Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16. August 2018
TOP 10
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Kopernikusstraße 10
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-212 (Dez. I, Amt 80) vom 13.06.2018,
2016-21/DS-I(A)0431
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Das zum 30.06.2020 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Kopernikusstraße 10 = 448 m² wird um 40 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 3.772,16 EUR/Jahr (8,42 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung