Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0497Ausgegeben am 18.10.2018

Eing. Dat. 18.10.2018

 

 

 

 

 

Sanierung des bestehenden Kunststoffrasenspielfeldes,

Sportanlage Waldhofstraße (FC Germania Bieber), Waldhofstr. 29, 63073 Offenbach

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-382 (Dez. I und IV, Amt 49.2 und 60) vom 17.10.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Den Maßnahmen zur Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportanlage Waldhofstraße (FC Germania Bieber), Waldhofstr. 29, 63073 Offenbach, auf der Grundlage der vom Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abt. Sportmanagement (Amt 49.2), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die LandschaftsArchitekten, Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 300.000 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel für 2018 in Höhe von 35.000 € werden auf dem Produktkonto 08020100.6165000091 „Instandhaltung, Sanierung, Reparaturen auf Sportanlagen“ zur Verfügung gestellt.

 

Die für das Haushaltsjahr 2019 benötigten Mittel in Höhe von 265.000 € werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes 2019 durch das RP Darmstadt auf dem Produktkonto 08020100.6165000091 „Instandhaltung, Sanierung, Reparaturen auf Sportanlagen“ zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung erfolgt jeweils aus dem Produktkonto 03130100.6161000060 „Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“. Die Umsetzung der Mittel erfolgt im Rahmen der Änderungsliste zum Nachtragshaushalt 2018 sowie der Änderungsliste zum Haushalt 2019.

 

3.     Die jährlich anfallenden Folgekosten betragen unverändert 6.000 €/p.a. und stehen ab Inbetriebnahme auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 „Pflege der Sportanlagen“ zur Verfügung.

 

4.     Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

1.         Anlass und Historie

1.1      Anlass

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main beabsichtigt, den bestehenden Kunstra-senplatz auf der Sportanlage Waldhofstraße (FC Germania Bieber)  zu sanieren. Die Sportanlage besteht zurzeit aus einem Naturrasen-Spielfeld und einem Kunstrasenplatz. Das Kunstrasenspielfeld  ist ca. 6.100 m² groß und hat an den Stirnseiten einen Ballfangzaun. Der Platz hat  eine Flutlichtanlage und Zuschauerbarrieren an zwei Stirnseiten und einer Längsseite.

Mit der geplanten Sanierung des Kunstrasenplatzes wird dessen Nutzbarkeit erhalten.

 

1.2      Historie

Der Bestandskunstrasenplatz wurde 2001 errichtet und hat noch seinen ersten Kunstrasenbelag, der zur Kunstrasengeneration II zählt. Ein Kunstrasenbelag hat eine normale Lebensdauer (je nach Belegungen) von 10 – 12 Jahr und durch kontinuierlicher Pflege und Instandsetzungsmaßnahmen konnte der Kunstrasen weiter den Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Sanierung des Kunststoffrasens ist nun dringend notwendig, da durch die extreme Nutzung durch Vereine und Schulsport der Kunstrasenflor abgespielt wurde und somit die Griffigkeit des Kunstrasenplatzes nicht mehr zu 100% gegeben ist. Insbesondere im Winter (weil die Naturrasenspielfelder zeitweise nicht bespielbar oder komplett für Training und Spielbetrieb gesperrt sind), wird ein optimaler Kunstrasenplatz benötigt. Mit der Sanierung des Kunststoffrasens wird eine durchgehende sichere Bespielbarkeit gewährleistet.

