Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2018

 

 

 

 

 

TOP 17

Verkauf eines Grundstücks

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-326 (Dez. I, Amt 80) vom 12.09.2018,

2016-21/DS-I(A)0474

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. wie folgt:

 

1.  Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin das in der Anlage bezeichnete Grundstück zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.  Der Kaufpreis beträgt 7.606.014,00 EUR (577,00 EUR/m²). Auf diesen Gesamtkaufpreis erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss eine Teilzahlung in Höhe von 500.000,00 EUR welche beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen ist. Mit Eingang dieser Teilzahlung ist kein weiterer Erbbauzins mehr an die Stadt Offenbach am Main zu entrichten. Der Restbetrag des Kaufpreises in Höhe von 7.106.014,00 EUR ist nach Erteilung der Baugenehmigung für das auf dem Kaufgrundstück geplante Neubauprojekt zu entrichten, spätestens jedoch 30 Monate nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Der vollständige Bauantrag für das auf dem Kaufgrundstück geplante Neubauprojekt ist spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages beim Bauaufsichtsamt der Stadt Offenbach am Main einzureichen. Der Restbetrag ist ebenfalls bei dem vorstehend bezeichneten Produktkonto zu vereinnahmen.

 

3.  Der vorstehende Kaufpreis basiert auf der für das Kaufgrundstück maßgebenden GFZ von 2,2. Die Käuferin beabsichtigt den Abriss des Bestandsgebäudes mit anschließender Neubebauung. Die geplante Neubebauung auf dem Kaufgrundstück wird eine höhere GFZ gegenüber dem aktuellen Stand aufweisen. Durch diese höhere GFZ partizipiert die Stadt Offenbach durch eine Erhöhung des Kaufpreises in Form einer Nachzahlung. Der Nachzahlungsbetrag errechnet sich auf der Basis der Umrechnungskoeffizienten der sodann gültigen Bodenrichtwertkarte und ist innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung zu zahlen.

 

4.  Als Gegenleistung für die Kosten des von der Käuferin zu finanzierenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, des Entfalls einer Entschädigungszahlung für das Bestandsgebäude durch die Stadt Offenbach bei Auslaufen des Erbbauvertrages zum 31.12.2037 sowie die in der Folge zu erwartenden Abbruchkosten für das Bestandsgebäude, ebenfalls zu Lasten der Stadt, wird der Käuferin eine Reduzierung des Kaufpreises in Höhe von pauschal 1,0 Mio. EUR eingeräumt. Diese Kaufpreisreduzierung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Realisierung einer höheren GFZ im Rahmen der geplanten Neubebauung. Sollte die zukünftige GFZ und die hieraus resultierende Kaufpreisnachzahlung wider Erwarten unterhalb des Reduzierungsbetrages von 1,0 Mio. EUR liegen, beschränkt sich die Kaufpreisreduzierung auch nur auf diesen verminderten Betrag.

 

5.  Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Käuferin getragen.

 

6.  Für alle zukünftigen Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

 

7.  Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist die im nord-östlichen Bereich des Grundstücks durch das Regierungspräsidium Darmstadt festgestellte Altlast. Diese Altlast in Form einer Belastung des Grundwassers betrifft eine Teilfläche des Kaufgrundstücks mit einer Flächengröße von rd. 600 m².

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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