Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2018

 

 

 

TOP 16

Grundstückserwerb Bismarckstraße 118, 63065 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-325 (Dez. I und IV, Amt 80 und 60) vom 12.09.2018, 2016-21/DS-I(A)0473

 

Herr Stv. Wilhelm (SPD) verlässt den Sitzungssaal, die Lautsprecheranlage ist ausgeschaltet.

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.  Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 1 Nr. 519 = 1.155 m² sowie eine Teilfläche von ca. 95 m² aus dem angrenzenden Grundstück Nr. 528/9 (Bismarckstraße 118) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.  Der Kaufpreis beträgt 664.250 EUR (rd. 530 EUR/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

 

3.  Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

 

4.  Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 720.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2018 beim Produktkonto 10010200.0500000280 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

5.  Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung