Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. August 2018

 

 

TOP 14

Verurteilung der wiederholten antisemitischen Übergriffe auf den Rabbiner
der Jüdischen Gemeinde in Offenbach

Antrag AfD vom 12.07.2018, 2016-21/DS-I(A)0435
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP, FW, SPD und JO vom 15.08.2018,

2016-21/DS-I(A)0435/1

Änderungsantrag Stadtverordnetenvorsteher vom 16.08.2018,

2016-21/DS-I(A)0435/2

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0435/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei 4 Enthaltungen wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt jegliche Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und des Rassismus, das schließt Fremdenfeindlichkeit ebenso ein wie Antisemitismus und Islamfeindlichkeit.

 

Den antisemitischen Übergriff auf Mendel Gurewitz, den Rabbiner der Jüdischen Gemeinde in Offenbach, verurteilt die Stadtverordnetenversammlung auf das Schärfste. Ebenso verurteilt die Stadtverordnetenversammlung die Versuche, diesen Übergriff auszunutzen um eine islamfeindliche Stimmung zu erzeugen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die vorbildliche Präventionsarbeit, die an vielen Orten in Offenbach stattfindet, ob in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat, an den Runden Tischen, in den Quartieren, in Schulen, Kitas, Jugendzentren und an vielen anderen Orten in der Stadt und dankt allen, die daran mitarbeiten. In diesem Zusammenhang freut sich die Stadtverordnetenversammlung über die Teilnahme Offenbachs am Bundesprogramm „Demokratie leben!“

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, sich weiterhin gegen jede Form von Antisemitismus und Rassismus zu engagieren und entsprechende Maßnahmen zu fördern.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0435/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei 4 Enthaltungen wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt jegliche Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und des Rassismus, das schließt Fremdenfeindlichkeit ebenso ein wie Antisemitismus und Islamfeindlichkeit.

 

Den antisemitischen Übergriff auf Mendel Gurewitz, den Rabbiner der Jüdischen Gemeinde in Offenbach, verurteilt die Stadtverordnetenversammlung auf das Schärfste. Ebenso verurteilt die Stadtverordnetenversammlung die Versuche, diesen Übergriff auszunutzen um eine islamfeindliche Stimmung zu erzeugen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die vorbildliche Präventionsarbeit, die an vielen Orten in Offenbach stattfindet, ob in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat, an den Runden Tischen, in den Quartieren, in Schulen, Kitas, Jugendzentren und an vielen anderen Orten in der Stadt und dankt allen, die daran mitarbeiten. In diesem Zusammenhang freut sich die Stadtverordnetenversammlung über die Teilnahme Offenbachs am Bundesprogramm „Demokratie leben!“

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, sich weiterhin gegen jede Form von Antisemitismus und Rassismus zu engagieren und entsprechende Maßnahmen zu fördern.

 

 

2016-21/DS-I(A)0435/1

 

Dieser Antrag wurde von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.

 

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2016-21/DS-I(A)0435/1 nachgesehen werden.

 

 

2016-21/DS-I(A)0435

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0435/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0435.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt den neuerlichen antisemitischen Übergriff auf den Rabbiner der Jüdischen Gemeinde in Offenbach, Mendel Gurewitz, auf das Schärfste.

 

Unter Bezugnahme auf des Grundgesetz, welches Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaube und religiöse oder politische Anschauung in besonderer Weise als Schützens würdig ansieht, bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands und erteilt jeder Art von Radikalismus und Rassismus eine klare und eindeutige Absage.

 

Toleranz und Verständnis gegenüber fremden Kulturen und Ethnien enden dort, wo die körperliche und geistige Unversehrtheit des Einzelnen beginnt. Dieser Grundsatz gilt für alle Menschen dieser Stadt, gleich welcher Nationalität oder Glaubensrichtung.

 

Vor dem Hintergrund der Häufung antisemitischer Vorfälle in den vergangenen Jahren, auch in der Stadt Offenbach,

 

  1. wird der Magistrat der Stadt Offenbach in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat beauftragt, zu prüfen und zu berichten,

 

    1. welche Maßnahmen in den vergangenen Jahren ergriffen wurden, um derartigen Attacken vorzubeugen, bzw. diese zu verhindern,

 

    1. welche Maßnahmen aufgrund des neuerlichen Übergriffes mit antisemitischem Hintergrund künftig geplant, bzw. denkbar sind.

 

  1. der Ausländerbeirat wird ebenfalls gebeten zu schildern, welche präventiven Maßnahmen in den vergangenen Jahren, insbesondere in Zusammenarbeit mit den islamischen Glaubensgemeinschaften und Moscheevereinen, ergriffen wurden, um anti-jüdischen, bzw. anti–israelischen Übergriffen in jeder Form vorzubeugen.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung