Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0476Ausgegeben am 27.09.2018

Eing. Dat. 13.09.2018

 

 

 

 

 

Nachtragshaushaltssatzung 2018 und Nachtragshaushaltsplan 2018

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-329 (Dez. III, Amt 20) vom 12.09.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

a)     Der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2018 wird festgestellt und die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2018 wird beschlossen.

 

b)    Die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2018 und dem Nachtragshaushaltsplan 2018 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2018 (für die Jahre 2018 bis 2021) berücksichtigt.

 

 

Begründung:

 

Nach § 98 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 98 HGO i.V. mit § 8 GemHVO), ein.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2018 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

Anlage:

Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit Nachtragshaushaltsplan 2018

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.