Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0477Ausgegeben am 13.09.2018

Eing. Dat. 13.09.2018

 

 

 

 

 

Sanierung und Erweiterung Geschwister-Scholl-Schule – Erich-Ollenhauer-Straße 1, 63073 Offenbach a. M.

hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss mit Variantenbetrachtung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-331 (Dez. IV, Amt 60) vom 12.09.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Sanierung und Erweiterung der Geschwister-Scholl-Schule im Stadtteil Bieber auf Basis der durchgeführten Variantenuntersuchung wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderliche Mittelbereitstellung für die Maßnahme erfolgt über das Produktsachkonto 03060100.0951000060, Investitionsnummer 0306010900601201, „Geschwister-Scholl-Schule, Sanierung und Erweiterung – SP“.

 

3.     Der Sanierung und Erweiterung der Geschwister-Scholl-Schule auf Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in der vom Fachamt empfohlenen Variante 3 mit Gesamtkosten in Höhe von 24.500.000,00 € wird zugestimmt.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Variante 3 zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Be­schlussfassung vorzulegen.

 

5.     Für die gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.06.2017 (2016-21/DS-I(A)0227) zur Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungs­entwicklung bis zum Schuljahr 2023/24 geforderten zwei Klassenraummodule ist unmittelbar nach Erweitertem Grundsatzbeschluss mit der Planung zu beginnen und der Antrag auf Ausnahme vom Bauverbot wegen Fluglärmschutz sowie der Bauantrag zu stellen. Die Module sind zu Beginn des Schuljahres 2019/20 aufzustellen. Ein gesonderter Projekt- und Vergabebeschluss erfolgt aus Zeitgründen nicht.

 

 

 

 

Begründung:

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007 (DS I (A) 131) sowie die letzte Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses vom 19.03.2015 (DS I (A) 0681) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards“ zugestimmt. Der Magistrat wurde beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten u.a. für die Sanierung und Erweiterung der Geschwister-Scholl-Schule zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In der Folge wurden die Planer für das Bauvorhaben „Geschwister-Scholl-Schule, Sanierung und Erweiterung“ vom Magistrat beauftragt, mehrere planerische Varianten zu erarbeiten, die Kosten zu ermitteln und zur abschließenden Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016, (2016-21/DS-I(A)0027) ist entsprechend dem Schulentwicklungsplan 2013 bei der Sanierung und Erweiterung der Geschwister Scholl-Schule eine 6-Zügigkeit vorzusehen.

 

In der Planung berücksichtigt sind auch die zur Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24 geforderten zwei Klassenraummodule gemäß Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherstellung vom 08.06.2017 (2016-21/DS-I(A)0227). Die Module sind zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Schulplätzen bereits ab Schuljahr 2019/20 für die Geschwister-Scholl-Schule zusätzlich während der Sanierung vorzuhalten. Es ist somit erforderlich, diese bereits vor Projektbeschluss für die Sanierung und Erweiterung aufzustellen.

 

Der notwendige Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) wird noch vor dem Projektbeschluss beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht.

 

Beschreibung der Maßnahme

Ausgangssituation

Bei der Geschwister-Scholl-Schule handelt es sich um eine Integrierte Gesamtschule mit derzeit ca. 590 Schülerinnen und Schülern.

 

Grundstück

Die Schule liegt im Stadtteil Bieber zwischen Erich-Ollenhauer-Straße, Hamburger Straße und Flurstraße. Westlich grenzen Ein- und Zweifamilienhäuser an das Grundstück. Die umliegende Bebauung besteht im Wesentlichen aus Wohnbebauung.

Flurstück: Bieber, Flur 2 170/5

Grundstücksfläche ca. 19.904 qm

Schulhoffläche: die bespielbare Freifläche beträgt zurzeit ca. 5.600 m². Dies entspricht 9,5 m² pro Schüler/Schülerin.

 

Gebäude

Die ersten Gebäude der Geschwister-Scholl-Schule wurden ab 1966 errichtet. Es folgten mehrere Erweiterungs- bzw. Ersatzneubauten.

 

Zurzeit besteht die Schule aus folgenden Gebäuden:

-       Bauteil A: Aulagebäude von 1966, 2-geschossig mit Verwaltung u. Klassenräumen,

-       Bauteil D: sog. „Schusterbau“, von 1966, 3-geschossig mit 18 Klassenräumen,

-       Bauteil B/C: Fachklassengebäude von 1985, 2- geschossig

-       Bauteil E: Wohnhaus Hausmeister,1-geschossig,

-       Bauteil F: Pavillon  von 2005, 1- geschossig mit Cafeteria, Bibliothek und Ganztagsbetrieb/Hausaufgabenbetreuung,

-       Bauteil G: Zweifeldsporthalle, Ersatzneubau, 2009-2011.

 

Planungs- und Baurecht

Für das Schulgrundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Die Planung ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Gemäß Abstimmung mit der Bauberatung/ Stadtplanung sind maximal drei Geschosse denkbar.

Laut Hessischer Bauordnung ist die Schule (bereits die Bestandsbauten) in Gebäudeklasse 3 und als Sonderbau einzuordnen. Für Neubauten müssen die Grenzabstände laut Bauordnung von 0,4 der Gebäudehöhe, mindestens jedoch 3 m, eingehalten werden.

Die Schule liegt in der Tagschutzzone 2 (sowie der Nachtschutzzone) gemäß Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt am Main.

Notwendigkeit/Ziele der Maßnahme

Die Bauteile A, B, C und D weisen bereits gemäß der Untersuchung der Gebäude im Jahr 2006 im Vorfeld zum Grundsatzbeschluss von 2007 sowie der regelmäßigen Meldungen aus dem Gebäudebetrieb/-unterhalt einen hohen altersbedingten Sanierungsbedarf auf. Die Räume genügen teilweise nicht den Anforderungen an einen modernen Unterricht. Zudem besteht dringender Bedarf, die Kapazitäten zu erweitern.

 

Daher sind die Ziele im Wesentlichen:

-       Erweiterung des Schulstandortes von 4-zügigem auf 6- zügigen Betrieb,

-       Schaffung der baulichen Voraussetzung am gesamten Schulstandort für einen modernen und zukunftsorientierten Unterrichtsbetrieb durch Realisierung der zusätzlich benötigten Raumarten wie Differenzierungs-, Hausaufgaben- und Gruppenräume sowie Lehrerstützpunkte,

-       Herstellung von Barrierefreiheit,

-       Brandschutz und Gefahrenprävention gemäß aktuellen gesetzlichen Anforderungen,

-       Wirtschaftlicher Gebäudebetrieb (Energieeffizienz, Verbräuche),

-       Verbesserung/Bau nach bauphysikalischen Aspekten wie Schallschutz und Raumakustik.

 

Sporthalle, Pavillon/Cafeteria, Hausmeisterhaus

Die Zweifeld-Turnhalle ist ein Ersatzneubau anstelle einer Einfeld-Halle, der erst in den Jahren 2009-2011 aus Mitteln des Konjunkturpakets II errichtet wurde, und ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.

Der Pavillon mit Cafeteria, Bibliothek und Räumen zur Ganztagsbetreuung ist bereits jüngeren Datums und wird lediglich ggf. eine teilweise Veränderung der Raumnutzungen erfahren.

Das Hausmeisterhaus ist baulich in ausreichendem Zustand und daher ebenfalls nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.

 

Raumprogramm: Umfang / Bestand / Umsetzung

Der zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderliche Raumbedarf beläuft sich nach aktuellem Raumprogramm (ermittelt vom Stadtschulamt 2017) auf ca. 6.716 m² Nutzfläche.

 

Das bestehende Raumangebot soll um die erforderlichen Klassenräume für die 6-Zügigkeit erweitert werden. Zur Erreichung der Ganztagsfähigkeit wurden bereits die Cafeteria mit Bibliothek und Hausaufgabenraum errichtet.

Im Zuge der Sanierung und Erweiterung sollen auch die zusätzlich notwendigen Raumarten umgesetzt werden, die zur Sicherstellung eines ganztägig arbeitenden Schulbetriebes und für eine moderne und zukunftsfähige Lernumgebung benötigt werden (Raumarten gemäß „Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen“ nach § 15 Hessisches Schulgesetz 01.11.2011).

Mit den dafür vorgesehenen Differenzierungs-, Hausaufgaben- und Gruppenräumen sowie Räumen zur Unterrichtsvorbereitung (als Lehrerstützpunkte über Lehrerzimmer hinaus) wird ein schülerzentriertes Bildungs- und Betreuungskonzept ermöglicht. Diese räumliche Ausstattung ist Grundlage für eine individuelle Förderung und Entfaltung von sowohl Stillarbeits-, wie Spiel- und Übungsmöglichkeiten. Gleichzeitig wird die Kooperation zwischen Lehrkräften und Schülerschaft verbessert.

Die Räume werden vorzugsweise nach Jahrgängen gegliedert gruppiert („Cluster“ bzw. „Lernhäuser“).

 

Der zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Raumbedarf beläuft sich nach aktuellem Raumprogramm (ermittelt vom Stadtschulamt 2017) auf ca. 6.716 m² Nutzfläche. Die Vorplanung hat ergeben, dass hiervon lediglich ca. 3.166 m² Nutzfläche in den sanierungswürdigen Bestandsbauten (hier nur Atriumbau und Fachklassentrakt) bzw. der Mensa und der Turnhalle abgebildet werden können. Alle darüberhinausgehenden Flächen (ca. 2.584 m²) müssen neu errichtet werden.

 

Das Soll-Raumprogramm geht von den Größenrichtwerten des Stadtschulamtes aus. Da größtenteils im Bestand gearbeitet wird, lassen sich diese nicht in Gänze erfüllen. So haben beispielsweise viele Klassenräume im bestehenden Aulabau sowie Schusterbau Größen von jeweils ca. 60 m². Das Soll von 70 m² kann folglich teilweise nur im Neubauteil realisiert werden. Aus diesen Gründen resultieren die Differenzen im Flächenabgleich, welcher für jede Variante in den Planungs- und Kostendaten enthalten ist.

 

Grundstückserweiterungen bzw. Aufstockung als Möglichkeiten der baulichen Erweiterung ohne Verlust an Schulhoffläche

Es befinden sich keine für Grundstückserweiterungen geeigneten Flächen in der Umgebung. Nach den Erkenntnissen des Tragwerksplaners müssen Aufstockungen auf den Bestand ausgeschlossen werden, da die Tragwerke der Bestandsgebäude nicht über ausreichende Lastreserven verfügen. Aus diesem Grund konnten Aufstockungen planerisch nicht als Varianten betrachtet werden.

 

Variantenvergleich und Beurteilung

Im Rahmen der Verpflichtung gemäß §12 (1) Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln wurden insgesamt drei Varianten untersucht und bewertet.

 

Variante 1: Gesamtsanierung und teilweise Umstrukturierung von Atriumbau, Schusterbau und Fachklassentrakt. Erweiterung um einen eingeschossigen Verwaltungsbau.

 

Varianten 2 und 3: Abriss des Schusterbaus sowie des Zwischengebäudes zu-gunsten eines neuen Anbaues. mit jahrgangsorgansierten Bereichen mit Klassen-, Differenzierungs- und Hausaufgabenräumen sowie Lehrerstützpunkten für die Jahrgangsstufen 5 bis 8.

 

Alle Varianten: Sanierung von Atriumbau und Fachklassentrakt. Die Sanierungen umfassen im Wesentlichen die Erneuerung aller haustechnischen Anlagen sowie der Wand-, Decken und Bodenbeläge und die Sanierung von Fassaden und Dächern. Hierbei ist der gesetzlich vorgeschriebene energetische Standard zu berücksichtigen.