 

1.3      Grundlagen

Das mit einem neuen Belag zu versehende Kunststoffrasengroßspielfeld besitzt eine Nettospielfeldgröße von 90 x 59,5 m. Im Norden, in Richtung Vereinsheim, schließt in zwei Metern Entfernung zur Torauslinie eine Barriere (Holmengeländer) an. Anschließend folgen eine zwei Meter breite Pflasterfläche und ein Ballfangzaun mit einer Höhe von 6,00 m. Im Süden ist die Situation ähnlich. Die Barriere steht in ca. zwei Metern Entfernung zur Torauslinie, anschließend folgt eine zwei Meter breite Pflasterfläche. Das Gelände schließt hier, nach einem etwa 4 m breitem Rasenstreifen, mit einem Ballfangzaun mit 6 m Höhe ab. Im Osten, in Richtung Rasen–Großspielfeld, steht in ca. 2,40 m Entfernung zur Seitenauslinie ein zwei Meter hoher Stahlgitterzaun. Zwischen Seitenauslinie und Stahlgitterzaun wurde Kunststoffrasen verlegt. Im Westen steht 2 m entfernt zur Seitenauslinie eine Barriere. Der Zwischenraum ist mit Kunststoffrasen ausgelegt.

 

Hinter der Barriere befindet sich eine zwei Meter breite Pflasterfläche. In den Verlauf der Barriere sind zwei Spieler- und Betreuerkabinen integriert. Während an den Längsseiten die nach DIN 18 035–1 erforderlichen Sicherheitsabstände und hindernisfreien Räume eingehalten sind, fehlen an den Kopfseiten die notwendigen hindernisfreien Räume, weil die Barrieren jeweils mit einem Abstand von 2,00 m zu den Torauslinien gesetzt wurden.

 

An der Ostseite können aufgrund der Lage des Stahlgitterzaunes die Jugendtore mit einer Auslage von ca. 1,60 m (einschl. der Räder) nicht weit genug zurück geschoben werden, damit das Großspielfeld regelkonform genutzt werden kann. In diesem Fall müssen aktuell die Jugendtore über den gesamten Platz gezogen werden. Der Gesamtzustand des Kunststoffrasenbelages ist stark renovierungsbedürftig. Die Fasern wurden abgespielt und einige Nähte haben sich geöffnet.

 

2.         Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Vorbehaltlich der Grundsatzbeschlussfassung erfolgt die Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss. Die den Planungs- und Kostendaten beliegende Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde bezieht sich damit lediglich auf die Studie für den Grundsatzbeschluss.

 

Im Zuge der Erarbeitung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss  er-folgt die vertiefte Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz dann, wenn die Objektplanung Freianlagen für den Kunststoffrasenplatz vorliegt.

 

Zur Bewertung der Objektplanung durch das Amt für Umwelt, Energie und Klima-schutz wird dann eine ausführliche Baubeschreibung (u. a. Details zum Aufbau, zur Entwässerung, zu den verwendeten Materialien) vorliegen.

 

Zur Magistratsvorlage liegt inzwischen eine erste Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz vor (10/2018) vor. Hierin werden die Auflagen, Ergänzungen und Hinweise aufgeführt, die bezüglich der näher zu behandelnden Aspekte des Bauvorhabens im Zuge der Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss zu beachten sind.

 

2.1 Eingriff/Ausgleich

Da es sich um eine reine Belagserneuerung eines bestehenden Kunstrasenplatzes handelt, wird keine Eingriffs-/Ausgleichs-Betrachtung und –Bilanzierung notwendig.

Lediglich ganz im Süden soll in einem zwei Meter breiten Streifen der Pflasterbelag durch einen wasserdurchlässigen Kunststoffrasenbelag ersetzt werden. Aufgrund der Wasserdurchlässigkeit des Belages werden die Belange von Natur und Landschaft geringfügig verbessert.

Dieses Vorgehen ist bereits jetzt im Zuge der Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Grundsatzbeschluss mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz abgestimmt.

 

2.2 Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände

Nach derzeitigem Stand werden weder Baumfällungen noch Eingriffe in Gehölzbestände notwendig.

 

2.3 Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und Gehölz während der Baumaßnahme

Der bestehende Kunstrasenplatz mit zum Teil angrenzendem Pflasterstreifen wird weiter östlich von einem Naturrasenfeld umgeben. Der Schutz von Bäumen oder Gehölz wird nicht erforderlich. Hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit ist zunächst festzuhalten, dass Kunststoffrasen als Fußballbelag auch nach der Erneuerung der Nutzschicht durchlässig bleibt. Niederschlagswasser kann versickern und der Grundwasserneubildung zugeführt werden. Damit es bei Starkregenereignissen nicht zu Staunässe kommt, wird überschüssiges Wasser über eine Drainage abgeleitet.

 

2.4 Natur- und Artenschutz

Keine Auswirkungen durch die Sanierung des Platzes (siehe auch Punkt 4.2.3).

 

2.5 Altlasten / Bodenschutz sowie Gewässerschutz

Aus der Stellungnahme zur Magistratsvorlage des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist zu entnehmen, das folgende Hinweise und Themen im Zuge der Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss zu behandlen sind:

 

Es liegen keine Hinweise auf Altablagerungen oder Altstandorte vor.

 

2.6 Klimaschutz und Energie

Die bestehende Flutlichtanlage ist nicht Bestandteil der Baumaßnahmen und wird nicht verändert.

 

2.7 Immissionsschutz

Eine Beschallungsanlage ist für das Spielfeld im Bestand nicht vorhanden und nicht notwendig.

 

3.      Erläuterung zur Kostenberechnung

3.1    Kostenermittlung

Für das Projekt sind 300.000 € im Haushaltsplan der Stadt Offenbach veranschlagt.

Zunächst wurden für eine Grundaufstellung aller möglichen  Planungskomponenten alle Kosten geschätzt.

Die Komponenten der Grundaufstellung sind im Einzelnen:
- Vorhandenen Kunststoffrasenbelag mit Befüllung aufnehmen und abfahren.
- Pflasterstreifen an der Südseite des Platzes aufnehmen und abfahren.
- Herstellen einen neuen mit Sand und Gummigranulat gefüllten Kunststoffrasenbelages inkl. Linierung.
- Ortsfester Einbau von zwei Großfeldtoren.
- Erneuerung der Eckfahnen.

Die Gesamtkosten betragen mit Baunebenkosten und Unvorhergesehenem brutto 300.000  €.

 

3.2 Variantenvergleich

Die Erarbeitung von Planungsvarianten ist für diese Bauaufgabe nicht möglich. In der vorgenannten Aufstellung der Maßnahmen sind ausschließlich die Grundanforderungen abgebildet.

 

3.3 Besonderheiten

Bei allen Planungs- und Kennwertangaben, Verbrauchswerten sowie den dargestellten Kosten handelt es sich zunächst um qualifizierte Expertenschätzungen. Die Arbeitsergebnisse dieser Kurzstudie erreichen nicht den Detaillierungsgrad und die Planungstiefe einer Vorplanung nach HOAI.

 

3.4 Einsparpotentiale

Die Einsparpotentiale sind bereits mit der Vorentscheidung für die Realisierung des Kunststoffrasens als texturierte Faser ausgeschöpft worden (anstelle der kostenaufwändigeren glatten Faser). Andere Ausführungsalternativen gibt es nicht.

 

3.5 Folgekosten

Für die Berechnung der Folgekosten werden die Daten aus den ‚DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze‘ zugrunde gelegt. Diese Werte und Kosten fallen auch für die Sportanlagen der Stadt Offenbach am Main an. Für den geplanten Kunststoffrasenplatz fallen die gleichen Pflegekosten an wie für den Bestandsbelag.

 

Die jährlichen Pflegekosten betragen 6.000 €. Diese Kosten umfassen im Wesentlichen das Bürsten des Platzes und alle zwei Jahre eine Grundreinigung.

 

4. Konzept der Maßnahmen

4.1 Entwurfserläuterung

Der Bestandsplatz weist zwei Aufgabenstellungen auf:

-   Die erforderlichen hindernisfreien Räume nach DIN 18 035–1 sind im jetzigen Bestandsfeld nicht vorhanden. Weil das Bestandsspielfeld nach DIN 18 035–1 mit 90 m Länge bereits die Mindestlänge aufweist, soll die Nettospielfeldlänge nicht weiter reduziert werden. Weiter soll die Barriere an der Nordseite erhalten werden, damit die Zuschauer zwischen Ballfangzaun und Barriere sicher auf die Westseite (Zuschauerseite) geführt werden können. Damit der Sicherheitsabstand und der hindernisfreie Raum im Norden nach Norm zukünftig DIN-gerecht ausgebildet werden können, wird die Torauslinie um 2 m nach Süden versetzt.
Die Barriere im Süden muss aus diesem Grund entfallen. Für den erforderlichen Sicherheitsabstand wird der jetzt vorhandene Pflasterstreifen in eine Kunststoffrasenfläche umgewandelt. Als Abschluss wird ein Bordstein gesetzt.
Später kann das Sportamt an dieser Stelle mit eigenen Mitteln noch einen Pflasterstreifen ergänzen. Das neue Spielfeld ist aber auch ohne diesen Pflasterstreifen vollumfänglich nutzbar.

-    Entlang der jetzigen Anordnung der Seitenauslinie im Osten fehlt der Rückraum für die Jugendtore, wenn auf dem Großspielfeld gespielt wird.
Daher wird bei der neuen Linierung  die Seitenauslinie um 1,50 m nach innen zur Spielfeldmitte hin versetzt. Damit wäre das neue Spielfeld immer noch 58 m breit (anstelle der aktuellen Breite von 59,50 m). Das Mindestmaß von 45 m notwendiger Breite ist jedoch weit eingehalten, so dass die Verschmälerung problemlos realisierbar ist.

4.2 Belag und Ausstattung des Kunststoffrasenspielfeldes

4.2.1 Belag

Mit der Technik von Kunststoffrasenplätzen sollen die Eigenschaften von Naturrasen-plätzen möglichst perfekt nachgeahmt werden, bei einer deutlichen Erhöhung der Nutzungsstunden pro Jahr. Nach den ‚DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze‘ beträgt die jährliche Nutzungsdauer auf einem Naturrasenplatz ca. 400 – 800 Stunden und auf einem Kunststoffrasenplatz ca. 2000 – 2500 Stunden.

 

Seit Ende der 90 er Jahre werden Kunststoffrasenplätze der 3. Generation gebaut, die mit Sand und Gummigranulat verfüllt werden. Mit dieser Technik werden die Ei-genschaften eines guten Naturrasenplatzes nahezu erreicht. So hat die FIFA seit dem 1. Juli 2004 offiziell ‚Spiele im Einklang mit dem jeweiligen Wettbewerbsreglement auf natürlichem oder künstlichen Untergrund‘ zugelassen, seit der Saison 2005/2006 ist dies in Wettbewerben des Europäischen Fußballverbandes UEFA möglich.

 

Unterschieden wird aktuell im Wesentlichen zwischen einem Kunststoffrasen mit einer geraden Faser und einer gekräuselten (texturierten) Faser.

Der Kunststoffrasen mit einer geraden Faser hat geringe Vorteile im Ballrollverhalten. Weiter hat dieser eher die Anmutung eines Naturrasens und somit optische Vorteile. In der Realität werden die technischen Vorteile jedoch kaum wahrnehmbar sein.

 

Der geplante Kunststoffrasen mit einer texturierten Faser ist deutlich kostengünstiger in den Unterhaltungskosten, da durch die Kräuselung der Faser das Verfüllmaterial (Sand und Gummigranulat) wesentlich besser im Flor gehalten wird und er dadurch langlebiger ist. Die häufigste Schadensursache ist das Herausspielen der Füllstoffe über den Nähten. Wenn die Nähte freiliegen, geht der Belag unweigerlich kaputt, wenn weiter darauf gespielt wird. Dieses Schadensbild ist auf dem Bestandsplatz in Bieber deutlich feststellbar. Weil der neue Belag möglichst lange halten soll, ist eine texturierte Faser hier die geeignetere Wahl.

