Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2018

 

 

 

 

 

TOP 23

Erschließung Bürgel-Ost
hier: Ergänzungsbeschluss zum Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-194 (Dez. IV, Amt 60) vom 30.05.2018,
2016-21/DS-I(A)0424
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 11.06.2018,

2016-21/DS-I(A)0424/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0424 und 2016-21/DS-I(A)0424/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0336 vom 02.05.2013 wird wie folgt angepasst:

 

Der vom Ingenieurbüro DILLIG Ingenieure GmbH, Simmern, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften aktualisierten Kostenberechnung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 11.360.000,00 € einschließlich Planungskosten, davon 3.333.000,00 € für die Entwässerung und 8.027.000,00 € für die sonstigen Erschließungsmaßnahmen, wird zugestimmt.

 

  1. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

Produktkonto 12010100.0500000160, „Erschließung Bürgel-Ost“, Investitionsnummer 1201010500601201.

 

Haushaltsmittel 2017 und früher:                    6.515.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                                        0,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                         3.145.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                         1.700.000,00 €

Gesamt:                                                              11.360.000,00 €

 

Im Nachtragshaushaltsplan 2018 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3.145.000,00 € einzustellen.

 

Die Finanzierung stellt sich voraussichtlich wie folgt dar:

 

       Kanalbeitrag:                                                       1.052.000,00 €

Produktkonto 12010100.3660003460 (2020)

 

       Erschließungsbeitrag ohne Lärmschutz:        6.289.200,00 €

Produktkonto 12010100.3660002560 (2024)

 

       Erschließungsbeitrag Lärmschutz:                      928.800,00 €

Produktkonto 12010100.3660003660 (2020)

 

       Erstattung ESO                                                   1.765.000,00 €

Produktkonto 12010100.3605000060 (2020)

       Kreditmarkmittel:                                                1.325.000.00 €

           Gesamt:                                                              11.360.000,00 €

 

Die notwendigen Anpassungen der Haushaltsansätze sind im Nachtragshaushaltsplan 2018 bzw. Haushaltsplan 2019 ff entsprechend vorzunehmen.

 

Die Differenz zwischen den Kosten der Entwässerung und dem Kanalbeitrag sowie dem Erschließungsbeitrag in Höhe von 1.765.000,00 € werden vom ESO Eigenbetrieb nach Schlussrechnungsprüfung erstattet. Entsprechende Mittel sind zu gegebener Zeit im Wirtschaftsplan einzustellen.

 

Die Ermittlung des Kanalbeitrags und des Erschließungsbeitrags Entwässerung erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen Einheitssätze der Beitrags- und Gebührenordnung zur Grundstücksentwässerungssatzung sowie der Erschließungsbeitragssatzung. Bei Erhöhung der Beitragssätze reduziert sich der Kostenanteil des ESO (Erstattung ESO) entsprechend.

 

  1. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme, sind auf Basis der aktualisierten Kostenberechnung, in Höhe von 237.709,22 € in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

  1. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, betragen 132.239,22 €/p. a.

 

Die entsprechenden Mittel sind noch nicht im RDLV-Budget enthalten und bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“ in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im NT) zusätzlich bereitzustellen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0424/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Vorlage wird unter Punkt 3 wie folgt geändert:

 

Die Ziffer „204.584,22 “ wird durch die Ziffer 237.709,22“ ersetzt, so dass Punkt 3 lautet:

 

„Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme, sind auf Basis der aktualisierten Kostenberechnung, in Höhe von 237.709,22 € in den folgenden Jahren zu veranschlagen.“

 

2016-21/DS-I(A)0424 (neu)

 

De Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0336 vom 02.05.2013 wird wie folgt angepasst:

 

Der vom Ingenieurbüro DILLIG Ingenieure GmbH, Simmern, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften aktualisierten Kostenberechnung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 11.360.000,00 € einschließlich Planungskosten, davon 3.333.000,00 € für die Entwässerung und 8.027.000,00 € für die sonstigen Erschließungsmaßnahmen, wird zugestimmt.

 

  1. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

Produktkonto 12010100.0500000160, „Erschließung Bürgel-Ost“, Investitionsnummer 1201010500601201.

 

Haushaltsmittel 2017 und früher:                               6.515.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                                             0,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                               3.145.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                               1.700.000,00 €

Gesamt:                                                                11.360.000,00 €

 

Im Nachtragshaushaltsplan 2018 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3.145.000,00 € einzustellen.

