Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0044Ausgegeben am 24.09.2018

Eing. Dat. 13.09.2018

 

 

 

Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing neu aufstellen

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2016,

2016-21/DS-I(A)0057

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2018-312 (Dez. I) vom 12.09.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.09.2016 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Der Magistrat möge schnellstmöglich Optionen zur Neuausrichtung und Stärkung der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings vorlegen.

 

  1. Bei der Neuausrichtung und Stärkung der Wirtschaftsförderung sind folgende Punkte intensiv zu betrachten und Lösungen zu finden für:

 

·         eine bessere Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln,

 

·         eine neue, andere und aufgabengerechte Organisationsform,

 

·         einen besseren Standort für die Wirtschaftsförderung.

 

  1. Die Stärkung des Stadtmarketings beinhaltet eine bessere Vernetzung der Akteure des Stadtmarketings. Daher sollen unter dem Dach der OSG GmbH sämtliche Stadtmarketingaktivitäten der städtischen Ämter der SOH-Gruppe konzentriert werden.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zum Einzelpunkt

 

„2. Bei der Neuausrichtung und Stärkung der Wirtschaftsförderung sind folgende Punkte intensiv zu betrachten und Lösungen zu finden für: eine neue, andere und aufgabengerechte Organisationsform“

 

berichtet der Magistrat:

 

Nach einer Analyse der Fa. Expert Consult Wirtschaftsförderung & Investitionen GmbH & Co. KG aus Dortmund aus dem Jahre 2016 (Umfrage: „Wo steht die Wirtschaftsförderung in Deutschland? - Befragung 2016“) sind deutschlandweit ca. 35% der Wirtschaftsförderungen privatrechtlich organisiert. Im Durchschnitt beschäftigen die Wirtschaftsförderungen in Deutschland 7,5 Mitarbeiter, bei einem durchschnittlichen Jahresetat incl. Personalkosten von 746.000 €.

 

Schaut man auf die Vergleichsgruppe der Stadt Offenbach, so liegt der Durchschnitt bei Kommunen mit 100.000 – 250.000 Einwohnern bei 7,2 Mitarbeitern,  der durchschnittliche Jahresetat inkl. Personalkosten liegt bei ca. 647.000€. Die privatrechtlich organisierten Wirtschaftsförderungen haben dabei mit durchschnittlich 11,4 Mitarbeitern eine weit bessere Personalausstattung.

 

Bei den Oberzentren ab 100.000 Einwohnern sind ca. 55% der Wirtschaftsförderungen privatrechtlich organisiert, der Jahresetat dieser Gesellschaften liegt im Durchschnitt bei ca. 1.200.000 €.

 

Zum Vergleich: Die Wirtschaftsförderung Offenbach hat sechs Mitarbeiter/innen und einen Jahresetat inkl. Personalkosten von ca. 600.000 €.

 

Aus diesen Zahlen ist zu erkennen, dass die deutschen Städte und Kommunen der Wirtschaftsförderung eine hohe Bedeutung beimessen und insbesondere die Oberzentren die Wirtschaftsförderung mit höherem Personal- und Finanzaufwand als die Stadt Offenbach betreiben.

 

Die Frage, ob es besser ist, die Wirtschaftsförderung als Teil der Verwaltung (Amt) oder privatwirtschaftlich (GmbH) zu organisieren, hängt aber vor allem von den Hauptaufgaben, also der Ausrichtung der jeweiligen Wirtschaftsförderung, sowie der möglichen finanziellen Ausstattung ab.

 

Allgemein gilt die Annahme aus Sicht des Amtes:

 

Vorteile eines Amtes:

·         Besserer Zugang zu Ämtern der Stadt = einfachere Koordination von Wirtschafts- und Unternehmensbelangen innerhalb der Verwaltung

·         Nähe zur Politik

·         Glaubwürdigkeit als öffentliche Institution

·         Neutralität bei Flächenvermittlung

·         Amtsverschwiegenheit bei Firmenproblemen

·         Akzeptanz als unabhängiger Vermittler

·         Akzeptanz bei Maklern und Investoren als unabhängiger Helfer

 

Nachteile eines Amtes:

·         Image einer „Verwaltung“

·         Notwendige engere politische Abstimmung einzelner Aktivitäten, dadurch in Einzelfällen langsamere Reaktionszeit

·         Rechtsrahmen eines Amtes, dadurch flexible Budgetverwendung schwierig

 

Und aus Sicht der GmbH:

 

Vorteile einer GmbH:

·         flexiblere personalwirtschaftliche Reaktion

·         flexiblerer Einsatz des einmal beschlossenen Budgets

·         schnellere Reaktionszeit durch geringere Abstimmungszwänge

·         Möglichkeit der Beteiligung an Entwicklungsgesellschaften

·         Vorteile bei Entwicklung und Vermarktung großer Flächenpotenziale (z. B. Hafen OF)

Nachteile einer GmbH:

·         schlechterer Zugang zu Ämtern der Stadt

·         Schwierigkeiten bei Koordination von Wirtschafts- und Unternehmensbelangen innerhalb der Verwaltung

·         Bei Flächenvermittlung Konkurrenz zu Maklern und Entwicklern

·         Bei eigener Flächenentwicklung Konkurrenz zu Maklern und Entwicklern

 

Das Deutsche Institut für Urbanistik hat in einer Studie zur Kommunalen Wirtschaftsförderung und ihren Strukturen, Handlungsfelder und Perspektiven festgehalten:

 

„Kommunale Wirtschaftsförderung  findet in unterschiedlichen Organisationsformen statt: Als Teil der Kernverwaltung oder in eigenen Wirtschaftsförderungs-gesellschaften.

 

Dabei wurde in der Fachdiskussion vielfach auf spezifische Vorteile von „Amts-“ und „GmbH-Lösung“ verwiesen (z.B. Vorteile der Verwaltungsnähe bei der internen Koordination unternehmensbezogener Belange vs. unternehmerische Flexibilität und „gleiche Augenhöhe“). Jedoch ergab die Umfrage nur bei wenigen Aspekten Zusammenhänge zwischen Organisationsform und Wirtschaftsförderaktivitäten.“

 

Die Wirtschaftsförderung Offenbach ist aktuell als Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften organisiert. Als Aufgabe der Offenbacher Wirtschaftsförderung ist im aktuellen Koalitionsvertrag zu lesen:

 

„Die qualifizierte Beratung der Unternehmen ist uns wichtig. Wir stärken die Wirtschaftsförderung sowohl personell als auch mit Sachmitteln, gerade auch um den Bereich der Unternehmensansiedlung zu stärken. Die Wirtschaftsförderung hat in der Stadtverwaltung eine Querschnittsfunktion und ist bei allen wirtschaftsrelevanten Entscheidungen zu beteiligen. Bei Ermessensentscheidungen der Ämter haben die Erfordernisse einer erfolgreichen Wirtschaftsförderung Vorrang.“

 

Weiterhin ist im Koalitionsvertrag festgehalten:

 

„Wir wollen die Servicequalität der Verwaltung deutlich stärker als bisher in den Mittelpunkt stellen. In einem ersten Schritt liegt dabei der Fokus auf der Wirtschaftsförderung als erstem zentralem Ansprechpartner für Unternehmen. Die Erteilung von Baugenehmigungen muss deutlich schneller als bisher erfolgen. Für den Bereich Gewerbebauten kommen hierzu Bauaufsicht, Bauamt, Umweltamt und Wirtschaftsförderung regelmäßig unter Führung der Wirtschaftsförderung zusammen.“

 

Für den Oberbürgermeister gilt, dass er als Prioritäten beispielsweise eine enge Zusammenarbeit von Wirtschaftsförderung und den Ämtern des Baubereiches sowie eine hohe Glaubwürdigkeit der Wirtschaftsförderung für wichtig erachtet.

 

Vor diesem Hintergrund liegt das Hauptaugenmerk der Wirtschaftsförderung auf der Neuansiedlung von Unternehmen und deren Betreuung in allen Phasen der Ansiedlung, Unterstützung von Investoren zur Steigerung von Neuansiedlungen, Flächenvermittlung zur Neuansiedlung und vor allem der Koordination aller Kontakte der Unternehmen mit der Verwaltung zur Beschleunigung der Ansiedlungen.

 

Weiterhin hat die Beschleunigung der Erteilung von Baugenehmigungen oberste Priorität, da zeitnah erteilte Baugenehmigungen einer der wichtigsten Standortfaktoren ist (bzw. lange Genehmigungszeiten ein extremes Standortproblem darstellen). Damit ist die Kommunikation über die Geschwindigkeit der Baugenehmigung (und weiterer kommunaler Prozesse) die wichtigste Standortbotschaft und ein wesentliches Marketingelement (positiv oder negativ).

 

Da gleichzeitig

Koordination aller Kontakte der Unternehmen mit der Verwaltung zur Beschleunigung der Ansiedlungen.“ korrespondiert mit den Vorteilen der