In den ‚DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze‘ werden die Pflegekosten pro Spielstunde für mit Sand- und Gummigranulat verfüllte Plätze mit 5,34 – 4,27 € angegeben (je nach Nutzungsstunden). Diese Werte können für eine gerade Faser angenommen werden; für eine texturierte Faser ist der Aufwand um etwa 1/3 geringer.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird die Anlage eines Kunststoffrasens mit texturierter Faser gewählt.

 

4.2.2 Tore

Die Wieder- bzw. Weiterverwendbarkeit der bestehenden Tore wird im Zuge der Erarbeitung der Planungs -und Kostendaten zum Projektbeschluss überprüft. Für die hier vorliegenden Unterlagen zum Grundsatzbeschluss wurde zwecks Kostensicherheit die Beschaffung zwei neuer Großfeldtore kalkuliert.

4.2.3 Flutlichtanlage

Die bestehende Anlage wird nicht verändert.

4.2.4 Beschallungsanlage

Eine Beschallungsanlage ist für das Spielfeld im Bestand nicht vorhanden und nicht notwendig.

4.2.5 Vollautomatische Bewässerungsanlage

Eine Bewässerungsanlage ist im Bestand für das Kunststoffrasenspielfeld nicht vorhanden und auch nicht notwendig.

4.2.5 Grünplanung

Bei der geplanten Baumaßnahme soll der Nutzbelag eines bestehenden  Kunststoffrasenplatz erneuert werden. Zusätzliche Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen sind nicht geplant und daher nicht Bestandteil des Projektes.

 

5. Terminplanung

Vorbehaltlich des Grundsatzbeschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung beginnt im Anschluss daran die Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Pro-jektbeschluss.

Der Projektbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung wird für Frühjahr 2019 avisiert. Danach erfolgt die Ausschreibung und Vergabe, so dass voraussichtlich im Sommer und Herbst 2019 die Bauausführung erfolgen kann, sofern die Witterung dies zulässt. Das Bauende ist dann spätestens für Oktober 2019 geplant, damit die Inbetriebnahme zum 01.10.2019 sichergestellt ist.

Der Planungsprozess und die Fassungen von Grundsatz- und Projektbeschluss sind für dieses Projekt beschleunigt abzuwickeln. Es handelt sich um Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus, die witterungsabhängig zwingend im Sommer (2019) abgewickelt werden müssen. Daher ist darauf hinzuwirken, schnellstmöglich den Projektbeschluss zu generieren, damit der Auftrag für die Bauleistung mit möglichst großen zeitlichen Vorlauf vor Baubeginn erteilt werden kann. Von dem zeitlichen Abstand werden günstigere Angebotspreis erwartet.  

 

Die Beschleunigung erfolgt folgendermaßen: Parallel zum Beschlussvorlauf für den Frühjahr 2019 angestrebten Projektbeschluss werden die Leistungsphasen 5 und 6 fortgeführt und die Beschaffungsverfahren für die Bauleistungen – treuhänderisch von der OPG – mit den Bekanntmachungen einleitet (Dies unter dem Vorbehalt der Finanzierungssicherheit durch den avisierten Projektbeschluss).

 

6. Abstimmungen mit Fachämtern

Die Stellungnahme der Unteren Bodenschutz- und Wasserbehörde liegt vor. Vorbehaltlich der Grundsatzbeschlussfassung erfolgt die Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss. Daher bezieht diese erste Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz sich lediglich auf die vorliegende Studie für den Grundsatzbeschluss.

 

Erst im Zuge der Erarbeitung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss  erfolgt die vertiefte Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (insbesondere den Unteren Fachbehörden).

 

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz und GBM als Betreiber der Sportanlage.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Über die Maßnahme wurde von der OPG in Zusammenarbeit mit Dritten eine Kostenschätzung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 300.000 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenschätzung zur Einsichtnahme aus.

 

Diese Vorlage muss als Nachtragsvorlage *(in den Magistrat) eingebracht werden, da die vorangegangenen Beratungen nicht zum regulären Abgabezeitpunkt beeendet werden konnten.

 

* redaktionell geändert