Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0495Ausgegeben am 18.10.2018

Eing. Dat. 18.10.2018

 

 

 

 

 

Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung „Innenstadt“

hier: Satzungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-375 (Dez. IV, Amt 60) vom 17.10.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem Entwurf für eine Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung in der Fassung vom 13.06.2018 (Anlage 1) wird zugestimmt.

Der Entwurf wird gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 1 und 7 HBO als Satzung

beschlossen.

 

2.    Die der Satzung beigefügte Begründung (Anlage 2) wird zur Kenntnis

genommen. Der Magistrat wird beauftragt, die zentralen Aussagen von

Satzung und Begründung als Broschüre zur Handreichung (für Antragssteller) zu veröffentlichen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss vom 06.05.2010 (2011-16/DS I (A) 585) über das „Integrierte Handlungskonzept Aktive Innenstadt Offenbach“ ist für das Innenstadtgebiet Offenbachs als Maßnahme 11.1 ein Konzept für Gestaltungsregelungen zu erarbeiten. Das in breiter Abstimmung, u. a. auch mit dem Gewerbeverein Treffpunkt Offenbach und dem Karree Offenbach erarbeitete „Gestaltungshandbuch“ liegt seit 2014 im Entwurf vor. Darin ist ein städtischer Gestaltungsstandard für den öffentlichen Raum sowie für Werbeanlagen an Gebäuden und auf Privatgrundstücken aufgezeigt. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf der Werbeanlagensatzung entwickelt.

 

Die Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung soll die tägliche Planungs- und Genehmigungspraxis erleichtern, indem Entscheidungen nachvollziehbar getroffen werden können. Für Immobilieneigentümer und Gewerbetreibende, die den öffentlichen Raum durch die Installation von Werbeelementen gestalten, sowie für die genehmigenden Ämter soll damit eine Orientierungs- und Arbeitshilfe bereitgestellt werden.

Die Satzung verfolgt die Zielsetzung der Sicherung eines gestalterischen Qualitätsstandards für die Hauptgeschäftslagen der Stadt. Mit ihrer überschaubaren Regelungsdichte bringt sie ästhetische und ökonomische Aspekte von Standortentwicklung und individuellem Werbewunsch in Einklang.

 

Die Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung bezieht sich auf alle Werbeanlagen, welche sich als ortsfeste Einrichtungen auf privaten Grundstücken befinden. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf Werbeanlagen im öffentlichen Raum. Deren Zulässigkeit wird in der Sondernutzungssatzung der Stadt Offenbach am Main geregelt.

 

Die Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung gilt für das Zentrum der Stadt Offenbach am Main. Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Übersichtsplan der Anlage zur Satzung zu entnehmen. Der Wirkungsgrad der Satzung soll nach fünf Jahren erstmals evaluiert werden. Bei positiver Entwicklung kann die Satzung ggfs. inhaltlich fortentwickelt und räumlich auf weitere Stadtgebiete ausgeweitet werden.

Anlagen:

1.    Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung „Innenstadt Offenbach am Main“ in der Fassung vom 13.06.2018 inklusive Übersichtsplan mit der Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs

2.    Begründung der Satzung

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach)

hinterlegt und können dort eingesehen werden.