOP 21

Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der
weiterführenden Straßen
hier: Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-188 (Dez. IV, Amt 60) vom 30.05.2018,
2016-21/DS-I(A)0422

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0737 (in Verbindung mit Stv.-Beschluss 2011-16/DS-I(A)0729) vom 16.07.2015 wird wie folgt angepasst:

 

2.     Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Kostenschätzung in Höhe von insgesamt 41.000.000,00 € wird zugestimmt. Eine Prüfung durch das Revisionsamt ist zum jetzigen Zeitpunkt auf der Basis einer Kostenschätzung der Kostenansätze nach dortiger Rückmeldung nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt: Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitionsnummer 1204010900601301:

 

Haushaltsmittel bis 2017:                       23.800.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                5.200.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                8.280.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                3.720.000,00 €

Gesamt:                                                     41.000.000,00 €

 

Die erforderliche Anpassung der Mittelbereitstellung ist im Haushaltsplan 2019 vorzunehmen. Die Verpflichtungsermächtigung ist im Haushaltsplan 2019 auf 3.720.000 € festzusetzen.

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von 41.000.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenanteil Bund (Bescheid vom 04.05.2016):               8.833.000,00 €               

Land Hessen GVFG (Bescheid vom 29.06.2016):         15.603.500,00 €               

Straßenbeiträge (unverändert vom 16.07.2015):              2.860.000,00 €               

Übernahme durch Stadt Frankfurt

(unverändert vom 16.07.2015):                                            8.775.000,00 €                

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                                 4.928.500,00 €

Gesamt:                                                                                  41.000.000,00 €

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist in den folgenden Haushaltsplanungen vorzunehmen.

 

4.     Die gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl.  S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS), im Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss (2011-16/DS-I(A)0729 vom 16.07.2015) beinhalteten Straßenbeiträge bleiben vorläufig unverändert.

 

5.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 627.727,65 €/p. a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung