Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0451Ausgegeben am 02.08.2018

Eing. Dat. 02.08.2018

 

 

 

Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle gemäß § 32 PsychKHG

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-267 (Dez. II, Amt 53) vom 01.08.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.

Die Stadt Offenbach richtet eine unabhängige Beschwerdestelle gemäß § 32 PsychKHG ein. Organisator und Ansprechpartner der unabhängigen Beschwerdestelle ist das Stadtgesundheitsamt.

 

2.

Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für die unabhängige Beschwerdestelle wird beschlossen.

 

3.

Als Mitglieder der unabhängigen Beschwerdestelle werden

Herr Jens Lipponer, Frau Edith Mayer und Frau Dr. Elisabeth Raupach berufen.

Diese erhalten pro Jahr eine Aufwandsentschädigung insgesamt von 1.200,00 €, die in gleicher Höhe vom Land Hessen erstattet wird.

Die Einnahme wird über das Produktkonto 07030200.5421000053 vereinnahmt und über das Produktkonto 07030200.6131100053 verausgabt. Die Anpassung des Ertragskontos und des Aufwandskontos erfolgt über den Nachtragshaushalt 2018.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.:

Mit der Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle kommt die Stadt Offenbach der Aufforderung des am 1.8.2017 in Kraft getretenen Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes nach, eine solche Beschwerdestelle einzurichten.

 

Die unabhängige Beschwerdestelle prüft neutral Anregungen und Beschwerden von Personen, die (gemäß Definition in § 1 PsychKHG) infolge einer psychischen Störung funktionseingeschränkt, krank oder behindert sind oder bei denen Anzeichen für eine solche Funktionseinschränkung, Krankheit oder Behinderung bestehen, ihren Angehörigen oder Vertrauenspersonen und wirkt in Zusammenarbeit mit ihnen auf eine Problemlösung hin.

 

Zu 2.:

Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung regelt die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Arbeitsweise der unabhängigen Beschwerdestelle sowie deren Zuständigkeiten, Entscheidungsmöglichkeiten, Beschlussfassung, Vertraulichkeit, die Vertretungen nach Außen aber auch die Erstattung von Auslagen der Mitglieder.

 

Zu 3.:

Mitglied der unabhängigen Beschwerdestelle sollen nach § 32 II PsychKHG insbesondere Personen mit langjähriger Erfahrung in der Behandlung und Betreuung des Personenkreises nach § 1 PsychKHG sein. Nach Möglichkeit soll mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Kreis der Psychiatrie- Erfahrenen und aus dem Kreis der Angehörigen sowie eine Person mit Berufserfahrung im psychiatrischen Versorgungssystem vertreten sein.


Der Magistrat schlägt gemäß §1 der Geschäftsordnung die genannten Personen vor.  

 

Herr Jens Lipponer ist Betroffenenvertreter,

 

Frau Edith Mayer ist Angehörigenvertreterin,

Frau Dr. Elisabeth Raupach ist als Psychiaterin eine Person mit Berufserfahrung im psychiatrischen Versorgungssystem.

 

Für die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen gewährt das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten eine jährliche Pauschale in Höhe von 1.200,00€.

Anlage:

Geschäftsordnung der Unabhängigen Beschwerdestelle nach dem Psychisch – Kranken – Hilfe – Gesetz für die Stadt Offenbach am Main