An den Gebäuden Sporthalle, Cafeteria und Hausmeisterhaus sind keine baulichen Maßnahmen vorgesehen.

 

Dargestellt sind folgende Varianten:

 

Variante 1: Sanierung Aulabau, Schusterbau, Fachklassentrakt; kleiner Erweiterungsbau für Verwaltung

 

Variante 2: Sanierung Aulabau und Fachklassentrakt, Abbruch Schusterbau, größerer Erweiterungsbau mit klassischer Flurerschließung

 

Variante 3: Sanierung Aulabau und Fachklassentrakt, Abbruch Schusterbau, größerer Erweiterungsbau mit Klassenclustern und „Offener Mitte“

 

 

Bewertung

 

Variante 1: Sanierung Aulabau, Schusterbau, Fachklassentrakt; kleiner Erweiterungsbau für Verwaltung

 

§  Vollständiger Erhalt der Bausubstanz durch Sanierung sowie Nutzung der vorhandenen Flächenpotenziale.

§  Kleine Erweiterung durch eingeschossigen Neubau für die Verwaltungsräume/Schulleitung an Stelle des jetzigen „Grünen Klassenzimmers“.

§  Aulabau wird teilweise umstrukturiert.

§  Geringfügige Verkleinerung der Schulhofflächen.

§  Städtebaulich geringe Veränderung gegenüber dem Bestand; geringe Erweiterungsflächen,

§  zusätzlich benötigte Klassenräume für 6-zügigen Schulbetrieb sind im Bestand herstellbar.

§  Differenzierungs-, Hausaufgaben- und Gruppenräume sowie Lehrerstützpunkte zur Einreichung eines schülerzentrierten Bildungs- und Betreuungskonzeptes sind in den vorhandenen Raumstrukturen und mit dem gegebenen Flächenpotenzial nicht umsetzbar.

§  Klassenraumgrößen wegen baulicher Beschränkungen im Bestand nur teilweise erreichbar.

§  Für die barrierefreie Erschließung und ausreichenden Entfluchtung im Brandfall ist die Errichtung von insgesamt 4 Aufzügen erforderlich (zwei Aufzugs- und Treppentürme allein für den Schusterbau; zudem für Atriumbau sowie Fachklassenbau).

§  Die im Rahmen des Konjunkturpakets II erneuerte Heizzentrale mit Holzpelletkessel für die Grundlast sowie Gas-Brennwertkessel für Spitzenlasten am Standort im Kellergeschoss des Schusterbaus wird erhalten.

§  Aufwändige und damit überproportional kostenintensive energetische, brandschutztechnische, statische und haustechnische Sanierung des Schusterbaus, da zur Aufnahme zusätzlicher Lasten aus der energetischen Ertüchtigung sowie zur Erhöhung der Feuerwiderstandsdauer Verstärkungen der Tragkonstruktion erforderlich sind.

§  Sanierung der Bestandsgebäude, energetisch nicht auf Neubau-Niveau realisierbar.

 

FAZIT: Keine vollständige Umsetzung der gemäß Raumprogramm geforderten Flächen sowie der räumlichen Bezüge und Raumqualitäten möglich, bei gleichzeitig hohen Investitionskosten für Erhalt und Sanierung der sehr schlechten Bausubstanz des „Schusterbaus“.

 

Variante 2: Sanierung Aulabau und Fachklassentrakt, Abbruch Schusterbau, größerer Erweiterungsbau mit klassischer Flurerschließung

 

§  Sanierung von Aulabau sowie Fachklassentrakt. Aulabau wird teilweise umstrukturiert.

§  Abbruch des Schusterbaus schafft Platz für neuen größeren zweigeschossigen Erweiterungsbau.

§  Verkleinerung der Schulhofflächen gegenüber Bestandssituation.

§  Städtebaulich ergibt sich eine Großform, die das Gelände zweiteilt, jedoch akzeptabel ist.

§  Der Ersatz von Schusterbau und Zwischenbau durch einen größeren Erweiterungsneubau ermöglicht alle benötigten Raumarten umzusetzen.

§  Klassenraumgrößen wegen baulicher Beschränkungen im Bestand nur teilweise zu erreichen.

§  Soll-Fläche von 70 m²  für Klassenräume im Neubau realisierbar. Differenzierungs-, Hausaufgaben- und Gruppenräume sowie Lehrerstützpunkte zur Einreichung eines schülerzentrierten Bildungs- und Betreuungskonzeptes werden umgesetzt.

§  Die im Rahmen des Konjunkturpakets II erneuerte Heizzentrale mit Holzpelletkessel für die Grundlast sowie Gas-Brennwertkessel für Spitzenlasten am Standort im Kellergeschoss des Schusterbaus müsste aufwändig rückgebaut und in den Neubau umgesetzt oder vollständig ersetzt werden.

§  Für die barrierefreie Erschließung und ausreichende Entfluchtung im Brandfall ist die Errichtung von insgesamt 2 Aufzügen erforderlich.

§  Neubau mit herkömmlicher Struktur mit baulich abgeschlossenen Räumen entlang einer linearen Flurerschließung. Clusterung/offene Lernbereiche, die für den modernen Lernbetrieb sinnvoll sind, wären damit nicht möglich.

 

FAZIT: Wirtschaftliche Umsetzung der gemäß Raumprogramm geforderten Flächen in einer konventionellen Raumstruktur.

 

Variante 3: Sanierung Aulabau und Fachklassentrakt, Abbruch Schusterbau, größerer Erweiterungsbau mit Klassenclustern und „Offener Mitte“

 

§  Sanierung von Aulabau sowie Fachklassentrakt. Aulabau wird teilweise umstrukturiert.

