Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. August 2018

 

 

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Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Käthe-Kollwitz-Schule, Buchhügel-allee 90, 63071 Offenbach a. M., hier: Ergänzungsbeschluss KIP I und Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß § 100 HGO in Verbindung mit § 102 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-273 (Dez. IV, Amt 60) vom 01.08.2018,
2016-21/DS-I(A)0456

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.       Dem Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Vergabebeschluss 2011-16/DS I (A) 0455 vom 14.11.2013 für die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Käthe-Kollwitz-Schule, Buchhügelallee 90, 63071 Offenbach am Main zur Umsetzung des Kommunalinvestionsförderungsgesetzes im Bundespro­gramm (KIP-B) sowie zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß § 100 HGO in Verbindung mit § 102 HGO wird zugestimmt.

 

2.       Die Gesamtkosten erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektent­wicklunggesellschaft mbh (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Bernhardt + Partner Bauconsulting GmbH, Birkenweg 13 F, 64295 Darmstadt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung um 4.500.000,00 € von 18.950.000,00 € auf nunmehr 23.450.000,00 €.

 

3.       Die erforderlichen Mittel in Höhe von 4.500.000,00 € werden bewilligt und bei dem Produktkonto 03100100.0951000160 „Käthe-Kollwitz-Schule, Gesamt­sanierung und Umbau – KIPB“, Investitionsnummer 0310010900601401, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2017 und früher:         11.850.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                              4.300.000,00 €
Überplanmäßige Mittel 2018:                 1.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                              6.300.000,00 €

Gesamt:                                                   23.450.000,00 €

 

Die Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeit in 2019 ist von 3.260.000,00 € um 3.040.000,00 € überplanmäßig auf 6.300.000,00 € zu erhöhen.

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,0 Mio. € erfolgt zur Vermeidung eines Baustopps mittels Beschluss gemäß § 100 HGO überplan­mäßig, die Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,040 Mio. € gemäß § 100 in Verbindung mit § 102 HGO.

Die Deckung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt durch Reduzierung der Plan­mittel um 1,0 Mio. € sowie über Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung um 2,0 Mio. € auf dem Produktkonto 03060100.0951000060 „Geschwister-Scholl-Schule, Sanierung und Erweiterung – SP“, Investitionsnummer 0306010900601201 sowie über Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung um 1,04 Mio. € auf dem Produktkonto 01011300.0951000060 „Rathaus, energetische Fassadensanierung und Umrüstung Beleuchtung – KIPB“, Investitionsnummer 0101130900601701“.
Die Deckung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt in Höhe von 2 Mio. € ebenfalls über das Produktkonto 03060100.0951000060 „Geschwister-Scholl-Schule, Sanierung und Erweiterung – SP“, Investitionsnummer 0306010900601201 sowie in Höhe von 1,040 Mio. € über das Produktkonto 01011300.0951000060 „Rathaus, energetische Fassadensanierung und Umrüstung Beleuchtung – KIPB“, Investitionsnummer 0101130900601701.
Die Umsetzung der Mittel und der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt über den Nachtragshaushaltsplan 2018 bzw. über den Haushaltsplan 2019.

 

4.       Für die Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Fenster – Dach – LED-Beleuchtung) wurden Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP-B) in Höhe von 4.450.000,00 € beantragt und bewilligt. Hiervon beträgt der Bundeszuschuss 90% der förderfähigen Kosten, d.h. 4.005.000,00 €.

5.       Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionspro­gramm des Bundes (KIP-B) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund KIP-B; Käthe-Kollwitz-Schule

Gesamtsanierung und Umbau

Produktkonto 03100100.3641000060:  4.005.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                   19.445.000,00 €

Gesamt:                                                   23.450.000,00 €

 

6.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 2.997.972,00 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, bleiben unverändert.

7.       Die Abwicklung der Maßnahme wurde der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebe­schlusses 2011-16/DS I (A) 0455 vom 14.11.2013 treuhänderisch übertragen.

Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend ange­passt.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung