Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0492/1Ausgegeben am 29.10.2018

Eing. Dat. 29.10.2018

 

 

 

 

 

Kommunale Beteiligungsgesellschaften

hier: Entlastung der Stadtverordnetenversammlung von Zuständigkeiten aufgrund der Neufassung des § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO

Änderungsantrag SPD vom 24.10.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

zu Punkt 1.: Alle jetzigen Tochter- und Enkelgesellschaften der Energieversorgung Offenbach AG und der Sana Klinikum Offenbach GmbH werden als mittelbare Beteiligungen ohne größere Bedeutung im Sinne des § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO eingestuft. Die Zuständigkeiten aus § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO werden auf den jeweils zuständigen Dezernenten übertragen.

 

zu Punkt 2.: bleibt unverändert

 

zu Punkt 3.: bleibt unverändert

 

 

Begründung:

 

erfolgt mündlich

 

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