 

Die Finanzierung stellt sich voraussichtlich wie folgt dar:

 

       Kanalbeitrag:                                                                 1.052.000,00 €

Produktkonto 12010100.3660003460 (2020)

 

       Erschließungsbeitrag ohne Lärmschutz:                          6.289.200,00 €

Produktkonto 12010100.3660002560 (2024)

 

       Erschließungsbeitrag Lärmschutz:                                     928.800,00 €

Produktkonto 12010100.3660003660 (2020)

 

       Erstattung ESO                                                              1.765.000,00 €

Produktkonto 12010100.3605000060 (2020)

       Kreditmarkmittel:                                                             1.325.000.00 €

           Gesamt:                                                                       11.360.000,00 €

 

Die notwendigen Anpassungen der Haushaltsansätze sind im Nachtragshaushaltsplan 2018 bzw. Haushaltsplan 2019 ff entsprechend vorzunehmen.

 

Die Differenz zwischen den Kosten der Entwässerung und dem Kanalbeitrag sowie dem Erschließungsbeitrag in Höhe von 1.765.000,00 € werden vom ESO Eigenbetrieb nach Schlussrechnungsprüfung erstattet. Entsprechende Mittel sind zu gegebener Zeit im Wirtschaftsplan einzustellen.

 

Die Ermittlung des Kanalbeitrags und des Erschließungsbeitrags Entwässerung erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen Einheitssätze der Beitrags- und Gebührenordnung zur Grundstücksentwässerungssatzung sowie der Erschließungsbeitragssatzung. Bei Erhöhung der Beitragssätze reduziert sich der Kostenanteil des ESO (Erstattung ESO) entsprechend.

 

  1. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme, sind auf Basis der aktualisierten Kostenberechnung, in Höhe von 237.709,22 € in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

  1. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, betragen 132.239,22 €/p. a.

 

Die entsprechenden Mittel sind noch nicht im RDLV-Budget enthalten und bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“ in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im NT) zusätzlich bereitzustellen.

 

2016-21/DS-I(A)0424 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1. Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0336 vom 02.05.2013 wird wie folgt angepasst:

 

Der vom Ingenieurbüro DILLIG Ingenieure GmbH, Simmern, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften aktualisierten Kostenberechnung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 11.360.000,00 € einschließlich Planungskosten, davon 3.333.000,00 € für die Entwässerung und 8.027.000,00 € für die sonstigen Erschließungsmaßnahmen, wird zugestimmt.

 

  1. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

Produktkonto 12010100.0500000160, „Erschließung Bürgel-Ost“, Investitionsnummer 1201010500601201.

 

Haushaltsmittel 2017 und früher:                              6.515.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                                            0,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                              3.145.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                               1.700.000,00 €

Gesamt:                                                               11.360.000,00 €

 

Im Nachtragshaushaltsplan 2018 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3.145.000,00 € einzustellen.

 

Die Finanzierung stellt sich voraussichtlich wie folgt dar:

 

       Kanalbeitrag:                                                                 1.052.000,00 €

Produktkonto 12010100.3660003460 (2020)

 

       Erschließungsbeitrag ohne Lärmschutz:                          6.289.200,00 €

Produktkonto 12010100.3660002560 (2024)

 

       Erschließungsbeitrag Lärmschutz:                                     928.800,00 €

Produktkonto 12010100.3660003660 (2020)

 

       Erstattung ESO                                                              1.765.000,00 €

Produktkonto 12010100.3605000060 (2020)

       Kreditmarkmittel:                                                             1.325.000.00 €

           Gesamt:                                                                       11.360.000,00 €

 

Die notwendigen Anpassungen der Haushaltsansätze sind im Nachtragshaushaltsplan 2018 bzw. Haushaltsplan 2019 ff entsprechend vorzunehmen.

 

Die Differenz zwischen den Kosten der Entwässerung und dem Kanalbeitrag sowie dem Erschließungsbeitrag in Höhe von 1.765.000,00 € werden vom ESO Eigenbetrieb nach Schlussrechnungsprüfung erstattet. Entsprechende Mittel sind zu gegebener Zeit im Wirtschaftsplan einzustellen.

 

Die Ermittlung des Kanalbeitrags und des Erschließungsbeitrags Entwässerung erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen Einheitssätze der Beitrags- und Gebührenordnung zur Grundstücksentwässerungssatzung sowie der Erschließungsbeitragssatzung. Bei Erhöhung der Beitragssätze reduziert sich der Kostenanteil des ESO (Erstattung ESO) entsprechend.

 

  1. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme, sind auf Basis der aktualisierten Kostenberechnung, in Höhe von 204.584,22 € in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

  1. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, betragen 132.239,22 €/p. a.

 

Die entsprechenden Mittel sind noch nicht im RDLV-Budget enthalten und bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“ in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im NT) zusätzlich bereitzustellen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung