Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0038Ausgegeben am 08.08.2018

Eing. Dat. 02.08.2018

 

 

Beitritt der Stadt Offenbach zur Initiative „Rhein.Main.Fair“

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2016,

2016-21/DS-I(A)0117/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2018-259 (Dez. I) vom 01.08.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt, gemäß dem zweiten Fairtrade-Stadt-Kriterium eine Steuerungsgruppe zu installieren, die alle Offenbacher Aktivitäten hinsichtlich einer erfolgreichen Bewerbung koordiniert.

 

Der Magistrat wird des Weiteren beauftragt zu prüfen und berichten,

 

1. Welche der fünf Kriterien der Fair-Trade-Town schon jetzt erfüllt sind und einen Plan vorzulegen, bis wann diese Kriterien mit welchen Mitteln erfüllt werden können.

 

2. Welche Verpflichtungen und Möglichkeiten mit einem Beitritt zur Initiative „Auf dem Weg zur Fairen Metropolregion Rhein.Main.Fair“ verbunden sind.

 

 

Hierzu liegt dem Magistrat eine Anfrage des Stadtverordneten Tobias Dondelinger (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 02.05.2018 vor, die hiermit ebenfalls beantwortet wird.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Der Oberbürgermeister a.D. Horst Schneider hatte den Beschluss zunächst in die Verantwortung des Dezernates I geholt und Amt 80 beauftragt, Informationen für die Antwort zusammenzutragen. Dabei berichtet Amt 80 wie folgt:

 

1. Die fünf Kriterien der Fair-Trade-Town lauten wie folgt:

 

1. Ratsbeschluss

 

Die Kommune verabschiedet einen Ratsbeschluss zur Unterstützung des fairen Handels. Bei allen öffentlichen Sitzungen sowie im Büro des Ober-/Bürgermeisters wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt ausgeschenkt.

 

Dieser Punkt wird als erfüllt angesehen, siehe auch Bericht des Magistrats im August 2012 „Soweit möglich werden im Rahmen der Bewirtschaftung im Rathaus somit nunmehr fair gehandelte Produkte verwendet“.

 

 

2. Steuerungsgruppe

 

Eine lokale Steuerungsgruppe wird gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade-Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 

Dieser Punkt müsste als nächstes erfüllt werden. Hierzu ist die Gründung einer lokalen Steuerungsgruppe nötig, die ebenfalls im Bericht des Magistrats im August 2012 angeregt wurde: „ Alle weiteren Aktivitäten zur Umsetzung sollten nun von der einzurichtenden Steuerungsgruppe koordiniert werden, deren Federführung bei einer Institution liegen sollte, die wie in den „Fairtrade-Stadt“-Kriterien gefordert neben der Stadtverwaltung auch die Einbeziehung der Stadtbevölkerung und des Einzelhandels sicherstellt. Dies sollte aus Sicht des Magistrats z.B. die Lokale Agenda 21 sein.“

 

In der Folge müssten folgende 3 Kriterien (siehe 3. bis 5.) erfüllt werden:

3. Fairtrade-Produkte im Sortiment

 

In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in Cafés und Restaurants werden mindestens zwei Produkte aus fairem Handel angeboten. Richtwert ist hier die Einwohnerzahl der Kommune.

 

Die Mindestanzahl der teilnehmenden Geschäfte, Gastronomiebetriebe, Schulen, Kirchengemeinden, Vereinen und Medienartikel berechnet sich nach der jeweiligen Stadtgröße und steigt entsprechend bei wachsender  Einwohnerzahl.

 

4. Zivilgesellschaft

 

Produkte aus fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema fairer Handel umgesetzt, oft im Rahmen weiterer Kampagnen von TransFair z. B. der Kampagne Fairtrade-Schools.

 

5. Medien

Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg  zur Fairtrade-Town.

 

Weiteres Vorgehen auf dem Weg zur Fairtrade-Town:

 

Erfüllt eine Kommune die fünf Kriterien, kann sie sich bei Fairtrade Deutschland um die Auszeichnung als „Fairtrade-Town“ bewerben. Nach einer positiven Prüfung der Bewerbung durch das Prüfungskomitee erhält die Kommune den Titel Fairtrade-Town, oft im Rahmen einer Auszeichnungsfeier.

Die Auszeichnung als Fairtrade Town gilt für zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit wird ein Verlängerungsantrag notwendig.

 

Bei den vorgegebenen Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.

Um weitere Informationen über die Fairtrade-Towns und Erfahrungen anderer Städte zu erhalten, nahm Amt 80 an einer Sitzung vom Fairtrade-Vernetzungstreffen am 24.04.2017 in Bad Homburg teil.

 

Als Fazit aus den Erfahrungen anderer Städte lässt sich festhalten:

 

·         Bis zur Zertifizierung sei es oft ein langer und zeitaufwändiger Weg

 

·         In den meisten Städten stand kein festes Budget zur Verfügung, sondern es wurde über z.B. Ehrenamtliche Spendengelder gesammelt.

 

·         Der zeitliche Aufwand sowie der Personalaufwand konnte in anderen Städten schwer beziffert werden. Bis zur Zertifizierung müsse man (oft mit mehreren Personen) ½ - 1 Tag pro Woche rechnen.

 

·         In anderen Städten wird die Steuerungsgruppe meist von der lokalen Agenda oder dem Amt für Umwelt geführt.

 

·         Besonders in Karlsruhe wurde betont, wie sinnvoll die Ansiedlung der Steuerungsgruppe bei der lokalen Agenda sei, da diese sich am meisten dem bürgerschaftlichen Engagement verschrieben habe.

 

·         Als schwierig sahen die meisten Städte an, genügend Gastronomiebetriebe mit Fairtrade-Produkten zu finden.

 

·         Durchschnittlich benötigten andere Städte ca. 2 Jahre bis zur Fairtrade-Zertifizierung.

 

Die Erfahrungen anderer Städte legen also nahe, in jedem Falle sowohl Geldmittel als auch Personalressourcen für die Verwirklichung der Zertifizierung bereit zu stellen. Der Umfang hängt allerdings von der konkreten Art der Realisierung ab.

 

Auf Basis dieser Informationen wird der amtierende Oberbürgermeister nun die Lokale Agenda und das Umweltamt bitten, gemeinsam zu prüfen, ob sie eine Steuerungsgruppe gemäß Punkt zwei dieses Berichtes einrichten können und wieviel Geld und wieviel Personal sie dafür benötigen.