Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. August 2018

 

 

 

TOP 27

Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle gemäß § 32 PsychKHG
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-267 (Dez. II, Amt 53) vom 01.08.2018,
2016-21/DS-I(A)0451

 

Beschlusslage:

Protokollnotiz SOZ vom 09.08.2018:
Über die in § 2 der Geschäftsordnung erwähnte Dokumentation hinaus wird der Magistrat beauftragt, jährlich im Ausschuss für Soziales und Integration zu berichten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.

Die Stadt Offenbach richtet eine unabhängige Beschwerdestelle gemäß § 32 PsychKHG ein. Organisator und Ansprechpartner der unabhängigen Beschwerdestelle ist das Stadtgesundheitsamt.

 

2.

Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für die unabhängige Beschwerdestelle wird beschlossen.

 

3.

Als Mitglieder der unabhängigen Beschwerdestelle werden

Herr Jens Lipponer, Frau Edith Mayer und Frau Dr. Elisabeth Raupach berufen.

Diese erhalten pro Jahr eine Aufwandsentschädigung insgesamt von 1.200,00 €, die in gleicher Höhe vom Land Hessen erstattet wird.

Die Einnahme wird über das Produktkonto 07030200.5421000053 vereinnahmt und über das Produktkonto 07030200.6131100053 verausgabt. Die Anpassung des Ertragskontos und des Aufwandskontos erfolgt über den Nachtragshaushalt 2018.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung