Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2018

 

 

 

 

 

TOP 25

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 646 „Luisenstraße/ Ludwigstraße, südlich des Ledermuseums“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-197 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 30.05.2018, 2016-21/DS-I(A)0426
Ergänzungsantrag SPD vom 14.06.2018, 2016-21/DS-I(A)0426/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0426

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 646 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) für das ehemalige Grundstück der Seifenfabrik Kappus - Flurstück 66/1 in der Gemarkung Offenbach, Flur 1 – (nach Fortführung im Liegenschaftskataster jetzt Flurstücke 66/2 bis 66/5 ) und den Teilflächen der angrenzenden Straßenflächen der Geleits- (Flurstücksnummer 559/2), Luisen- (Flurstücksnummer 593/1) und Ludwigstraße (Flurstücknummer 611/2) sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Durchführungsvertrags in der Fassung vom 05.04.2018

(Anlage 7) wird zur Kenntnis genommen.*

 

* nachrichtlich: Über Punkt 2. erfolgt keine Abstimmung, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0426/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird in Punkt 2 wie folgt ergänzt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss vom 16.06.2016,

wonach der Magistrat aufgefordert wird, in den Verhandlungen über den

Durchführungsvertrag dafür Sorge zu tragen, dass in Anwendung der

wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt Offenbach (Stv.-Beschluss vom 24.02.2011 2006-11/DS-I(A)0696) über die bislang vorgesehenen 32 von 310 Wohneinheiten hinaus weitere Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden.

 

2016-21/DS-I(A)0426

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 646 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) für das ehemalige Grundstück der Seifenfabrik Kappus - Flurstück 66/1 in der Gemarkung Offenbach, Flur 1 – (nach Fortführung im Liegenschaftskataster jetzt Flurstücke 66/2 bis 66/5 ) und den Teilflächen der angrenzenden Straßenflächen der Geleits- (Flurstücksnummer 559/2), Luisen- (Flurstücksnummer 593/1) und Ludwigstraße (Flurstücknummer 611/2) sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Durchführungsvertrags in der Fassung vom 05.04.2018

(Anlage 7) wird zur Kenntnis genommen.*

 

* nachrichtlich: Über Punkt 2. erfolgt keine Abstimmung, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung