Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. August 2018

 

 

 

 

 

TOP 31

Umbau der Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße
hier:    Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-272 (Dez. IV, Amt 60) vom 01.08.2018,
2016-21/DS-I(A)0455

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0845 vom 25.02.2016 (in Verbindung mit Stv.-Beschluss 2011-16/DS-I(A)0585 vom 06.05.2010) wird wie folgt angepasst:

 

2.     Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH, Darmstädter Landstraße 104-106, 60598 Frankfurt/M., in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und aktualisierten Projektkostenberechnung, von 1.120.000,00 € um 270.000,00 € auf nunmehr 1.390.000,00 €, wird zugestimmt.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt.

Produktkonto 12030100.0952004060 „Straßenbau Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße (2. BA)“, Investitionsnummer 1203010900601201

 

Haushaltsmittel 2017 und früher:   1.120.000,00 €

Haushalt 2018:                                     270.000,00 €

Gesamt:                                              1.390.000,00 €

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

1.390.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Zuschuss aus Förderprogramm Aktive

Kernbereiche:                                                               577.000,00 €

Straßenbeiträge:                                                          450.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                      363.000,00 €

Gesamt                                                                     1.390.000,00 €

 

Die erforderlichen Anpassungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2018 vorzunehmen.

 

4.     Die Folgekosten in Höhe von 38.328,84  €/p. a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im zum Projekt- und Einstufungsbeschluss benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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