Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 15.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-II(A)0043Ausgegeben am 31.08.2018
Eing. Dat. 16.08.2018
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.03.2015,
2011-16/DS-I(A)0683/1, 2011-16/DS-I(A)0683
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2018-287 (Dez. III, Amt 20) vom 15.08.2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.03.2015 folgenden Beschluss gefasst:
Der Magistrat soll prüfen und berichten:
- wie sich die Einwohnerzahl getrennt nach Erst- und Zweitwohnsitz in diesem Zeitraum entwickelt hat;
- wie viele Ummeldungen vom Zweit- zum Erstwohnsitz erfolgten;
- wie sich die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer entwickelten;
- wie hoch die direkt zurechenbaren verwaltungsinternen Kosten für Erhebung und Zahlung der Steuer waren.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Gemeinsam mit dem zuständigen Fachamt Kämmerei, Kasse und Steuer – Abteilung Kommunale Steuern - wurde eine Evaluierung seit Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2016 vorgenommen. Das Ergebnis kann dem in der Anlage beigefügten Bericht entnommen werden.
Anlage:
Bericht „Evaluierung der Zweitwohnungssteuer in Offenbach seit Einführung zum 01.01.2016“
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