Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0450Ausgegeben am 02.08.2018

Eing. Dat. 02.08.2018

 

 

„Haus des Jugendrechts“ in der Kaiserstraße 39 in Offenbach

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-261 (Dez. I, Amt 10) vom 01.08.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.   Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses vom 03.11.2016, 2016-21/DS-I(A)0111 stimmt die Stadt Offenbach der Teilnahme an der Einrichtung des „Hauses des Jugendrechts“ in der Kaiserstraße 39 in Offenbach zu. Nach der aktuellen Planung wird die Stadt mit dem Land Hessen einen Untermietvertrag über 125 m² Bürofläche zur Unterbringung von 2 ½ Arbeitsplätzen für die Jugendhilfe im Strafverfahren abschließen, für den ein gesonderter Beschluss herbeigeführt wird. Die Laufzeit des Untermietvertrages wird 15 Jahre betragen.

 

2.   Die Kosten für Miete und Nebenkosten werden 25.600 € pro Jahr betragen. Bei einem Mietbeginn zum 01.11.2018 werden davon im Jahr 2018 insgesamt 4.266 € fällig werden. Zusätzlich zu den Mietkosten ist für die Herrichtung der Bürofläche eine Einmalzahlung in Höhe von 35.000 € zu leisten, die im 4. Quartal 2018 fällig wird.

 

3.   Die erforderlichen Mittel für die laufende Miete und die Einmalzahlung stehen im Haushaltsplan 2018 bei dem Produktkonto 01010800.6700000160, „Mieten und Nutzungsentgelte“ (Bewirtschaftung Amt 60) zur Verfügung. Die Mittel für die laufenden Mietzahlungen und Nebenkosten für die Jahre 2019 ff werden für die entsprechenden Haushaltspläne 2019 ff angemeldet.

 

4.   Dem Aufwand der Einmahlzahlung i.H.v. 35.000 € stehen Erträge durch eine Gutschrift von vermieteten Flächen i.H.v. 31.910 € auf dem Produktkonto 01010800.5300000560 „Sonstige Mieten einschließlich Nebenkosten“, für das Amt 60 verfügungsberechtigt ist, zur Deckung gegenüber, sodass hier nur ein Betrag von 3.090 € kassenwirksam wird.

 

Begründung:

 

Mit o.g. Grundsatzbeschluss hat sich die Stadt Offenbach als Träger der Jugendhilfe bereit erklärt, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei und einem Freien Träger (Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg) für den Täter-Opfer-Ausgleich ein „Haus des Jugendrechts“ im Stadtgebiet Offenbach einzurichten.

 

Die Federführung zur Suche und Anmietung eines geeigneten Objekts oblag dem Hessischen Ministerium der Justiz.

Im Dezember 2016 wandte sich das Ministerium an den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), um die Frage nach geeigneten Räumlichkeiten zu erörtern.

 

Für das „Haus des Jugendrechts“ in Offenbach sollte eine Liegenschaft gesucht und nach bedarfsgerechtem Umbau durch den Vermieter vom Land angemietet werden. Da die Umbaumaßnahmen einen erheblichen monetären Anteil in Anspruch nehmen, ergab sich eine vergaberechtliche Relevanz dieser Maßnahme. Zur Abwicklung des erforderlichen Vergabeverfahrens wurde die Initiierung eines Interessenbekundungs-verfahrens notwendig.

 

Die zentrale Lage in der Offenbacher Innenstadt sowie die gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für die Jugendlichen waren Grundvoraussetzung. Zudem wurde die Nähe zum Gericht ebenfalls als vorteilhaft erachtet.

 

Da für eine Nutzung durch die Polizei teilweise erhebliche bauliche Maßnahmen in den Anmietungen durch den Vermieter auszuführen sind, wurde das sonst übliche Mietgesuchverfahren durch ein vorgeschaltetes Interessenbekundungsverfahren ersetzt.

 

Es kristallisierte sich schnell eine Liegenschaft als am besten geeignetes Objekt heraus – „Das Kaiserpalais“ in zentraler Innenstadtlage Offenbachs.

 

Anhand des in der ersten Projektphase ermittelten Bedarfs für alle wurde die Flächenplanung durch den Vermieter vorgenommen, im weiteren Verfahren optimiert und weiter ausgearbeitet. Weiterhin wurden die ebenfalls in der ersten Projektphase erarbeiteten gebäudeunabhängigen Anforderungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung nach und nach an die Bestandsituation angepasst, so dass der Vermieter auf dieser Basis schließlich das erste Angebot legen konnte.

 

Drei Unterschiedliche Varianten wurden dem LBIH angeboten:

 

 

Laufzeit

Grundmiete /

Monat

Finanzierungsmiete

/ Monat

Einmalzahlung

(Baukostenzuschuss)

Variante 1

15 Jahre

10,96 €/m²

-

1.250.000 €

Variante 2

15 Jahre

10,96 €/m²

2,04€/m²

   800.000 €

Variante 3

20 Jahre

10,70 €/m²

-

1.250.000 €

 

Der abschließende Wirtschaftlichkeitsvergleich zeigt, dass Variante 3 sowohl über einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren als auch von 20 Jahren die wirtschaftlich beste Variante darstellt.

 

Von Nutzerseite wird eine Vertragsbindung über die kürzere Laufzeit von 15 Jahren bevorzugt, da das Konzept der Häuser des Jugendrechts hier neu ist und somit noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Der barwertige Vergleich der wirtschaftlicheren Variante 3 zu Variante 1 weist eine Differenz von 70.936,- € über 15 Jahre aus. In diesem Rahmen wird die Differenz durchaus als vertretbar erachtet und Variante 1 von Seiten des LBIH befürwortet, sodass der Mietvertrag über 15 Jahre (mit Verlängerungsoption) geschlossen werden soll.

 

Das LBIH hat die nachfolgende Aufstellung sämtlicher Miet- und Nebenkosten pro Jahr erstellt . Ein Teil der Betriebskosten basiert auf Schätzwerten bereits betriebener Häuser des Jugendrechts

 

Miet- und Nebenkosten nach Nutzer in Euro

Bezeichnung

PLAN WE p.a.

Polizei

Staatsanwalt-

schaft

Jugend-gerichtshilfe

Diakonie

HNF m²

1.946,80

1.376,17

386,20

125,44

58,99

Licht / Kraftstrom

14.300,00           

10.108,50

2.836,79

921,41

433,30

Rein.u.San. Verbrauchs-materialien

1.350,00

954,30

267,81

86,99

40,91

Sonstige technische Anlagen

2.900,00

2.049,98

575,29

186,86

87,87

Glasreinigung

875,00

618,53

173,58

56,38

26,51

Aufwendung Unterhalts-reinigung      

34.850,00

24.635,05

6.913,43

2.245,52

1.055,99

NK-Voraus-zahlung Miet-Objekt

84.101,76

59.450,54

16.683,84

5.419,01

2.548,37

Miete 

256.043,14           

180.993,88

50.793,02

16.497,87

7.758,36

DLE 1

1.102,39

779,26

218,69

71,03

33,40

DLE 2

1.187,55

839,46

235,58

76,52

35,98

Summe         

396.709,83

280.429,51

78.698,04

25.561,58

12.020,71

 

Ebenso wurde anhand der Kosten die Einmalzahlung je Nutzer ermittelt.

 

Kostenaufteilung per Einmalzahlung nach Nutzer in Euro

Nutzer

Polizei

Staats-anwaltschaft

Jugendgerichts-hilfe

Diakonie

Summe

Brutto gerundet

1.009.000,00

189.000,00

35.000,00

17.000,00

1.250.000,00

             

Die o.g. Einmalzahlung ist nur mit einem Teilbetrag von 3.090 € kassenwirksam, weil die Stadt zusammen mit einem Mietvertrag über eine Fläche im 1. OG eine Gutschrift über 31.910 € erhalten hat, die vom Rechnungsbetrag abgezogen wird. Es verbleibt also eine kassenwirksame Zahlung in Höhe von 3.090 €, die über das Produktkonto 01011300.6179000010 „Umzugskosten“, für das das Hauptamt verfügungsberechtigt ist, bezahlt. Die erforderlichen Mittel für Miete und Nebenkosten stehen im Haushaltsplan 2018 bei dem Produktkonto 01010800.6700000160, „Mieten und Nutzungsentgelte“ (Bewirtschaftung Amt 60) im Haushaltsplan 2018 zur Verfügung. Für das Jahr 2019 ff. werden die Mittel über die Änderungsliste zum Haushaltsplan angemeldet.

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.