Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. August 2018

 

 

TOP 26

„Haus des Jugendrechts“ in der Kaiserstraße 39 in Offenbach
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-261 (Dez. I, Amt 10) vom 01.08.2018,
2016-21/DS-I(A)0450

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.  Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses vom 03.11.2016, 2016-21/DS-I(A)0111 stimmt die Stadt Offenbach der Teilnahme an der Einrichtung des „Hauses des Jugendrechts“ in der Kaiserstraße 39 in Offenbach zu. Nach der aktuellen Planung wird die Stadt mit dem Land Hessen einen Untermietvertrag über 125 m² Bürofläche zur Unterbringung von 2 ½ Arbeitsplätzen für die Jugendhilfe im Strafverfahren abschließen, für den ein gesonderter Beschluss herbeigeführt wird. Die Laufzeit des Untermietvertrages wird 15 Jahre betragen.

 

2.  Die Kosten für Miete und Nebenkosten werden 25.600 € pro Jahr betragen. Bei einem Mietbeginn zum 01.11.2018 werden davon im Jahr 2018 insgesamt 4.266 € fällig werden. Zusätzlich zu den Mietkosten ist für die Herrichtung der Bürofläche eine Einmalzahlung in Höhe von € 35.000 € zu leisten, die im 4. Quartal 2018 fällig wird.

 

3.  Die erforderlichen Mittel für die laufende Miete und die Einmalzahlung stehen im Haushaltsplan 2018 bei dem Produktkonto 01010800.6700000160, „Mieten und Nutzungsentgelte“ (Bewirtschaftung Amt 60) zur Verfügung. Die Mittel für die laufenden Mietzahlungen und Nebenkosten für die Jahre 2019 ff werden für die entsprechenden Haushaltspläne 2019 ff angemeldet.

 

4.  Dem Aufwand der Einmahlzahlung i.H.v. 35.000 € stehen Erträge durch eine Gutschrift von vermieteten Flächen i.H.v. 31.910 € auf dem Produktkonto 01010800.5300000560 „Sonstige Mieten einschließlich Nebenkosten“, für das Amt 60 verfügungsberechtigt ist, zur Deckung gegenüber, sodass hier nur ein Betrag von 3.090 € kassenwirksam wird.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung