Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 01. November 2018
TOP 10
Verkehrssituation auf der Frankfurter Straße
Antrag SPD vom 02.10.2018, 2016-21/DS-I(A)0487
Änderungsantrag AfD vom 31.10.2018, 2016-21/DS-I(A)0487/1
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 31.10.2018,
2016-21/DS-I(A)0487/2
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0487/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der Frankfurter Straße, insbesondere im Abschnitt zwischen Kaiser- und Luisenstraße, engmaschig kontrolliert wird.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0487/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0487 wird wie nachstehend geändert:
Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der Frankfurter Straße, insbesondere im Abschnitt zwischen Kaiser- und Luisenstraße, engmaschig kontrolliert wird.
2016-21/DS-I(A)0487/1
Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0487/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2016-21/DS-I(A)0487/1.
Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, für eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der Frankfurter Straße im Bereich zwischen Kaiserstraße und Luisenstraße Sorge zu tragen.
2016-21/DS-I(A)0487
Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0487/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2016-21/DS-I(A)0487.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, inwieweit sich die Verkehrskonzeption, welche dem Umbau der Frankfurter Straße im Abschnitt zwischen Kaiser- und Luisenstraße zugrunde lag, in den letzten Jahren bewährt hat.
Hierbei sind folgende Aspekte zu beachten:
- die Situation des Radverkehrs im angesprochenen Straßenabschnitt
- die Parkraumsituation im angesprochenen Straßenabschnitt und
- die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung im Allgemeinen im angesprochenen Straßenabschnitt
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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