Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. August 2018

 

 

TOP 37

Offenbach wird sicherer Hafen
Antrag DIE LINKE. vom 01.08.2018, 2016-21/DS-I(A)0461
Ergänzungsantrag des Stadtverordneten Reinhard Wahlich (fraktionslos) vom 14.08.2018, 2016-21/DS-I(A)0461/1

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 15.08.2018,

2016-21/DS-I(A)0461/2

Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 16.08.2018, 2016-21/DS-I(A)0461/2/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0461/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Viele Menschen sind über die Zustände im Mittelmeer schockiert und beunruhigt, weil der rechtlichen und moralischen Verpflichtung zur Seenotrettung nicht mehr nachgekommen wird. Dieser Zustand muss wieder hergestellt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert Bund und Land auf,

 

1.    sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die im Mittelmeer herrschenden unmenschlichen Zustände beendet werden, dass Menschen in Seenot gerettet werden und ihre Schiffe in einen sicheren Hafen einlaufen können.

 

2.    sich dafür einzusetzen, dass aus Seenot gerettete Menschen in Europa Hilfe erhalten und innerhalb der EU an die Mitgliedsstaaten weiterverteilt werden.

 

Die Stadt Offenbach bekennt sich zu ihrer humanitären Verantwortung, Geflüchtete wie in der Vergangenheit aufzunehmen und zu versorgen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0461/2/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Änderungsantrag (2016-21/DS-I(A)0461/2) wird wie folgt ergänzt:

 

[bleibt erhalten]

 

Die Stadt Offenbach bekennt sich zu ihrer humanitären Verantwortung, Geflüchtete wie in der Vergangenheit aufzunehmen und zu versorgen. Darüber hinaus erklärt sich die Stadt Offenbach zu einem sicheren Hafen und nimmt freiwillig aus Seenot gerettete Geflüchtete auf und schließt sich damit den Forderungen der NRW-Bürgermeisterinitiative an.

 

2016-21/DS-I(A)0461/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Viele Menschen sind über die Zustände im Mittelmeer schockiert und beunruhigt, weil der rechtlichen und moralischen Verpflichtung zur Seenotrettung nicht mehr nachgekommen wird. Dieser Zustand muss wieder hergestellt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert Bund und Land auf,

 

1.     sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die im Mittelmeer herrschenden unmenschlichen Zustände beendet werden, dass Menschen in Seenot gerettet werden und ihre Schiffe in einen sicheren Hafen einlaufen können.

 

2.     sich dafür einzusetzen, dass aus Seenot gerettete Menschen in Europa Hilfe erhalten und innerhalb der EU an die Mitgliedsstaaten weiterverteilt werden.

 

Die Stadt Offenbach bekennt sich zu ihrer humanitären Verantwortung, Geflüchtete wie in der Vergangenheit aufzunehmen und zu versorgen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0461/1

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0461/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0461/1.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

der Antrag wird um Punkt 4 ergänzt:

 

4. Bei der Umsetzung des Antrages ist sicherzustellen, dass gültiges Europäisches Recht sowie der Artikel 16a- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland- vor dem Grenzübertritt nach Deutschland der betreffenden geretteten Personen eingehalten wird.

 

 

2016-21/DS-I(A)0461

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0461/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0461.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadt Offenbach erklärt sich zu einem sicheren Hafen und nimmt freiwillig 100 aus Seenot gerettete Geflüchtete auf.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, alle nötigen Vorkehrungen für die Aufnahme, Unterbringung und den Aufenthalt sichernde Maßnahmen zu treffen.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie sich die Kommune an den Kosten der Unterbringung beteiligen kann.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung