Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16. August 2018
TOP 31
Umbau der Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße
hier: Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-272 (Dez. IV, Amt 60) vom 01.08.2018,
2016-21/DS-I(A)0455
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0845 vom 25.02.2016 (in Verbindung mit Stv.-Beschluss 2011-16/DS-I(A)0585 vom 06.05.2010) wird wie folgt angepasst:
2. Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH, Darmstädter Landstraße 104-106, 60598 Frankfurt/M., in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und aktualisierten Projektkostenberechnung, von 1.120.000,00 € um 270.000,00 € auf nunmehr 1.390.000,00 €, wird zugestimmt.
3. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt.
Produktkonto 12030100.0952004060 „Straßenbau Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße (2. BA)“, Investitionsnummer 1203010900601201
Haushaltsmittel 2017 und früher: 1.120.000,00 €
Haushalt 2018: 270.000,00 €
Gesamt: 1.390.000,00 €
Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von
1.390.000,00 € stellt sich wie folgt dar:
Zuschuss aus Förderprogramm Aktive
Kernbereiche: 577.000,00 €
Straßenbeiträge: 450.000,00 €
Verbleibender kommunaler Anteil
(Kreditmarktmittel): 363.000,00 €
Gesamt 1.390.000,00 €
Die erforderlichen Anpassungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2018 vorzunehmen.
4. Die Folgekosten in Höhe von 38.328,84 €/p. a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im zum Projekt- und Einstufungsbeschluss benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung