Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0456Ausgegeben am 02.08.2018

Eing. Dat. 02.08.2018

 

 

 

Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Käthe-Kollwitz-Schule, Buchhügel-allee 90, 63071 Offenbach a. M., hier: Ergänzungsbeschluss KIP I und Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß § 100 HGO in Verbindung mit § 102 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-273 (Dez. IV, Amt 60) vom 02.08.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Dem Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Vergabebeschluss 2011-16/DS I (A) 0455 vom 14.11.2013 für die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Käthe-Kollwitz-Schule, Buchhügelallee 90, 63071 Offenbach am Main zur Umsetzung des Kommunalinvestionsförderungsgesetzes im Bundespro­gramm (KIP-B) sowie zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß § 100 HGO in Verbindung mit § 102 HGO wird zugestimmt.

Die Gesamtkosten erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektent­wicklunggesellschaft mbh (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Bernhardt + Partner Bauconsulting GmbH, Birkenweg 13 F, 64295 Darmstadt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung um 4.500.000,00 € von 18.950.000,00 € auf nunmehr 23.450.000,00 €.

 

2.       Die erforderlichen Mittel in Höhe von 4.500.000,00 € werden bewilligt und bei dem Produktkonto 03100100.0951000160 „Käthe-Kollwitz-Schule, Gesamt­sanierung und Umbau – KIPB“, Investitionsnummer 0310010900601401, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2017 und früher:         11.850.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                              4.300.000,00 €
Überplanmäßige Mittel 2018:                 1.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                              6.300.000,00 €

Gesamt:                                                   23.450.000,00 €

Die Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeit in 2019 ist von 3.260.000,00 € um 3.040.000,00 € überplanmäßig auf 6.300.000,00 € zu erhöhen.

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,0 Mio. € erfolgt zur Vermeidung eines Baustopps mittels Beschluss gemäß § 100 HGO überplan­mäßig, die Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,040 Mio. € gemäß § 100 in Verbindung mit § 102 HGO.

Die Deckung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt durch Reduzierung der Plan­mittel um 1,0 Mio. € sowie über Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung um 2,0 Mio. € auf dem Produktkonto 03060100.0951000060 „Geschwister-Scholl-Schule, Sanierung und Erweiterung – SP“, Investitionsnummer 0306010900601201 sowie über Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung um 1,04 Mio. € auf dem Produktkonto 01011300.0951000060 „Rathaus, energetische Fassadensanierung und Umrüstung Beleuchtung – KIPB“, Investitionsnummer 0101130900601701“.
Die Deckung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt in Höhe von 2 Mio. € ebenfalls über das Produktkonto 03060100.0951000060 „Geschwister-Scholl-Schule, Sanierung und Erweiterung – SP“, Investitionsnummer 0306010900601201 sowie in Höhe von 1,040 Mio. € über das Produktkonto 01011300.0951000060 „Rathaus, energetische Fassadensanierung und Umrüstung Beleuchtung – KIPB“, Investitionsnummer 0101130900601701.
Die Umsetzung der Mittel und der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt über den Nachtragshaushaltsplan 2018 bzw. über den Haushaltsplan 2019.

 

3.       Für die Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Fenster – Dach – LED-Beleuchtung) wurden Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP-B) in Höhe von 4.450.000,00 € beantragt und bewilligt. Hiervon beträgt der Bundeszuschuss 90% der förderfähigen Kosten, d.h. 4.005.000,00 €.

4.       Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionspro­gramm des Bundes (KIP-B) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund KIP-B; Käthe-Kollwitz-Schule

Gesamtsanierung und Umbau

Produktkonto 03100100.3641000060:  4.005.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                   19.445.000,00 €

Gesamt:                                                   23.450.000,00 €

 

5.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 2.997.972,00 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, bleiben unverändert.

6.       Die Abwicklung der Maßnahme wurde der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebe­schlusses 2011-16/DS I (A) 0455 vom 14.11.2013 treuhänderisch übertragen.

Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend ange­passt.

 

Begründung:

 

1.    Anlass und Historie

Am 14.11.2013 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Projekt- und Vergabebeschluss für die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Käthe-Kollwitz-Schule in Offenbach am Main, über eine Projektsumme in Höhe von 18.950.000 € gefasst (Antrag Magistratsvorlage Nr. 376/13 (Dez. I, Amt 60) vom 30.10.2013, 2011-16/DS-I(A)0455). Die Energetische Sanierung der Käthe-Kollwitz-Schule wird gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 25.02.2016 (2011-16/DS-I(A) 0843) im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramm – Bund (KIP-B Kommunalin­vestitionförderungsgesetz - KInvFG) erfolgen.

