Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 9

Datenleitungen und Übergabepunkte für Internetverbindungen
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 02.10.2018, 2016-21/DS-I(A)0486

Ergänzungsantrag SPD vom 31.10.2018, 2016-21/DS-I(A)0486/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0486/1, 2016-21/DS-I(A)0486

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt:

 

Bei Baumaßnahmen über längere Straßenzüge, welche die Erneuerung von Asphalt- und Pflasterdecken oder/ und Leitungsarbeiten erfordern, dafür Sorge zu tragen, dass:

 

- Jedenfalls Leerrohre für Datenleitungen mit Anschlusszugängen eingebracht werden

- bestenfalls Datenleitungen verlegt werden.

 

Die Leerrohre und ggf. zu verlegende Datenleitungen sollen so gewählt werden, dass der jeweils aktuellste Standard von diversen Anbietern verlegt werden kann.

 

Unabhängig hiervon sollte, aufbauend auf dem Grundsatz-Beschluss Breitband, 2011-16/DS-I(A)0668/1, vom 26.02.2015 für neue Baugebiete unter dem Punkt „Erschließung Telekommunikation“ die Bandbreite aufgezeigt werden, mit der das Plangebiet erschlossen wird oder welche alternativen Möglichkeiten über die verfügbare Telekommunikationsinfrastruktur bestehen.

 

Der Magistrat wird ferner beauftragt, gemäß Beschluss 2011-16/DS-I(A)0435/1 vom 12.09.2013 „Grundsatzbeschluss Breitband“ in Bezug auf folgenden Punkt, die mögliche Umsetzung zu prüfen und diesen gegebenenfalls direkt umzusetzen:

 

- Bei der Aufstellung von zukünftigen oder bei Änderungen der bestehenden Bebauungspläne/n eine Pflicht zur Verlegung von Leerrohren für Breitbandleitungen festzulegen.

 

Zudem ist gemäß selbigen Beschluss der Bedarf für einen Breitbandatlas, also ein Verzeichnis der bekannten verlegten Leerrohre und Glasfaser zu prüfen, der gegebenenfalls im Internetauftritt der Stadt Offenbach zu veröffentlichen ist.

 

- Die Stadt Offenbach erhebt grundsätzlich ein angemessenes Nutzungsentgelt bei der Nutzung der von ihr verlegten Leerrohre bzw. Datenleitungen durch einen Netzbetreiber.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Herr Stv. Wilhelm (SPD) ergänzt im Namen seiner Fraktion den Antrag 2016-21/DS-I(A)0486/1 wie folgt:

 

Nach den Worten „- Die Stadt Offenbach erhebt“ wird das Wort „grundsätzlich“ eingefügt.

 

2016-21/DS-I(A)0486/1 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

- Die Stadt Offenbach erhebt grundsätzlich ein angemessenes Nutzungsentgelt bei der Nutzung der von ihr verlegten Leerrohre bzw. Datenleitungen durch einen Netzbetreiber.

 

2016-21/DS-I(A)0486/1 (alt)

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

- Die Stadt Offenbach erhebt ein angemessenes Nutzungsentgelt bei der Nutzung der von ihr verlegten Leerrohre bzw. Datenleitungen durch einen Netzbetreiber.

 

2016-21/DS-I(A)0486

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt:

 

Bei Baumaßnahmen über längere Straßenzüge, welche die Erneuerung von Asphalt- und Pflasterdecken oder/ und Leitungsarbeiten erfordern, dafür Sorge zu tragen, dass:

 

- Jedenfalls Leerrohre für Datenleitungen mit Anschlusszugängen eingebracht werden

- bestenfalls Datenleitungen verlegt werden.

 

Die Leerrohre und ggf. zu verlegende Datenleitungen sollen so gewählt werden, dass der jeweils aktuellste Standard von diversen Anbietern verlegt werden kann.

 

Unabhängig hiervon sollte, aufbauend auf dem Grundsatz-Beschluss Breitband, 2011-16/DS-I(A)0668/1, vom 26.02.2015 für neue Baugebiete unter dem Punkt „Erschließung Telekommunikation“ die Bandbreite aufgezeigt werden, mit der das Plangebiet erschlossen wird oder welche alternativen Möglichkeiten über die verfügbare Telekommunikationsinfrastruktur bestehen.

 

Der Magistrat wird ferner beauftragt, gemäß Beschluss 2011-16/DS-I(A)0435/1 vom 12.09.2013 „Grundsatzbeschluss Breitband“ in Bezug auf folgenden Punkt, die mögliche Umsetzung zu prüfen und diesen gegebenenfalls direkt umzusetzen:

- Bei der Aufstellung von zukünftigen oder bei Änderungen der bestehenden Bebauungspläne/n eine Pflicht zur Verlegung von Leerrohren für Breitbandleitungen festzulegen.

 

Zudem ist gemäß selbigen Beschluss der Bedarf für einen Breitbandatlas, also ein Verzeichnis der bekannten verlegten Leerrohre und Glasfaser zu prüfen, der gegebenenfalls im Internetauftritt der Stadt Offenbach zu veröffentlichen ist.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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