Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2018

 

 

 

 

 

TOP 20

Projekt Sanierung und Erweiterung Mathildenschule KIPL – Mathildenstraße 30, 63065 Offenbach a. M.

hier: Projekt und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-332 (Dez. IV, Amt 60) vom 12.09.2018,

2016-21/DS-I(A)0478

Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 26.09.2018,

2016-21/DS-I(A)0478/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0478/1, 2016-21/DS-I(A)0478

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

1.     Der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule, Mathildenstraße 30, 63065 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnungen, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 24.500.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf dem Produktkonto 03030100.0951000060, Investitionsnummer 0303010900601201 „Mathildenschule, Sanierung und Erweiterung – KIPL“ wie folgt bereit gestellt:

 

Haushaltsmittel 2017 und früher:   6.800.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                      3.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                      3.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                      3.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                      3.400.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                      3.400.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                      1.900.000,00 €

Gesamt                                             24.500.000,00 €

 

Zum Zwecke der Beauftragung ist im Haushaltsplan 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 11.700.000,00 € zu veranschlagen. Die Anpassung der Mittelansätze und der Verpflichtungsermächtigung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019. Die Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

 

3.     Für die Maßnahme werden Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP II) – „KIP macht Schule“ beantragt.

 

4.     Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP II) - „KIP macht Schule“ und aus Kreditmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP II)                 2.700.000,00 €

Kreditmarktmittel:                           21.800.000,00 €

Gesamt                                             24.500.000,00 €

 

Die Zuweisung des Bundes (KIP II) werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 etatisiert.

 

5.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.608.667,51 € sind in der folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 774.821,51 €/p.a.

 

6.     Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.

 

Der Magistrat wird beauftragt bei der Umsetzung des Projekts:

 

1. Die erforderlichen Behinderten- und Besucherparkplätze sind nach Fertigstellung auf der Fläche hinter der Turnhalle anzulegen (derzeit vom Polizeirevier 1 genutzte Parkfläche). Die weiteren nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sollen auf dem Grundstück der Kirche Jesu Christi an der Artur-Zitscher-Straße (siehe Baulastenblatt 829) nachgewiesen werden.

 

Auf der restlichen Fläche hinter der Turnhalle sind die fehlenden Fahrradstellplätze zu errichten.

 

2. Es soll geprüft werden, ob im Rahmen des Budgets eine oberirdische Regenwassersammlung, z.B. in Wassertonnen, von dem überläufigen Regenwasser des Gründaches des Neubaus ermöglicht werden kann, ohne dass hierdurch Schulhoffläche verloren geht. Dieses Regenwasser soll bei Bedarf für die Bewässerung der Vegetationsflächen genutzt werden können. Zudem soll geprüft werden, ob für die zukünftige Sicherstellung der Bewässerung des Daches eine Zisterne auf dem Dach untergebracht wird bzw. das Gründach als Wasseranstauverfahren geplant und ausgeführt wird.

 

3. Desweiteren soll geprüft werden ob und zu welchen Kosten die Turnhalle mit einem geeignetem Rankseilsystem und entsprechenden Pflanzen begrünt werden kann.

 

 

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0478/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0478 wird wie nachstehend ergänzt:

 

Der Magistrat wird beauftragt bei der Umsetzung des Projekts:

 

1. Die erforderlichen Behinderten- und Besucherparkplätze sind nach Fertigstellung auf der Fläche hinter der Turnhalle anzulegen (derzeit vom Polizeirevier 1 genutzte Parkfläche). Die weiteren nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sollen auf dem Grundstück der Kirche Jesu Christi an der Artur-Zitscher-Straße (siehe Baulastenblatt 829) nachgewiesen werden.

 

Auf der restlichen Fläche hinter der Turnhalle sind die fehlenden Fahrradstellplätze zu errichten.

 

2. Es soll geprüft werden, ob im Rahmen des Budgets eine oberirdische Regenwassersammlung, z.B. in Wassertonnen, von dem überläufigen Regenwasser des Gründaches des Neubaus ermöglicht werden kann, ohne dass hierdurch Schulhoffläche verloren geht. Dieses Regenwasser soll bei Bedarf für die Bewässerung der Vegetationsflächen genutzt werden können. Zudem soll geprüft werden, ob für die zukünftige Sicherstellung der Bewässerung des Daches eine Zisterne auf dem Dach untergebracht wird bzw. das Gründach als Wasseranstauverfahren geplant und ausgeführt wird.

 

3. Desweiteren soll geprüft werden ob und zu welchen Kosten die Turnhalle mit einem geeignetem Rankseilsystem und entsprechenden Pflanzen begrünt werden kann.

 

 

2016-21/DS-I(A)0478

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.      Der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule, Mathildenstraße 30, 63065 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnungen, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 24.500.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf dem Produktkonto 03030100.0951000060, Investitionsnummer 0303010900601201 „Mathildenschule, Sanierung und Erweiterung – KIPL“ wie folgt bereit gestellt:

 

Haushaltsmittel 2017 und früher:                 6.800.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                 3.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                 3.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                 3.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                 3.400.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                 3.400.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                 1.900.000,00 €

Gesamt                                                    24.500.000,00 €

 

Zum Zwecke der Beauftragung ist im Haushaltsplan 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 11.700.000,00 € zu veranschlagen. Die Anpassung der Mittelansätze und der Verpflichtungsermächtigung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019. Die Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

 

3.      Für die Maßnahme werden Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP II) – „KIP macht Schule“ beantragt.

 

4.      Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP II) - „KIP macht Schule“ und aus Kreditmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP II)                             2.700.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                      21.800.000,00 €

Gesamt                                                    24.500.000,00 €

 

Die Zuweisung des Bundes (KIP II) werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 etatisiert.

 

5.      Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.608.667,51 € sind in der folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 774.821,51 €/p.a.

 

6.      Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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