 

Die Ergänzungsvorlage wird aus mehreren kostenerhöhenden Anlässen notwendig.

 

 

Zum besseren inhaltlichen Verständnis werden sie durchgehend den nachfolgend gelisteten Rubriken zugeordnet:

 

·         Rückbau von schadstoffbelasteten Bauteilen aufgrund zusätzlicher Schadstofffunde 2017

·         Unabwendbare zusätzliche Maßnahmen aus baulichen Gründen, welche sich im Zuge der Ausführung nach Projektbeschluss ergeben haben

·         Baukostensteigerungen / Insolvenzen von Auftragnehmern

·         Inanspruchnahme Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I)

·         Honoraranpassungen

·         Unvorhersehbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebes

 

2.    Begründung des Bedarfs

Nachfolgend werden die maßgeblichen Sachstände und deren Auswirkungen erläutert, die eine Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel erfordern.

 

2.1       Rückbau von schadstoffbelasteten Bauteile infolge zusätzlicher Schadstofffunde 2017

Die Notwendigkeit der Ergänzungsvorlage ergibt sich maßgeblich aus den im Zuge der Bauausführung zusätzlich vorgefundenen schadstoffbelasteten Bauteilen und deren Beseitigung. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung wurde ein Schadstoffgutachten als Grundlage für die Schadstoffsanierung erstellt. Schwer­punktmäßig wurden asbesthaltige Bauteile im Bereich der Fassaden, der Bodenbe­läge sowie brandschutztechnischer Einrichtungen wie Brandschutztüren und Brand­schutzklappen identifiziert.

Im Zuge der Bauausführung wurden nach entsprechenden Bauteilöffnungen weitere, bisher unbekannte schadstoffbelastete Bauteile vorgefunden, z.B.

 

·         asbesthaltige Anschlussstreifen (festgebundener Asbest)  in sämtlichen Bestandstürzargen sowie im Bereich der Anschlussfugen der leichten Trennwände an umgebende Betonbauteile (Decken, Wände, Stützen)

·         Trennwände aus asbesthaltigen Faserzementplatte (festgebundener Asbest) innerhalb der vier vom UG bis in das 2. OG führenden zentralen Gebäudeschächte

 

Aufgrund dieser zusätzlichen Schadstofffunde wurde in Abstimmung und auf Empfehlung der AG Gefahrstoffe von den Dezernenten entschieden, dass sämtliche zugängliche asbesthaltige Trennwände inkl. der darin enthaltenen KMF-Dämmung entfernt werden.

 

In der Konsequenz erforderte dies neben dem Abbruch und der Neuerrichtung aller leichten Trennwände eine sach- und fachgerechte Schadstoffsanierung.

 

Nachfolgend werden die Einzelschritte zur Planung und Bauüberwachung, der fachspezifischen Begleitung in Bezug auf die Schadstoffe sowie die Ausführung erläutert.

 

 

2.1.1    Rückbau und Neuerrichtung der leichten Bestandswände

·         gutachterliche Beurteilung der vorgefundenen Materialien und Festlegungen zur Sanierung

·         Rückbau von bereits ausgeführten technischer Installationen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) in Bestandswänden

·         Herstellung von Schwarzbereichen mit Schutzmaßnahmen bauseitiger Einbauten, um eine Kontamination der neuen Installationen zu vermeiden sowie den Aufwand der nachfolgenden Reinigungsarbeiten zu minimieren.

·         Komplett-Rückbau aller leichten Bestandswände (BA I ab 12/2017) in fünf Abschnitten unter Schwarzbereichs-Bedingungen, gutachterliche Begleitung der Arbeiten, Freimessungen

 

Folgemaßnahmen aus dem Rückbau:

·         Estrich im Bereich der Trennwände für die Montage der leichten Trennwände auf der Rohdecke entfernen und nach Trennwandmontage wieder anarbeiten.

·         Errichtung der neuen Leichtbau-Wände gemäß aktuellem Stand der Technik z.T. mit erhöhten Wanddicken (Schallschutz) und zusätzlichen Aufwendungen für den Anschluss an Wandschwerter bzw. Integration vorhandener Stahlrohr-Verstärkungen

·         Einbau neuer Zargen und raumtrennender Festverglasungen

·         Einbau neuer Wandfliesen in Bereichen, in denen diese im Bestand erhalten und lediglich ergänzt werden sollten

·         zusätzliche Aufwendungen bei Firmen aufgrund von Stillstandszeiten infolge der Einrichtung von Schwarzbereichen

·         Planung und Ausschreibung der vorgenannten Arbeiten unter Berücksichtigung aktueller Normen und Richtlinien

·         Überarbeitung und Anpassung der Ausführungspläne - Überarbeitung des Bauablaufplanes

·         Objektüberwachung der zusätzlichen Maßnahmen durch den Objektplaner und die technische Fachplanung

 

2.1.2    Rückbau Trennwände Versorgungsschächte

·         gutachterliche Beurteilung der vorgefundenen Materialien und Festlegungen zur Sanierung

·         Herstellung von Schwarzbereichen mit Schutzmaßnahmen bauseitiger Einbauten, um den Aufwand der späteren Feinreinigungen so gering wie möglich zu halten

·         Einbau von Modulgerüsten in den Installationsschächten

·         Komplett-Rückbau der Trennwände aus asbesthaltigen Faserzementplatten (festgebundener Asbest) incl. ablaufbedingtem Umbau der Modulgerüste in den Schächten

·         Flächendeckende Feinreinigung aller Boden-, Wand-, Decken-, Fassadenflächen sowie aller Einbauten und Installationen.

·         Freimessungen

 

2.2 Unabwendbare zusätzliche Maßnahmen aus baulichen Gründen, welche sich im Zuge der Ausführung nach Projektbeschluss ergeben haben

·         Höhenausgleich horizontaler Stahlbeton-Fassaden-Fertigteile nach unerwarte­tem Versatz auf dem Dach im Anschlussbereich der neuen Fassade

·         Sanierung Bestandsgrundleitungen unterhalb und außerhalb des Gebäudes

·         Umsetzung der Auflagen aus dem Baugesuch Entwässerung; Trennsystem bis Gebäudeaußenkante

·         Anpassung der Planung Stand Projektbeschluss sowie Ausführung an geänderte Lüftungsnorm (DIN EN 16798, Ökodesign RLT-Richtlinie ab 2016 in Kraft getreten)

·         Erneuerung des Hausanschlusses Trinkwasser

 

2.3 Baukostensteigerungen / Insolvenzen von Auftragnehmern

 

2.3.1 Baukostensteigerungen

Die konjunkturelle Lage in Deutschland weist insgesamt weiterhin fast überall Steige-rungen aus, insbesondere auch in der Bauwirtschaft. Vornehmlich in den Ballungsge-bieten zeigt sich dies mittlerweile, neben erheblichen und nicht mehr vorhersehbaren Kostensteigerungen, vielerorts an längst überlasteten Baukapazitäten sowie am ekla-tanten Mangel von Fachkräften in allen Bereichen des Bauens, wie Baufirmen, Versorgungsbetrieben, Architekten und Fachingenieuren. Alle Beteiligten zeigen sich total überlastet und es ist derzeit nicht seriös möglich, solche Umstände im Voraus einzuplanen.

 

2.3.2 Insolvenzen

Die beauftragte Dachdecker-Firma hat zu Beginn ihrer Arbeiten Insolvenz angemel­det. Die Beauftragung der Ersatzfirma sowie die notwendigen Provisorien haben Mehrkosten zur Folge.

 

Der vom Auftragnehmer kalkulierte Hersteller für den Linoleum-Belag ist zwischen­zeitlich insolvent. Versuche, das Material dennoch von dieser Firma zu erhalten, sind gescheitert. Der Wechsel auf ein Produkt eines anderen Herstellers führte zu Mehr­kosten.

 

2.4 Inanspruchnahme Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I)

Die Energetische Sanierung der Käthe-Kollwitz-Schule der Hüllflächen (Fassade + Dach – EG + 1.OG) wird gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 25.02.2016 (2011-16/DS-I(A) 0843) im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramm – Bund (KIP-B Kommunalinvestitionförderungsgesetz - KInvFG) erfolgen.

 

Die geplanten und bereits im Umfang des Projekt- und Vergabebeschlusses 2011-16/DE I (A) 0455 vom 14.11.2013 enthaltenen Maßnahmen „Erneuerung der Fenster sowie der Flachdächer im EG und 1.OG“ wurden im Programm 2b „energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur“ angemeldet. In diesem Pro­gramm wurde auch die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtung durch energie­sparende Leuchten mit LED-Technik angemeldet. Hier war im Umfang des Projekt- und Vergabebeschlusses zwar die Erneuerung der Beleuchtung nicht jedoch der Einsatz von LED-Leuchten vorgesehen. Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main hat für diese Einzelmaßnahmen Fördermittel in Höhe von 4.005.000. € aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KInvFG) beantragt. Diesem Antrag wurde Seitens des Fördergebers zugestimmt.

 

Gemäß Förderrichtlinie muss beachtet werden, dass sowohl die Ausschreibung als auch die Vergabe wie auch die kaufmännische Abrechnung nur den Umfang der För-dermaßnahmen beinhalten darf. Dies gilt sowohl für die Planungs- als auch für die Bauleistungen. Durch die nun notwendige vertragliche Herauslösung aus den be­stehenden Planungsverträgen für die Einzelprojekte Fassade und Dach bei der Objektplanung als auch für die Beleuchtung bei der Fachplanung Elektro sowie der Erhöhung der Gesamtkosten, die die Grundlage der Honorarermittlung bilden, er­höhen sich die Kostengruppe KG 700 – Baunebenkosten.

 

2.5 Honoraranpassungen

Gegenüber den im Projektbeschluss vorausberechneten Honoraren ergeben sich Erhöhungen aus folgenden Gründen:

 

·         Anpassung der Leistungszone gemäß HOAI / AHO für die Objektplanung sowie Projektsteuerung von Leistungszone III auf Zone IV. Diese Forderung des Architekten sowie der OPG wurde mit der Komplexität des Projektes insbesondere in der Ausführungsphase und daraus resultierendem zusätzlich zu erbringenden Leistungsumfang begründet. Die Möglichkeit zur Anpassung der Leistungszone wurde durch das Rechtsamt geprüft und positiv beschieden.

·         Anpassung des Honorars für die Projektsteuerung auf Grund der Novellierung der AHO 2014.

·         Ansatz der „mitzuverarbeitenden Bausubstanz“ bei der Bemessung der Honorare für den Objektplaner sowie für die Projektsteuerung.

·         Auf Grund der Förderrichtlinie KIP I müssen die Honorare der Objektplanung (Fassade / Dach) und der Fachplanung Elektro nach den einzelnen Förderumfängen gesplittet werden. Durch die vertragliche Herauslösung der Einzelprojekte aus den bestehenden Planungsverträgen und Ausbildung einzelner Planungsverträge ergibt sich durch die in der Honorarsystematik der HOAI angelegten Honorardegression bei steigenden anrechenbaren Kosten eine Honorarsteigerung bei den Einzelverträgen.

·         Überarbeitungen und Ergänzungen der Planungen

·         Erhöhung der Teilleistungspunkte in den Leistungsphasen 5 + 6 durch die Novellierung der HOAI 2009 auf 2013 (Forderung der Planer)

·         Erhöhung der anrechenbaren Kosten

 

 

2.6 Unvorhersehbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebes

·         Realisierung von unvorhersehbaren baulichen Zwischenlösungen zur Aufrechterhaltung der im Schulbetrieb befindlichen Gebäudeteile

·         Baubegleitende Anpassung der sicherheitstechnischen Einrichtungen (BMA, EMA)

·         Verlegung und funktionstüchtige Einrichtung einer Interimsküche für den Lehrbetrieb in den Erweiterungsneubau THS / KKS sowie der Lehrbackstube im Bestandsgebäude KKS

·         Verlegung und funktionstüchtige Einrichtung der Verwaltung in das 2. OG des Bestandsgebäudes KKS

 

3     Notwendige Mehraufwendungen

Im Erläuterungsbericht der OPG – Stand 03.07.2018 werden die Kostenveränder­ungen erläutert. Die Gliederung erfolgt nach Hauptkostengruppen (KGR). Innerhalb der KGR sind die Kosten nach Aufträgen gegliedert analog der Tabelle „Aufstellung der Mehr- und Minderkosten gegenüber den Planungs- und Kostendaten zum Pro­jektbeschluss“. Beides (Erläuterungsbericht sowie Mehr-/Minderkostenliste) ist als Anlage beigefügt.