§  Abbruch des Schusterbaus schafft Platz für neuen größeren zweigeschossigen Erweiterungsbau.

§  Verkleinerung der Schulhofflächen gegenüber Bestandsituation.

§  Städtebauliche Form, die das Gelände gut gliedert: zwei gegeneinander verschobene Kuben.

§  Der Ersatz von Schusterbau und Zwischenbau durch größeren Erweiterungsneubau ermöglicht, dass alle vorgesehenen Räume und Raumarten untergebracht werden können.

§  Bildung sogenannter „Klassenhäuser“  bzw. „Cluster“, die ebenfalls pädagogisch erwünscht sind.

§  Der Ersatz von Schusterbau und Zwischenbau durch einen größeren Erweiterungsneubau ermöglicht alle benötigten Raumarten umzusetzen.

§  Klassenraumgrößen wegen baulicher Beschränkungen im Bestand nur teilweise zu erreichen.

§  Reduzierung der Anzahl der Differenzierungsräume sowie Verkleinerung der Soll-Fläche für Klassenräum von 70 m² auf 67 m² zugunsten einer „offenen Mitte“ (Lernbereiche im Zentrum der Klassencluster). Dies ermöglicht differenzierte offene Lernbereiche, die pädagogisch erwünscht sind. Die geschätzten Kosten für diese Variante sind gleich den Schätzkosten für die Variante 2, da das teilweise reduzierte Raumprogramm den Mehraufwand für die etwas größere Hüllfläche. Wegen der gewünschten Raumstruktur ist der Baukörper weniger kompakt und die Hüllfläche vergrößert sich.

§  Die im Rahmen des Konjunkturpakets II erneuerte Heizzentrale mit Holzpelletkessel für die Grundlast sowie Gas-Brennwertkessel für Spitzenlasten am Standort im Kellergeschoss des Schusterbaus müsste aufwändig rückgebaut und in den Neubau umgesetzt oder vollständig ersetzt werden.

§  Barrierefreie Erschließung: insgesamt zwei Aufzüge sind einzubauen.

 

FAZIT: Wirtschaftliche Umsetzung der gemäß Raumprogramm geforderten Flächen in einer städtebaulichen Figur, sowie einer Innenraumstruktur, welche modernen Lehr- und Lernkonzepten dienlich ist.

 

Variantenabwägung und Empfehlung für Variante 3 Sanierung Aulabau und Fachklassentrakt, Abbruch Schusterbau, größerer Erweiterungsbau mit Klassenclustern und „Offener Mitte“

 

Die Baumassen für die Ersatzflächen aus dem abzureißenden Schusterbau sowie die zusätzlich zu realisierenden Flächen aus dem Raumprogramm  lassen sich städtebaulich am verträglichsten als räumlich gegliederter östlicher Anbau an den Atriumbau umsetzen.

 

Mit der Variante 3 wird das geforderte Raumprogramm am besten in Hinsicht auf die Eignung für das pädagogische Konzept/zukunftsfähige Lernformen umgesetzt.

 

Die drei Varianten unterscheiden sich geringfügig bis gar nicht in Bezug auf:

- Investitions- und Folgekosten,

- die nach Realisierung noch zur Verfügung stehende Schulhoffläche,

- Baumfällungen bzw. Eingriffe in Natur und Landschaft,

- Notwendige Interimsflächen,

- Anzahl herzustellender Stellplätze.

 

Somit stellt die Variante 3 die beste Lösung für die gestellte Aufgabe aus Sicht der Fachämter für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement sowie der Schule und des Stadtschulamts dar. Die Umsetzung der Variante 1 wird nicht empfohlen, da sie sehr unwirtschaftlich ist. Mit der empfohlenen Variante 3 werden im Rahmen der Sanierung die baulichen und technischen Mängel der sanierungswürdigen Gebäude behoben, durch Umstrukturierung der Bestandsgebäude sowie im Erweiterungsbau wird das geforderte Raumprogramm umgesetzt. Diese Variante bietet die größten innenräumlichen Qualitäten, weist die größte Flexibilität in der Raumnutzung auf und bietet die besten Möglichkeiten für einen zeitgemäßen Unterricht.

 

Gestaltung der Freiflächen

Die durch die Interimsnutzung und Baustelleneinrichtung beeinträchtigten Außenanlagen werden wieder hergestellt. Die Gestaltung der von der Maßnahme betroffenen Freiflächen ist abhängig  von der beschlossenen Variante und wird Gegenstand der Entwurfs- und Ausführungsplanung.

 

Schulhoffläche

Die tatsächlich bespielbare Freifläche beträgt zurzeit ca. 7.000 m²  für 589 Schülerinnen und Schüler, d.h. 11,9 m²/Kind. Bezogen auf 910 Kinder (nach Abschluss der Maßnahme) verbleiben je nach Variante mindestens ca. 6.000 m², d.h. min. 6,6 m² /Kind. Damit bleibt in jedem Fall die empfohlene Sollfläche von

min. 5 m²/ Kind erhalten.

 

Stellplätze

Stellplätze: Derzeit stehen 42 Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung. Je nach Variante besteht unterschiedlicher Bedarf, überschlägig berechnet ergibt sich ein Bedarf von insgesamt ca. 60 Stellplätzen. Der Nachweis weiterer  PKW-Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung wird im Rahmen des weiteren Planungsfortschritts geklärt und ist entsprechend bereitzustellen. Die Anzahl der Abstellplätze für Fahrräder ist ebenfalls in entsprechendem Umfang zu vergrößern. Dies wird Gegenstand der Entwurfsplanung und Bauantragsplanung sein. Die fehlenden Stellplätze werden innerhalb der noch zu erstellenden Planung der Außenanlagen an geeigneter Stelle auf dem Grundstück realisiert.

 

Sanierung Bestandsgebäude

Baubeschreibung

 

Innenräume

Rückbau und Erneuerung aller Boden/Wand /Deckenbeläge nach Bedarf. Der Estrich wird dabei möglichst erhalten und nur in Teilbereichen angearbeitet/ergänzt.

Eventuell werden Maßnahmen zur Erreichung einer besseren Raumakustik notwendig, um die Sprachverständlichkeit zu erhöhen. Die Gebäude werden gemäß den aktuellen Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen modernisiert. Um Bestandsflächen für den Erweiterungsbedarf zu aktivieren, werden verschiedenen Bereichen neue Funktionen zugeordnet (ausgenommen Hausmeisterhaus und Turnhalle).

 

Hüllflächensanierung

Sanierung der bestehenden Hüllfläche (Außenwände und Dächer). Es ist vorgesehen, alle von der Maßnahme betroffenen Gebäudeteile mit außenliegendem Sonnenschutz zu versehen, ggf. mit Sonnenschutzverglasung.

 

Technische Ausrüstung

Trinkwasserinstallation

Aufgrund des Zustandes und des neuen Raumprogrammes wird die gesamte Trinkwasserinstallation nach dem aktuellen Stand der Technik erneuert und auf den Bedarf des neuen Raumprogramms ausgelegt.

 

Abwasserinstallation

Aufgrund des Zustandes und des neuen Raumprogrammes wird die gesamte Abwasserinstallation nach dem aktuellen Stand der Technik erneuert und auf den Bedarf des neuen Raumprogramms ausgelegt.

 

Sanitär

Aufgrund des Zustandes und des neuen Raumprogrammes wird die gesamte Installation der Sanitärobjekte nach dem aktuellen Stand der Technik erneuert und auf den Bedarf des neuen Raumprogramms ausgelegt.

 

Heizungsanlage/Wärmeverteilnetz

Erneuerung des gesamten Wärmeverteilnetzes in Aulabau und Fachklassenbau (ggf. Schusterbau), um die Leistung der Anlage dem tatsächlichen Wärmebedarf anzupassen und die Betriebssicherheit der Anlage zu gewährleisten.

 

Durch den flächendeckenden Einbau aktueller Pumpentechnik kann der Energiebedarf der Anlage gesenkt werden. Durch eine Installation nach dem Stand der Technik werden Wärmeverluste minimiert. Grundlage hierfür ist die aktuelle Fassung der EnEV. Weiterhin wird eine zentrale Regelung der Raumtemperatur empfohlen, um eine bedarfsgerechte Regelung der Räume zu erreichen.

Weitere detailliertere Angaben und Berechnungen zur Energieeinsparung erfolgen im Projektbeschluss.

 

Die Gebäude der Geschwister-Scholl-Schule werden bereits mit einer Holzpelletanlage beheizt (die Spitzenlasten werden über einen Gaskessel abgedeckt). Die Anlage wurde im Jahr 2010 mit Fördermitteln errichtet. Sie befindet sich derzeit im Keller des Schusterbaus. Dort wird in einem weiteren Kellerraum der Pelletspeicher vorgehalten. Aufgrund des im Bestandsbau nur geringen Raumangebots fand dort lediglich ein vergleichsweise kleiner Speicher Platz, so dass dieser in der kalten Jahreszeit etwa monatlich neu befüllt werden muss.

In den Varianten 2 und 3 wird der Schusterbau zum Abriss vorgesehen, so dass auch dessen Keller rückgebaut wird und die Anlage in der bestehenden Form nicht weitergenutzt werden könnte. Ein Versetzen der Anlage in den Keller des neuen Anbaus ist technisch möglich, jedoch mit einem enorm hohen logistischen und baulichen Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden.

Gegen den Erhalt bzw. das Versetzen der bestehenden Anlage spricht der geringe Restwert nach einer Betriebsdauer, die zum Zeitpunkt der Maßnahme erreicht ist. Die bestehende Anlage wäre bei Fertigstellung der neuen Gebäude über 10 Jahre alt. Zudem würde ein Versetzen der Anlage einen komplizierteren Bauablauf mit sich bringen.

Des Weiteren wird die neue Pelletanlage mit dem zugehörigen Speicher auf den Leistungsbedarf nach Sanierung und Erweiterung abgestimmt. Der neue Pelletkessel wird die Abdeckung der Wärme-Grundlast übernehmen und der Pelletspeicher wird so ausreichend dimensioniert, dass eine Anlieferung nur noch max. 4-5-mal im Jahr erfolgen muss und nicht wie derzeit einmal im Monat.

In der folgenden Planungsstufe wird der Umgang mit dem erläuterten Sachstand mit dem Fördergeber erörtert. Maximal ist davon auszugehen, dass der Fördergeber den Restwert der Anlage zurückfordert. Dieser wird gegenwärtig auf ca. 20.000 € geschätzt. Möglich ist auch, dass der Fördergeber dem Sachstand neutral gegenübersteht, weil die Schule weiterhin mit einer Pelletanlage beheizt sein wird. Zudem könnte ggf. ein Rückkauf des alten Kessels durch den Hersteller erfolgen. Die Gesamtkosten für das Versetzen sind erheblich höher, mit dem Resultat, dass dann ein 10-Jahre alter Kessel weiterbetrieben würde. Dies ist in der Kosten-Nutzen-Rechnung unwirtschaftlich.

 

Raumlufttechnische Anlagen

Im Zuge der Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss soll geprüft werden, mit welchen Kosten eine Lüftungsanlage – sowohl für den Bestand als auch für den neuen Klassentrakt –  verbunden wäre.

Dem sind die Kosten für die Variante mit Fensterlüftung ohne Lüftungsanlage gegenüberzustellen. Für die Sicherstellung eines jederzeit ausreichenden und fensterlüftungsunabhängigen (und lärmreduzierten) Luftwechsels  bei gleichzeitiger Reduzierung des Energieverbrauchs wäre eine Lüftungsanlage zielführend. Gleichzeitig erzeugt eine Lüftungsanlage jedoch hohe Errichtungskosten und Folgekosten für Betrieb, Wartung und Reinigung. Die vorgenannten Kosten werden durch die Energieeinsparung nicht amortisiert. Demgegenüber wird der Energieaufwand minimiert.

Den vorgenannten Argumenten steht gegenüber, dass die Nutzer erfahrungsgemäß dennoch Fenster öffnen und damit die Energiebilanz negativ beeinflussen werden.

Kosten und Folgen der Varianten sind in der Entwurfsplanung zu beschreiben und zu beziffern. In der vorliegenden Planung und Kostenschätzung zum erweiterten Grundsatzbeschluss ist eine Lüftungsanlage vorgesehen.

 

Elektro

Die Elektroinstallation im Bestandsgebäude wird modernisiert und erneuert. Der größte Aufwand entfällt hierbei auf die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Kabel- und Leitungsnetzes. Die Elektroverteilungen in den Flächen sowie die Hauptverteilung im Keller werden erneuert. Im Zuge der Arbeiten müssen die Kabeltrassen an die Notwendigkeiten angepasst bzw. neu installiert werden. Die im Verlauf der Kabeltrassen liegenden Durchbrüche und Brandschottungen müssen gem. den Anforderungen erstellt werden. Die Versorgung des Gebäudes erfolgt aus einem angrenzenden Technikgebäude mit Trafostation und bleibt wie im Bestand erhalten. Rettungswegbeleuchtung und -kennzeichnung werden gemäß aktuellen Richtlinien neu installiert.

Die Auswahl der Leuchtmittel (energiesparende T5-Leuchten mit elektronischem Vorschaltgerät oder Leuchten in LED-Technik) werden bezüglich Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit in den nächsten Planungsphasen gegenübergestellt.

Die Brandmeldeanlage wird erneuert. Die Sonnenschutzsteuerung aus dem Bestand ist abgängig und wird durch eine Bus-gesteuerte Anlage ausgetauscht.

 

Informationstechnische Anlagen

Alle Klassenräume sowie die Büros und Technikräume erhalten informationstechnische Anschlüsse in Form einer strukturierten Verkabelung gemäß EN 50173-1. Die Gebädestruktur sieht dezentrale Datenverteiler je Gebäudeteil vor. Die sekundäre Anbindung der Gebäudeverteiler untereinander erfolgt über ein Glasfasernetz. Über das strukturierte Datennetz werden sämtliche informationstechnische Geräte wie PC, Telefone, Faxgeräte, Whiteboards und Kopierer angebunden. Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit werden in Verwaltungsbereichen externe DECT-Anschlüsse zur Versorgung von schnurlosen Telefonen instaliert.

 

Schadstoffe

In den vergangenen Jahren wurden an der Geschwister-Scholl-Schule vom TÜV Gebäudeuntersuchungen hinsichtlich schadstoffhaltiger Bauteile und Verwendungen durchgeführt und bewertet, zuletzt im Dezember 2017, und die gewonnenen Daten in das Schadstoffkataster der GBM eingepflegt. Es wurden keine Schadstoffe festgestellt, die kurz- oder mittelfristigen Handlungsbedarf erfordern. Funde während der Abbruch- bzw. Sanierungsarbeiten an Bauteilen, die nicht ohne größeren Eingriff in die Bausubstanz zugänglich sind, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Vorhandene schadstoffhaltige Bauteile sollen im Rahmen der Umsetzung des Projekts entfernt werden.

 

Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft /Umweltverträglichkeit

Im Zuge der Baurealisierung der Erweiterungsflächen, der Sanierung des Bestandes, der Schaffung von Interimsunterbringungen (Containeranlage) sowie der Vorhaltung von Baustelleneinrichtungsflächen und Zufahrten zur Baustelle werden Eingriffe in die Außenanlagen, d.h. Rodungen, notwendig. Für Erweiterungsbauten und Interim würden je nach Variante in unterschiedlichem Maß Rodungen und Baumfällungen erforderlich, für die an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück Ausgleich geschaffen werden soll (überschlägige Angaben dazu siehe Planungs- und Kostendaten Punkt 4.3.3).

Klimaschutz und Energieeffizienz, Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Sanierung und Erweiterung werden nach den Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) für Altbauten bzw. Neubauten geplant und kalkuliert. Das EEWärmeG soll eingehalten werden.

Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

Vor- und Nachteile einer Fassadenbegrünung werden im Zuge der Bearbeitung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss erörtert.

Die Dächer des neuen Anbaus sollen extensiv begrünt und gleichzeitig möglichst für die Aufstellung von Photovoltaik-Elementen ausgelegt und vorgerichtet werden. Das Dach des Aulabaus ist bereits mit Photovoltaikelementen bestückt. Es soll in der weiteren Planung geprüft werden, ob nach Aufbringen der für die Einhaltung der EnEV erforderlichen zusätzlichen Wärmedämmung das Wiederaufstellen der Elemente ohne statische Ertüchtigung möglich ist. Die Dächer von Fachklassenbau und Schusterbau sind gemäß bisheriger Beurteilung durch den Tragwerksplaner statisch nicht für das Aufstellen von Photovoltaikelementen geeignet.

Natur und Artenschutz

Als Grundlage für die weitere Planung sowie die Umsetzung wird nach dem Erweiterten Grundsatzbeschluss ein Artenschutzgutachten erstellt werden.

Eingriff/Ausgleich, Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände

Es wird darauf hingearbeitet, dies auf ein unumgängliches Minimum zu beschränken. Für alle für die Durchführung der Sanierung sowie der Neubauten und der Interimsbauten erforderlichen Fällungen oder Eingriffe in die bestehende Begrünung werden Ausgleichspflanzungen auf dem Grundstück vorgesehen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Natur- und Artenschutz

Hinweise:

·         Die DIN 18920 zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten. Die im Erläuterungsbericht vorgestellte Vorgehensweise für den Baumschutz auf Baustellen (z.B. das möglichst weiträumige Absperren der Kronentraufen durch Bauzäune bzw. den Einsatz von Überfahrschutz für unvermeidlich betroffene Wurzelbereiche) begrüßen wir. Auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Baumaschinen und dem Kronentraufbereich ist ein besonderes Augenmerk zu legen. Insbesondere bei den Abbrucharbeiten ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden, dass während des Bauablaufs der vorhandene Baumbestand durch Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Befahren oder z.B. Kranausleger Schäden oder Beeinträchtigungen im Stamm-, Wurzel- und Kronentraufbereich erfährt.

·         Für die im Rahmen der Bauarbeiten bzw. Interimslösungen des Schulbetriebs (Container) unvermeidliche Beseitigung von Bäumen und Laubgehölzbeständen, die unter die Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach fallen, ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Diese ist gesondert beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz der Stadt Offenbach zu beantragen.

·        Aus Sicht des Grünschutzes ist, von der Gesamtbilanz und der Wertigkeit der jeweils betroffenen Bestände her, die dritte Planungsvariante die unschädlichste.

·         Vor Beginn der Abbrucharbeiten muss nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden, dass durch die Abbruchmaßnahmen sowie spätere Sanierungsarbeiten der Bestandsgebäude im oder am Gebäude befindliche Tiere der besonders geschützten Tierarten verletzt oder getötet werden können oder deren Entwicklungsformen beschädigt oder zerstört werden können. Diese Prüfung hat durch eine sachkundige Person zu erfolgen. Der Artenschutz kann erst abschließend beurteilt werden, wenn entsprechende Prüfungen durchgeführt und Erläuterungsberichte vorgelegt wurden. Dies ist im Rahmen des Projektbeschlusses à Genehmigungsverfahrens geplant. Der anfängliche Untersuchungsaufwand ist für alle Varianten gleich.

·         Das Anbringen von Nisthilfen als freiwillige Artenhilfsmaßnahme (also auch, falls dies nicht im Rahmen von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nötig werden sollte) ist aus unserer Sicht zu begrüßen, da dies gerade in Zeiten des Rückgangs der Artenvielfalt nicht nur aus pädagogischen Gesichtspunkten, sondern auch aus Gründen der städtischen Vorbildfunktion angebracht ist.

 

Altlasten / Bodenschutz

Für die Erich-Ollenhauer-Straße 1 liegen keine Eintragungen in der Altflächendatei vor. Die Versiegelung des Schulgeländes ist auf das notwendige Maß zu reduzieren.

Im Zuge der Gestaltung von Freiflächen (insbesondere Kinderspielflächen) ist darauf zu achten, dass Boden und Bodenmaterial die entsprechenden Prüfwerte der Bundesbodenschutz-Verordnung laut Anhang 2, Ziffer 1.4 einhält. Lieferanten müssen dazu entsprechende Deklarationsanalysen mit Herkunftsbezeichnung vorlegen.

 

Des Weiteren möchten wir vollständigkeitshalber auf die Zuständigkeit der Oberen Bodenschutzbehörde verweisen.

 

Gewässerschutz

Hinweise: Im Rahmen der weiteren Planung, soll die Versickerungsfähigkeit des Bodens geprüft werden und die weiteren Schritte mit der Unteren Wasserbehörde der Stadt Offenbach am Main abgestimmt werden. Die Sicherheit gegen Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlosen Überflutung des Grundstücks muss rechnerisch für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m² nachgewiesen werden. Aufgrund der nahezu vollständigen Überbauung der Liegenschaft ist für die Bemessung ein 100- jähriges Regenereignis anzunehmen. Ein Toleranzbetrag von +20 Prozent muss in der Planung eine Berücksichtigung finden.

 

Des Weiteren möchten wir vollständigkeitshalber auf die Zuständigkeit der Oberen Wasserbehörde verweisen.

 

Immissionsschutz

Hinweise: Aufgrund der Lage in der Tagschutzzone 2 bzw. der Nachtschutzzone und der gemäß Flugplatzschallschutzmaßnahmenverordnung besonderen Schallschutzanforderungen empfiehlt sich die Prüfung, ob vom RP Darmstadt Schallschutzmaßnahmen (auch unter Beanspruchung der Förderrichtlinie des Regionalfonds) bezuschusst werden. Sofern Mittel aus dem Regionalfond beantragt werden, muss auch ein Antrag nach der Flugplatzschallschutzmaßnahmenverordnung gestellt werden. Laut letzter Aktualisierung vom 11. März 2016 (neuer Wortlaut der Richtlinie: Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung“, Stz. Hessen 28.03.2016, Ziffer 283, S. 368/369) können bei Schulen u. Kindertagesstätten auch Maßnahmen zum Wärmeschutz mit Schallschutzwirkung bzw. zur Verbesserung des Raumklimas gefördert werden. Auch für Erweiterungsbauten bereits bestehender Einrichtungen sind die o. g. Maßnahmen förderfähig. Insgesamt stehen laut Anlage 4 zur Richtlinie für die Stadt Offenbach im Topf bis zu 8, 9 Mio. Euro zur Verfügung. In welcher Höhe Mittel bereits beansprucht wurden, ist uns nicht bekannt.  Entsprechende Anträge sind an  das Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 33.3, Wilhelminen-Straße 1 – 3, 64283 Darmstadt  zu richten.

 

 

Klimaschutz / Energie

Hinweise:

Energiestandard

Für die Sanierung der Bestandsgebäude sollte ein Neubaustandard nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) erreicht werden, für Neubauten ein KfW 55 Standard. Diese Standards werden auch in städtebaulichen Verträgen der Stadt Offenbach mit den Bauherren vereinbart. Die Nutzung von erneuerbaren Energien insbesondere PV-Anlagen ist auf den Dachflächen vorzusehen.

