Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0492/1Ausgegeben am 29.10.2018
Eing. Dat. 29.10.2018
Kommunale Beteiligungsgesellschaften
hier: Entlastung der Stadtverordnetenversammlung von Zuständigkeiten aufgrund der Neufassung des § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO
Änderungsantrag SPD vom 24.10.2018
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
zu Punkt 1.: Alle jetzigen Tochter- und Enkelgesellschaften der Energieversorgung Offenbach AG und der Sana Klinikum Offenbach GmbH werden als mittelbare Beteiligungen ohne größere Bedeutung im Sinne des § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO eingestuft. Die Zuständigkeiten aus § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO werden auf den jeweils zuständigen Dezernenten übertragen.
zu Punkt 2.: bleibt unverändert
zu Punkt 3.: bleibt unverändert
Begründung:
erfolgt mündlich
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