Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0455Ausgegeben am 02.08.2018

Eing. Dat. 02.08.2018

 

 

 

 

 

Umbau der Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße

hier:    Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-272 (Dez. IV, Amt 60) vom 01.08.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0845 vom 25.02.2016 (in Verbindung mit Stv.-Beschluss 2011-16/DS-I(A)0585 vom 06.05.2010) wird wie folgt angepasst:

 

2.     Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH, Darmstädter Landstraße 104-106, 60598 Frankfurt/M., in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und aktualisierten Projektkostenberechnung, von 1.120.000,00 € um 270.000,00 € auf nunmehr 1.390.000,00 €, wird zugestimmt.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt.

Produktkonto 12030100.0952004060 „Straßenbau Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße (2. BA)“, Investitionsnummer 1203010900601201

 

Haushaltsmittel 2017 und früher:   1.120.000,00 €

Haushalt 2018:                                     270.000,00 €

Gesamt:                                              1.390.000,00 €

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

1.390.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Zuschuss aus Förderprogramm Aktive

Kernbereiche:                                                               577.000,00 €

Straßenbeiträge:                                                          450.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                      363.000,00 €

Gesamt                                                                     1.390.000,00 €

 

Die erforderlichen Anpassungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2018 vorzunehmen.

 

4.     Die Folgekosten in Höhe von 38.328,84  €/p. a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im zum Projekt- und Einstufungsbeschluss benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 06.05.2010, 2011-16/DS-I(A)0585, hat die Stadtverordnetenver-sammlung den Grundsatzbeschluss über das „Integrierte Handlungskonzept“ im Rahmen des Projekts „Aktive Innenstadt“ gefasst. Darin ist der Umbau der Kaiserstraße, 2. Bauabschnitt, als Maßnahme enthalten.

 

Mit dem Projekt- und Einstufungsbeschluss vom 10.02.2016, Magistratsvorlage

Nr. 2016-046 sowie vom 25.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0845, hat die Stadtverordneten-versammlung dem Projekt „Umbau Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße“ mit einem Kostenaufwand  von 1.120.000,00 € zu Lasten des Produktkontos 12030100.0952004060 „Straßenbau Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße (2. BA)“, Investitionsnummer 1203010900601201 zugestimmt.

 

In den Bauablauf des städtischen Bauvorhabens waren Maßnahmen der Leitungsträger zeitlich integriert. Bei deren Arbeiten kam es zu unvorhersehbaren Verzögerungen (Höhenlage der Fernwärmeleitung / Abweichungen von den Bestands-plänen, technische Probleme bei der Sanierung der Hausanschlussleitungen durch Private, Erweiterung der Stromversorgung gegenüber vorheriger Planung). Die hieraus resultierenden Leistungen waren zur ordnungsgemäßen Herstellung des Gewerks erforderlich.

 

Die bauliche Verzögerung durch die Leitungsarbeiten hatte zur Folge, dass der Straßenbau nicht mehr, wie ursprünglich im Bauzeitenplan vorgesehen, im Herbst 2016 abgeschlossen werden konnte. Mit Einbruch des Winters musste insbesondere für die Pflaster- und Randsteinsetzungsarbeiten aufgrund des bautechnischen Erfordernisses von anhaltenden Temperaturen von mind. 5° C eine Winterunterbrechung eingelegt werden, die Mehrkosten für die Vorhaltung von Geräten und die Sicherung der Baustelle inkl. Umleitungsmaßnahmen etc. (Lohn- und Gerätekosten) verursachte.

 

Die Firma Bratengeier hat hierfür nach Abschluss der Baumaßnahme Nachträge in Höhe von 414.860,00 € für die Verlängerung der Bauzeit vorgelegt. Der grundsätzliche Anspruch als solcher wird von Seiten des Rechtsamts für gerechtfertigt gehalten.

 

Die Nachträge wurden durch das beauftragte Büro und Amt 60 geprüft und die gestellten Nachtragsforderungen als zu hoch erachtet. In zwei Verhandlungsgesprächen wurde von der Fa. Bratengeier abschließend ein Nachlass von pauschal

40 % gewährt, so dass ein Anspruch von 296.210,04 € verbleibt.

 

Für das Planungsbüro Kocks Consult GmbH liegt ein Nachtragsangebot für die verlängerte örtliche Bauüberwachung und die Nachtragsbearbeitung der Baufirma vor.

Dieses ist derzeit noch in Verhandlung und wird mit max. 36.000,00 € veranschlagt.

 

Projektkosten                                                                                1.120.000,00 €

Bisher beauftragt mit Vormerkungen                                       1.050.180,15 €____

1 - zur Verfügung:                                                                              69.819,85 €

 

Mehrkosten Bauzeitverlängerung (Phase I)                              + 151.223,08 €

Mehrkosten Bauzeitverlängerung (Phase II)                             + 144.986,96 €

Auftragserhöhung Kocks (Nachtrag)                                          +   36.000,00 €        

2 - Gesamtmehrkosten                                                                     332.210,04 €

 _______________________________________________________________

3 – Mehrkosten über Projektbeschluss                                     262.390,19 €

Aufrundung für Unvorhergesehenes                                                   7.609,81 €

Mehrkosten über den Projektbeschluss                                         270.000,00 €

 

Straßenbeiträge

Die Mehrkosten verändern die Straßenbeiträge nicht. 

 

Fördermittel

Die Mehrkosten sind grundsätzlich förderfähig. Es kann von einer Gesamtförderung in Höhe von rund 577.000,00 € ausgegangen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 38.328,84  €/p. a.

Anlagen:

- Kostenkontrolle

- Folgekostenberechnung