Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 27.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0495/1Ausgegeben am 31.10.2018

Eing. Dat. 31.10.2018

 

 

 

 

 

Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung „Innenstadt“

hier: Satzungsbeschluss‘

Ergänzungsantrag SPD vom 31.10.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 3.: Der Geltungsbereich der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung wird um den Abschnitt der Luisenstraße zwischen Berliner Straße und Geleitsstraße ergänzt. Die zeichnerische Darstellung ist entsprechend anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Auch in dem oben genannten Straßenabschnitt der Luisenstraße gibt es zahlreiche Gewerbeansiedlungen, weshalb eine Ausweitung des Geltungsbereiches der

Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung sinnvoll erscheint.

 

 

 

 

 

 

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