 

Minderung von Auswirkungen des Klimawandels

Die Auswirkungen des Klimawandels für die Stadt Offenbach sind vielfältig, mit direkten und indirekten Wirkungen und Wechselwirkungen: Hitze, Trockenheit, Hochwasser, Starkregen und Sturm sind Extremwetterereignisse, die die Stadt in zukünftig vermehrt treffen werden.

 

Die Gesamtstrategie zur Anpassung an den Klimawandel der Stadt Offenbach stellt Betroffenheiten durch Extremwetterereignisse (Zunahme von Hitzetagen und Starkniederschläge sowie Hochwasser und Sturmereignisse) im Stadtgebiet dar und kennzeichnet ‚empfindliche‘ Stadtgebiete. Anhand eines Maßnahmenkataloges werden Handlungen aufgezeigt, die die negativen Folgen des Klimawandels für die Bevölkerung minimieren.

 

Vor allem auf die Zunahme von Hitzetagen und veränderten Niederschlagsverhältnissen in den kommenden Jahren werden Auswirkungen auf die Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse der Menschen in der Stadt haben.

Die Geschwister-Scholl-Schule befindet sich laut Klimafunktionskarte der Stadt Offenbach am Main (2011) in die Kategorie 4 „Überwärmungspotential“. Um die zu erwartenden Umweltschäden zu minimieren sind Maßnahmen an Bestandsgebäuden, bei Neubau und Sanierungsvorhaben zu realisieren:

 

·         Hitze- und Sonnenschutz am Gebäude

·         Dach- und Fassadenbegrünung zur Kühlwirkung und als Versickerungsfläche

·         Verschattung des Gebäudes durch Großbäume

·         Minimierung bzw. Rückbau von Versiegelung zur Gewinnung von Versickerungsfläche

·         Zur Reduzierung der lokalen Überhitzung auf dem Schulgelände ist es zu prüfen, ob der zu entfernende Gehölzbestand auf der Fläche ausgeglichen werden kann. Bei Neupflanzung sind vorwiegend einheimische, standortgerechte Laubbäume und Sträucher zu verwenden.

·         Um die Kühlungsleistung des Gebäudes zu verbessern, ist zusätzlich zur geplanten Dachbegrünung die Herstellung einer Fassadenbegrünung zu prüfen.

·         Flächenversiegelung auf dem Schulgelände ist so weit wie möglich zurück zu bauen. Stellplätze, Wege, Zufahrten und sonstige befestigte Grundstücksfreiflächen sind in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen. Durch diese Oberflächenbefestigung können im Mittel bis zu 50 % der anfallenden Niederschläge auf solcherart befestigten Flächen zurück gehalten werden.

 

Mobilität

Zur Förderung des Radverkehrs ist zu empfehlen, die Fahrradstellplätze auf der Außenanlage mit Bügeln und einem Witterungsschutz auszustatten.

Interimsunterbringung

Die Baumaßnahme muss in mehreren Bauabschnitten realisiert werden, siehe Bau-phasenpläne. Ein Teil des Schulbetriebs wird daher jeweils in einem Interimsbau stattfinden. Der Umfang der Containeranlage ist grundsätzlich in einem Mindestmaß, jedoch im erforderlichen Umfang zur Sicherstellung eines reibungslosen Schulbetriebes zu dimensionieren. Größe und Standort werden nach Entscheidung über die weiter zu planende Variante festgelegt. Derzeit besuchen 589 Schüler die Geschwister-Scholl-Schule. Die Containeranlage ist laut Stadtschulamt bis zum Ende der Baumaßnahmen für die jetzt vorhandene Schülerzahl (4-zügig) auszulegen. Ab dem Schuljahr 2019/ 20 sind aus Mitteln der Maßnahme jedoch bereits die beiden Module aus dem Bedarfs-Beschluss vorzusehen und über sechs Jahre vorzuhalten.

 

Außerordentliche Schulkonferenz

In der Außerordentlichen Schulkonferenz der Geschwister-Scholl-Schule wurden die drei Varianten durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement gemeinsam mit dem Stadtschulamt vorgestellt.

Stadtschulamt wie auch Schule favorisieren Variante 3.

 

Planungsstand

Alle Varianten sind mit den beteiligten Fachplanern für Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung sowie Vorbeugenden Brandschutz abgestimmt. Die Ergebnisse der Abstimmung sind in der vorliegenden Planung umgesetzt.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Die Kostenschätzungen erfolgten getrennt für Neubau und Bestand. Sie wurden nach Kennwerten erstellt, Das heißt auf Grundlage von Werten anderer, gerade fertiggestellter und abgerechneter vergleichbarer Projekte der Objektplaner sowie Abgleich/ Kontrolle mit dem Baukostenindex BKI (BKI Baukosten Gebäude Neubau, Stand 2016).

 

Terminplanung

Projektbeschluss Magistrat:          Herbst 2019

Bauantrag:                                       Ende *2019               *redaktionell geändert

Baubeginn ca.                                  Frühjahr 2020

 

Es ist vorgesehen, das Projekt in 2-4 Bauphasen zu unterteilen.

Die Dauer der Umsetzung ist abhängig von der umzusetzenden Variante, wird derzeit mit ca. 3 Jahren abgeschätzt und ist in der Planung zum Projektbeschluss genauer zu ermitteln.

 

Für die gemäß Beschluss erforderlichen bereits zum Schuljahr 2019/20 aufzustellenden zusätzlichen zwei Klassenraummodule ist direkt nach Erweitertem Grundsatzbeschluss mit der Planung zu beginnen, der Antrag auf Ausnahme vom Bauverbot wegen Fluglärmschutz sowie der Bauantrag zu stellen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die vom Revisionsamt geprüfte Kostenschätzung, die Planungsunterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Übersichtsplan