Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0435Ausgegeben am 26.07.2018

Eing. Dat. 13.07.2018

 

 

 

Verurteilung der wiederholten antisemitischen Übergriffe auf den Rabbiner der Jüdischen Gemeinde in Offenbach

Antrag AfD vom 12.07.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt den neuerlichen antisemitischen Übergriff auf den Rabbiner der Jüdischen Gemeinde in Offenbach, Mendel Gurewitz, auf das Schärfste.

 

Unter Bezugnahme auf des Grundgesetz, welches Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaube und religiöse oder politische Anschauung in besonderer Weise als Schützens würdig ansieht, bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands und erteilt jeder Art von Radikalismus und Rassismus eine klare und eindeutige Absage.

 

Toleranz und Verständnis gegenüber fremden Kulturen und Ethnien enden dort, wo die körperliche und geistige Unversehrtheit des Einzelnen beginnt. Dieser Grundsatz gilt für alle Menschen dieser Stadt, gleich welcher Nationalität oder Glaubensrichtung.

 

Vor dem Hintergrund der Häufung antisemitischer Vorfälle in den vergangenen Jahren, auch in der Stadt Offenbach,

 

1.    wird der Magistrat der Stadt Offenbach in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat beauftragt, zu prüfen und zu berichten,

 

a.    welche Maßnahmen in den vergangenen Jahren ergriffen wurden, um derartigen Attacken vorzubeugen, bzw. diese zu verhindern,

 

b.    welche Maßnahmen aufgrund des neuerlichen Übergriffes mit antisemitischem Hintergrund künftig geplant, bzw. denkbar sind.

 

2.    der Ausländerbeirat wird ebenfalls gebeten zu schildern, welche präventiven Maßnahmen in den vergangenen Jahren, insbesondere in Zusammenarbeit mit den islamischen Glaubensgemeinschaften und Moscheevereinen, ergriffen wurden, um anti-jüdischen, bzw. anti–israelischen Übergriffen in jeder Form vorzubeugen.

 

 

Begründung:

 

Begründung erfolgt mündlich.