 

Bislang konnten die Beauftragungen der Nachträge über die Position „Unvorher-gesehenes“ im Rahmen des Projektbudgets gedeckt werden.

 

Der Mittelbedarf aus den Zwischensummen KG 200 - 600 in Höhe von

4.500.000,00 € inkl. den zusätzlichen Baunebenkosten verteilt sich nach der Angabe der OPG wie folgt:

 

·         Rückbau der schadstoffbelasteten Bauteile aus den zusätzlichen Schadstoffbe­funden 2017
Hierauf entfallen anteilig ca.    1.342.000,00 €

·         Hinzukommende bauliche und haustechnische Einzelmaßnahmen zur Auf­rechterhaltung des laufenden Schulbetriebes
Hierauf entfallen anteilig ca.    412.000,00 €

·         Zusätzliche Einzelmaßnahmen, die sich aus vertieften Erkenntnissen im Zuge der Ausführung ergeben haben
Hierauf entfallen anteilig ca.    1.372.000,00 €

·         Konjunkturelle Baukostenänderungen / Insolvenzen von Auftragnehmern
Hierauf entfallen anteilig ca.    482.000,00 €

·         Inanspruchnahme Kommunalinvestitionsprogramm KIP
Hierauf entfallen anteilig ca.    148.000,00 €

·         Honoraranpassungen resultierend aus Nachforderungen Planung und Projekt­steuerung sowie neuer HOAI 2013 und AHO 2014
Hierauf entfallen anteilig ca.    1.292.000,00 €
(= 1.440.000,00 € - 148.000,00 €)

·         Reduzierung Unvorhergesehenes, da bislang die Beauftragungen der Mehr­kosten über diese Position beauftragt wurden
Hierauf entfallen anteilig ca.    - 550.000,00 €

 

4     Derzeitiger Projekt- und Ausführungsstand / Terminplanung

Die Bauumsetzung nach Projektbeschluss startete im Juni 2017. Die Ausführung ist nach folgenden Abschnitten gegliedert:

 

I. Baurealisierung seit Juni 2017 bis Sommer 2018

·         Sommerferien 2016
Vorabmaßnahme Austausch der Niederspannungshauptverteilung

·         Bauabschnitt 1 (Süd – UG, EG, 1.OG)
Beginn Juni 2017; Fertigstellung zu Ende der Sommerferien 2018

·         Bauabschnitt 2.1 (Nord – EG)
Beginn Februar 2018; Fertigstellung spätestens Herbstferien 2018

 

II. Baurealisierung ab Juni 2018

·         Bauabschnitt 2.2 (Nord – 1.OG sowie Restflächen EG und UG)
Beginn Juni 2018; Fertigstellung voraussichtlich bis Ende Januar 2019

·         Bauabschnitt 3.1 (Nord – 2.OG)
Beginn zusammen mit BA 2.2 im Juni 2018; Fertigstellung voraussichtlich bis Ende Januar 2019; Inbetriebnahme nur in Zusammenhang mit BA 3.2 möglich, da BA 3.2 über BA 3.1 erschlossen wird.

·         Bauabschnitt 3.2 (Süd – 2.OG)
Beginn spätestens Herbstferien 2018; Fertigstellung voraussichtlich 1. Quartal 2019

Alle Maßnahmen zur Kostenreduzierung innerhalb der Projektbeschlusssumme wurden von der OPG geprüft. Unter Aufrechnung sämtlicher Zusatzkosten (inkl. Projekt- und Planungskosten) mit den Positionen, bei denen Einsparungen erzielt werden konnten (Details siehe geprüfte Planungs- und Kostendaten), verbleiben dennoch zur Gesamt­abwicklung des Projektes vom Revisionsamt geprüfte, zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 4.500.000,00 €.

 

Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 18.950.000,00 € erhöhen sich somit nunmehr auf 23.450.000,00 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen zur Einsicht­nahme aus.

Anlagen:

·         Lageplan

·         Erläuterungsbericht der OPG, Stand 03.07.2018

·         Mehr-/Minderkostenliste der OPG, Stand 03.07.2018

·         Folgekostenberechnung

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x KSS

  1 x Minderheitenvertreter (KSS)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.